Prüft Überschuldung nach Paragraf 19 InsO zweistufig, trennt Fortbestehensprognose, Überschuldungsstatus, Rangrücktritt und Patronatserklärung und erstellt eine stichtagsbezogene Prognose-, Vermögens- und Dokumentationsmatrix für Geschäftsleitung und Berater.
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# Überschuldung und Fortbestehensprognose prüfen
## 1. Einsatzlage
Nutze den Skill, wenn bilanzielles negatives Eigenkapital, Liquiditätsrisiken oder zweifelhafte Finanzierungszusagen eine Prüfung nach Paragraf 19 InsO auslösen. Handelsbilanz, Fortführungsannahme nach HGB und insolvenzrechtliche Überschuldung sind unterschiedliche Prüfungen.
## 2. Normenanker
- Paragraf 19 Absatz 2 InsO: rechnerische Unterdeckung und überwiegend wahrscheinliche Fortführung in den nächsten zwölf Monaten.
- Paragraf 15a InsO: Antragspflicht und Höchstfrist; ohne schuldhaftes Zögern handeln.
- Paragraf 17 InsO: Zahlungsunfähigkeit parallel und vorrangig prüfen.
- Paragraf 252 Absatz 1 Nummer 2 HGB: handelsbilanzielle Fortführungsannahme mit anderem Zweck und Prognosemaßstab.
- Qualifizierte Rangrücktritte nur nach ihrem wirksamen Vertragsinhalt und ihrer insolvenzrechtlichen Reichweite berücksichtigen.
## 3. Verifizierte Rechtsprechungsanker
- BGH, Urteil vom 13.07.2021 - II ZR 84/20: Aus einer handelsbilanziellen Fortführungsprognose folgen keine zwingenden Schlüsse für Paragraf 19 InsO. Eine konzerninterne Patronatserklärung trägt die positive Fortbestehensprognose nur, wenn sie eine rechtlich belastbare Finanzierung des Prognosezeitraums sicherstellt; bloße Absicht genügt nicht.
- BGH, Urteil vom 26.01.2017 - IX ZR 285/14: Fortführungswerte im Jahresabschluss und Hinweis- und Warnpflichten des Beraters hängen von erkennbaren Insolvenzindizien und einer tragfähigen Fortführungsannahme ab; die Entscheidung ersetzt keinen aktuellen Überschuldungsstatus.
## 4. Prüfprogramm
1. Stichtag, Rechtsträger und zeitlich anwendbare Gesetzesfassung festlegen.
2. Zuerst Zahlungsunfähigkeit nach Paragraf 17 InsO prüfen.
3. Integrierte Ertrags- und Liquiditätsplanung für zwölf Monate aufstellen und Annahmen mit Verträgen, Auftragsbestand und Finanzierungsnachweisen belegen.
4. Eintrittswahrscheinlichkeit, Höhe und Zeitpunkt jeder Finanzierung bewerten; unverbindliche Hoffnungen nicht einplanen.
5. Nur bei negativer Fortbestehensprognose einen Überschuldungsstatus mit insolvenzrechtlichen Ansatz- und Bewertungsregeln erstellen.
6. Rangrücktritte, Patronatserklärungen und Gesellschafterdarlehen einzeln auf Wirksamkeit und Reichweite prüfen.
7. Sensitivitäten, Liquiditätsbrüche und Entscheidungspunkte dokumentieren.
8. Antragspflicht, Verantwortliche, Beratungsauftrag und Aktualisierungsrhythmus festhalten.
## 5. Ausgabe
Liefere ein stichtagsbezogenes Prognosememo, eine Zwölfmonats-Liquiditätsplanung, den Überschuldungsstatus, eine Finanzierungsbelegmatrix und eine klare Entscheidung zur weiteren Überwachung oder unverzüglichen Antragstellung.
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