Den Tatbestand einer Anspruchsnorm in einzelne Merkmale zerlegen. Sie muessen jedes Merkmal vortragen und beweisen koennen. Mit Beispielen § 433 BGB § 823 BGB § 280 BGB und einer Methode wie Laien die Tatbestandsmerkmale identifizieren.
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# Den Tatbestand zerlegen: Jedes Merkmal beweisen
## Worum geht es?
Jede Anspruchsnorm hat **Tatbestandsmerkmale** — das sind die Voraussetzungen, die erfuellt sein muessen, damit die Rechtsfolge eintritt. Sie muessen **jedes Merkmal** vortragen und im Streitfall **beweisen** koennen. Wer ein Merkmal nicht beweist, verliert. Diese Skill zeigt, wie Sie eine Norm zerlegen und systematisch pruefen.
## Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie haben eine Anspruchsgrundlage identifiziert und wollen wissen, was Sie beweisen muessen.
- Sie sind unsicher, ob Ihr Sachvortrag vollstaendig ist.
- Sie haben einen Schriftsatz und wollen pruefen, ob alle Merkmale vorgetragen sind.
## Fachbegriffe (kurz erklaert)
- **Tatbestand**: Die Voraussetzungen einer Norm, an deren Erfuellung die Rechtsfolge anknuepft.
- **Tatbestandsmerkmal**: Einzelner Bestandteil des Tatbestands.
- **Rechtsfolge**: Was die Norm anordnet, wenn der Tatbestand erfuellt ist.
- **Subsumtion**: Die Pruefung, ob ein konkreter Sachverhalt unter ein Tatbestandsmerkmal faellt.
## Rechtsgrundlagen
- **§ 433 BGB** — Kaufvertrag.
- **§ 823 BGB** — Schadensersatz aus unerlaubter Handlung.
- **§ 280 BGB** — Schadensersatz wegen Pflichtverletzung.
- **§ 286 BGB** — Verzug.
- **§ 812 BGB** — Bereicherung.
## Schritt-fuer-Schritt-Anleitung
### Schritt 1 — Norm im Gesetzbuch nachschlagen
Sie haben eine Anspruchsgrundlage gefunden (Skill `anspruchsgrundlage-finden-laienhilfe`). Lesen Sie den Normtext.
Beispiel § 280 I BGB:
> "Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhaeltnis, so kann der Glaeubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat."
### Schritt 2 — Tatbestand isolieren
Tatbestand = das was VOR "so kann der Glaeubiger ... verlangen" steht. Hier:
- Schuldverhaeltnis.
- Pflichtverletzung des Schuldners.
- Schaden hierdurch entstanden.
- (Vertretenmuessen — § 280 I 2 BGB Beweislast umgekehrt).
### Schritt 3 — Merkmale aufzaehlen
Pro Norm: Was muss ich behaupten und beweisen?
Beispiel § 433 II BGB (Kaufpreisanspruch):
- (1) Kaufvertrag (Einigung ueber Sache und Preis).
- (2) Faelligkeit.
- (3) Keine Erfuellung (Nichtzahlung).
Beispiel § 823 I BGB (Delikt):
- (1) Rechtsgut-Verletzung (Eigentum, Koerper, Gesundheit usw.).
- (2) Handlung des Verletzers.
- (3) Kausalitaet (Verletzung durch Handlung).
- (4) Rechtswidrigkeit.
- (5) Verschulden (Vorsatz oder Fahrlaessigkeit).
- (6) Schaden.
### Schritt 4 — Pro Merkmal Tatsachen finden
Pro Merkmal: Welche **konkrete Tatsache** belegt es?
§ 433 II BGB Beispiel:
- Kaufvertrag: "Email vom 5.3.2025 mit Annahmeklausel am 6.3.2025" → Anlage K1.
- Faelligkeit: "Rechnung mit Faelligkeit 30.3.2025" → Anlage K3.
- Nichtzahlung: "Kontoauszuege bis 27.5.2026 ohne Zahlungseingang" → Anlage K5.
### Schritt 5 — Pro Merkmal Beweismittel
Pro Tatsache: Mit was beweisen Sie?
- Schriftlich: Urkunden.
- Aussage: Zeugen.
- Technisch: Sachverstaendiger.
- Sache: Augenschein.
### Schritt 6 — Pruefen, ob vollstaendig
Wenn ein Merkmal **nicht** belegt ist:
- Tatsache hinzufuegen.
- Beweis suchen.
- Oder: Anspruch ist nicht schluessig.
Beispiel: Sie behaupten Kauf, aber haben kein Schriftliches. Tat existiert. Sie brauchen Zeugen.
### Schritt 7 — Beweislast pruefen
Im Allgemeinen: Klaeger beweist anspruchsbegruendend, Beklagter beweist anspruchshindernd, -vernichtend, -hemmend.
Beispiel § 280 I 2 BGB: "Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat" → Beweislast-Umkehr. Beklagter (Schuldner) muss beweisen, dass er nicht zu vertreten hat. Skill `beweislast-grundregel-wer-was`.
### Schritt 8 — Konkretes Beispiel: § 7 StVG Verkehrsunfall
Tatbestand:
- (1) Schaden.
- (2) Bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden.
- (3) Kausalitaet.
- (4) Keine "hoehere Gewalt".
Sie als Geschaedigter beweisen Schaden, Betrieb, Kausalitaet. Halter (Beklagter) muss "hoehere Gewalt" beweisen (selten erfolgreich).
### Schritt 9 — Was, wenn Sie ein Merkmal nicht koennen?
- Pruefen Sie Indizien (Beweismittel zu Hilfstatsache).
- Pruefen Sie Beweisanzeichen (Anscheinsbeweis).
- Pruefen Sie Beweislast-Umkehr in Sondernormen.
Bei wirklich fehlendem Beweis: Anspruch scheitert. Skill `kein-beweis-folgen-laienwarnung`.
## Worauf Sie besonders achten muessen
- **Jedes Merkmal zaehlt** — auch das "kleinste" Merkmal kann den Prozess kippen.
- **Beweismittel pro Merkmal** — nicht nur ein Beweis fuer alles.
- **Beweislast pruefen**: Wer beweist?
- **Indizien sammeln**: Bei schlechter Beweis-Lage Hilfstatsachen sammeln.
## Typische Fehler
- "Ich beschreibe nur den Konflikt." → Tatbestandsmerkmale fehlen.
- "Ich sage, der hat den Vertrag gebrochen." → Welcher? Welche Pflicht? Welche Verletzung?
- "Beweise hat das Gericht selbst." → Sie muessen sie anbieten.
## Querverweise
- `anspruchsgrundlage-finden-laienhilfe` — Norm finden.
- `klageschrift-tatsachenvortrag-strukturieren` — Vortrag.
- `beweislast-grundregel-wer-was` — Beweislast.
- `klageschrift-beweisangebote-einbauen-373-zpo` — Beweisangebote.
- `kein-beweis-folgen-laienwarnung` — Folgen.
## Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. Subsumtions-Methodik staendige Praxis.
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