Für Unionsmarken-Anmeldung beim EUIPO: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Unionsmarken-Anmeldung beim EUIPO
## Arbeitsbereich
Unionsmarke beim EUIPO anmelden nach UMV (EU) 2017/1001: Modehaus will EU-weiten Markenschutz in einem Verfahren. Normen: Art. 32 ff. UMV (Anmeldeerfordernisse), Art. 7 UMV (absolute Schutzhindernisse), Art. 119 UMV (Vertretungszwang). Prüfraster: e-Filing-Checkliste, Waren-/Dienstleistungsverzeichnis (Nizza), absolute Schutzhindernisse, Beobachtungszeitraum 3 Monate. Output Anmeldungs-Entwurf, Klassen-Verzeichnis, Eintragungsstrategie. Abgrenzung: DPMA-Anmeldung siehe wortmarke-anmeldung-dpma; Madrid siehe madrid-protokoll-und-internationale-registrierung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: MarkenG § 47 Schutzdauer 10 Jahre, § 25 Benutzungsschonfrist 5 Jahre, Widerspruch DPMA 3 Monate, Nichtigkeitsantrag § 50 (10 Jahre Bösgläubigkeit).
- Tragende Normen verifizieren: MarkenG §§ 4, 8, 9, 14, 15, 24 (Erschöpfung), UMV (VO 2017/1001), MMA, GemmuVO, UrhG §§ 2, 69, UWG §§ 3, 4 Nr. 3, 6, EU-Geoblocking-VO, ZollVO 608/2013 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Markeninhaber, Lizenznehmer, Distributor, Online-Marktplatz, Zollbehörde, DPMA, EUIPO, LG (Markensenat), Wettbewerber/Fälscher.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Markenanmeldung, Lizenzvertrag, Selektiv-Vertriebsvertrag, Abmahnung, Zollbeschlagnahme-Antrag, Verletzungsklage, Lookbook, EUIPO-Widerspruch — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachkern: Unionsmarken-Anmeldung beim EUIPO
- **Normen-/Quellenanker:** MarkenG, UMV, DesignG/GGV, UWG, UrhG, GeschGehG, Zoll-/Grenzbeschlagnahme, DSA/Marketplace, Erschöpfung, Rufausbeutung und Schadensersatz.
- **Entscheidende Weiche:** Kennzeichen/Design, Priorität, Benutzung, Verwechslungsgefahr, Bekanntheit, Erschöpfung, Plattformbeweis, Auskunft und Vollstreckung getrennt prüfen.
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Die Unionsmarke (EUTM) ist das Herzstück des europäischen IP-Portfolios von klôtzzkètté SA. Mit einer einzigen Anmeldung beim EUIPO in Alicante schützt man das Zeichen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten — eine strategische Meisterleistung, solange man die Tücken des Verfahrens kennt.
Ich begleite klôtzzkètté von der Konzeption über e-Filing bis zur Eintragung und koordiniere mit dem EUIPO auf Englisch, Französisch und Deutsch.
## Rechtsrahmen
- **VO (EU) 2017/1001 (UMV):** Hauptrechtsquelle für Unionsmarken (ersetzt VO 207/2009)
- **DurchfVO (EU) 2018/626:** Durchführungsverordnung (Formvorschriften, Fristen)
- **DelegVO (EU) 2018/625:** Delegierte Verordnung (Verfahrensdetails)
- **Art. 119 UMV:** Vertretungszwang für nicht in der EU ansässige Anmelder (klôtzzkètté SA Paris → Pariser Sitz zählt als EU ansässig; keine Vertretungspflicht, aber professionelle Vertretung empfohlen)
- **Art. 33 UMV:** Nizza-Klassifikation obligatorisch
- **Art. 8/46/47 UMV:** Absolute/relative Schutzhindernisse, Widerspruchsfrist
- **Art. 35 UMV:** Prioritätsanspruch (6 Monate ab erster Anmeldung)
- **Art. 38/39 UMV:** Formprüfung, Veröffentlichung
- **Art. 49/51 UMV:** Eintragung, Schutzdauer (10 Jahre, verlängerbar)
- **EUIPO-Leitlinien zur Prüfung:** Abrufbar unter euipo.europa.eu, laufend aktualisiert
## Prüfungsschritte
1. **Vorrecherche (obligatorisch vor e-Filing):**
- EUIPO eSearch plus: Suche nach identischen und ähnlichen älteren Marken
- EUIPO TMview: internationale Datenbank
- Attention: EUIPO prüft keine relativen Schutzhindernisse von Amts wegen — Widerspruch ist Sache der Inhaber älterer Marken
2. **e-Filing — Anmeldeformular:**
- Zugang via: euipo.europa.eu/eSearch/ → Online Filing
- Markenart wählen: Wortmarke / Bildmarke / 3D-Marke / Hörmarke / Positionsmarke / Bewegungsmarke / Multimediamarke / Hologrammmarke / Farbmarke / Mustermarke
- Markenwiedergabe hochladen (je nach Markenart: Text / JPG / MP3 / MP4)
- Nizza-Klassen und Warenverzeichnis (ID-Manual EUIPO nutzen)
- Inhaberangaben
- Prioritätsanspruch (falls vorhanden): DPMA-Aktenzeichen, Anmeldedatum
- Sprache: 1. Sprache (Anmeldesprache); 2. Sprache (muss offizielle EUIPO-Sprache sein: DE/EN/FR/ES/IT)
3. **Gebühren (Stand 2024):**
- Elektronische Anmeldung: EUR 850 für Klasse 1; EUR 50 für Klasse 2; EUR 150 je weitere Klasse
- Papier-Anmeldung: EUR 1.000 (Aufschlag — immer e-Filing bevorzugen)
4. **Formprüfung durch EUIPO:**
- Ca. 1-2 Wochen Prüfung nach Eingang
- Bei Mängeln: Fristsetzung zur Behebung (1 Monat, verlängerbar)
5. **Inhaltliche Prüfung:**
- Absolute Schutzhindernisse Art. 7 UMV (entspricht § 8 MarkenG)
- Kein Prüfen relativer Hindernisse
- Bei Beanstandung: Office Action mit Erwiderungsfrist 2 Monate (verlängerbar)
6. **Veröffentlichung:**
- Nach Prüfung: Veröffentlichung im EUIPO-Markenblatt (EUTM Bulletin)
- Beginn der 3-monatigen Widerspruchsfrist (Art. 46 UMV)
7. **Widerspruchsphase:**
- 3 Monate ab Veröffentlichung für Widersprüche Dritter
- Cooldown-Periode: 2 Monate friendly-settlement, dann Schriftsatzphase
- Vgl. Skill `euipo-widerspruchsverfahren`
8. **Eintragung:**
- Nach widerspruchsfreiem Ablauf der 3-Monatsfrist oder nach Abschluss der Widerspruchsverfahren
- Eintragungsbeschluss, Eintragung im EUIPO-Register
- Eintragungsurkunde (digital, keine physische Urkunde mehr)
## Falltypische Konstellationen
### Konstellation 1: EUTM-Erstanmeldung klôtzzkètté
Parallele Anmeldung zu DPMA-Basismarke mit Prioritätsanspruch (Tag +30 nach DPMA-Anmeldung). Sprache: Englisch (1. Sprache) / Deutsch (2. Sprache). Klassen 3/14/18/25/35. Anmeldungsgebühr: EUR 850 + 50 + 150 + 150 + 150 = EUR 1.350.
### Konstellation 2: Widerspruch durch älteren Rechteinhaber
Nach Veröffentlichung legt Mailänder Modehaus "Klothé SRL" Widerspruch wegen Verwechslungsgefahr ein (EUIPO-Widerspruchsverfahren Art. 46 ff. UMV). → Übergabe an Skill `euipo-widerspruchsverfahren`.
### Konstellation 3: Priorität auf DPMA-Anmeldung vergessen
Frist für Prioritätsanspruch (6 Monate nach DPMA-Anmeldung) um 3 Tage versäumt. Konsequenz: Kein Prioritätsdatum, Anmeldedatum der EUTM ist maßgeblich. In der Zwischenzeit eingegangene Widersprüche werden auf Basis des EUTM-Anmeldedatums beurteilt.
## Quellen-Hardening
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz-, BeckRS- oder juris-Blindzitate aus Modellwissen.
- Registerdaten, Amtsformulare, Fristen, Gebühren und Behördenpraxis live bei DPMA, EUIPO, WIPO, USPTO oder den jeweils zuständigen Stellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und amtlicher oder frei zugänglicher Quelle ausgeben.
## Templates
### e-Filing Checkliste EUIPO
```
[ ] Markenart ausgewählt
[ ] Markenwiedergabe: Format korrekt (JPG max. 2 MB / MP3 max. 2 MB)
[ ] 1. und 2. EUIPO-Verfahrenssprache angegeben
[ ] Nizza-Klassen und Warenverzeichnis: ID-Manual EUIPO geprüft
[ ] Inhaberangaben vollständig (Name, Adresse, Nationalität/Rechtsform)
[ ] Prioritätsanspruch eingetragen (Aktenzeichen + Anmeldedatum DPMA)
[ ] Gebühren per Kreditkarte / EUIPO-Konto bezahlt
[ ] Anmeldebestätigung mit Aktenzeichen gespeichert
```
## Verweise auf andere Skills
- `anmeldung-strategie-portfolio` — Strategischer Rahmen
- `euipo-widerspruchsverfahren` — Nach Veröffentlichung
- `wortmarke-anmeldung-dpma` — Basismarke für Prioritätsanspruch
- `madrid-protokoll-und-internationale-registrierung` — Erweiterung auf Drittstaaten
## Risiken & Stolperfallen
- **Einheitlichkeit der EUTM:** Eine Unionsmarke, die in einem Mitgliedstaat absolut nicht schutzfähig ist, wird insgesamt zurückgewiesen (Art. 7 II UMV) — Territoriumsproblem bei länderspezifisch beschreibenden Begriffen
- **Keine amtliche Prüfung relativer Hindernisse:** Ältere eingetragene Marken werden nicht automatisch gefunden und dem Anmelder mitgeteilt (anders als beim DPMA, das einen Hinweis gibt)
- **Widerspruchskosten:** Bei Widerspruchsverfahren entstehen schnell EUR 5.000–15.000 Anwaltskosten pro Seite
- **2. Sprache:** Falsche Wahl der 2. Sprache (muss eine der 5 offiziellen EUIPO-Sprachen sein) führt zu Beanstandung
## Triage-Fragen vor EUIPO-Anmeldung
Bevor das e-Filing startet, klaere:
1. Wurde eine eSearch-Vorrecherche auf identische und aehnliche aeltere Marken durchgefuehrt?
2. Ist das Warenverzeichnis hinreichend praezise (IP Translator — keine pauschalen Klassenüberschriften)?
3. Soll Prioritaet auf eine DPMA-Anmeldung beansprucht werden — ist die 6-Monats-Frist noch offen?
4. Gibt es bekannte aeltere Inhaber, die widerspruchsberechtigt sein können?
## Aktuelle Rechtsprechung
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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