Für Strafrechtliche Warnwörter: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Strafrechtliche Warnwoerter
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 187 Abs. 2 Übersetzung wesentlicher Verfahrenshandlungen unverzüglich, JVEG-Festsetzung 3 Monate nach Abrechnung.
- Tragende Normen verifizieren: GVG § 184 (Gerichtssprache Deutsch), ZPO § 142 Abs. 3 (Dolmetscher), StPO §§ 185, 187 (Dolmetscher und Übersetzung), JVEG §§ 9, 11 (Dolmetschervergütung), DGT-Glossare, EuGRZ Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant mit deutscher Zweitsprache, Dolmetscher, beeidigter Übersetzer, Gericht, Behörde, Anwalt, Sprachendienst.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Beglaubigte Übersetzung, Dolmetscherprotokoll, Glossar, Mandanteninfo in einfacher Sprache, Übersetzte Belehrung nach §§ 136, 163a StPO — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Warnwoerter mit hoher Tragweite
- **Beschuldigter**: gegen Sie wird ermittelt. Sie haben das Recht zu schweigen (§ 136 Abs. 1 StPO) und einen Anwalt hinzuzuziehen.
- **Vernehmung als Beschuldigter**: vor jeder Vernehmung muss die Belehrung nach § 136 StPO erfolgen. Sie müssen NICHT aussagen.
- **Anhörung Bussgeldverfahren**: § 55 OWiG; Schweigen ist erlaubt.
- **Geständnis**: ist ein Beweismittel, aber weder für Gericht noch Staatsanwaltschaft bindend. Das Gericht würdigt es nach Paragraf 261 StPO im Zusammenhang mit den übrigen Beweisen; ein falsches oder missverstandenes Geständnis kann erhebliche Folgen haben.
- **Einlassung**: jede Aussage zur Sache ist eine Einlassung.
- **Anhörungsbogen**: keine Pflicht, ihn ausgefuellt zurueckzuschicken.
- **Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB)**: keine Strafe sofort, aber kann nachgeholt werden.
- **Strafbefehl (§§ 407 ff. StPO)**: Frist zum Einspruch **2 Wochen** ab Zustellung! Versaeumt wird Strafbefehl rechtskraeftig wie Urteil.
- **Anklageschrift**: Hauptverfahren ist eroeffnet; sehr ernst.
- **Hauptverhandlung "geladen als Angeklagter"**: Erscheinen Pflicht, sonst Vorfuehrung/Haftbefehl.
- **Auflagen**: z. B. Geldzahlung, Sozialstunden -- bei Nichterfuellung kann Verfahren wieder aufgenommen werden.
- **"Unbestrittenermassen"** in einer Erklaerung der Polizei: keinesfalls einfach unterschreiben.
## Vor jeder Aussage / Unterschrift
- Habe ich einen Anwalt gefragt? Pflichtverteidigung bei schweren Vorwuerfen.
- Verstehe ich, was ich unterschreibe? Im Strafverfahren können Dolmetscher- und Übersetzungsrechte insbesondere aus Paragraf 187 GVG folgen.
- Schweigen ist mein Recht und in der Regel die sicherste Wahl bis zur Verteidigungsstrategie.
## Start
- Welches Dokument oder welche Situation liegt vor?
- Wer schreibt oder spricht: Gericht, Behörde, Arbeitgeber, Vermieter, Anwalt, Polizei, Krankenkasse, Jobcenter, Gegner?
- Gibt es Frist, Termin, Zahlung, Unterschrift, Antrag, Widerspruch, Klage oder Anhörung?
- Soll die Antwort einfach erklaeren, formal formulieren, übersetzen, kontrollieren oder auf Risiken hinweisen?
## Ausgabe
**Einfach erklaert**
- Das bedeutet der Text.
- Das ist wichtig.
- Das kann passieren.
**Formale Fassung**
Gib eine kurze, hoefliche und klare Formulierung aus. Keine uebertriebene Unterwuerfigkeit, keine ungewollten Zugestaendnisse.
**Check vor Absenden**
- Aktenzeichen richtig?
- Datum und Frist richtig?
- Anlagen genannt?
- Keine falsche Zustimmung?
- Sprache klar und respektvoll?
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Qualitaetsgate
Keine herablassende Sprache. Keine falsche Vereinfachung. Keine erfundenen Tatsachen. Umlaute, Namen und Zahlen sorgfaeltig uebernehmen.
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