Für Gefährdung des Strassenverkehrs nach Paragraph 315c StGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Gefaehrdung des Strassenverkehrs nach Paragraph 315c StGB
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
**Fokus:** Gefaehrdung des Strassenverkehrs nach Paragraph 315c StGB. Konkretes Gefaehrdungsdelikt mit Beinaheunfall. Sieben-Todsuenden-Katalog Absatz 1 Nummer 2. Trunkenheit Fahruntuechtigkeit Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a. Fahrlaessigkeitsvariante Absatz 3. Konkurrenz zu Paragraph 316 StGB und Paragraph 142 StGB. Verteidigungslinien Gefahrnaehe und subjektiver Tatbestand.
## Worum geht es
Paragraph 315c StGB ist das **konkrete Gefaehrdungsdelikt** des Strassenverkehrsstrafrechts. Bestraft wird, wer beim Fuehren eines Fahrzeugs durch alkohol- oder rauschmittelbedingte Fahruntuechtigkeit oder durch einen der sieben Verkehrsverstoesse aus Absatz 1 Nummer 2 eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert herbeifuehrt. Anders als bei Paragraph 316 StGB genuegt das blosse Fahren im fahruntuechtigen Zustand nicht; es muss ein Beinaheunfall hinzukommen.
Anwendungsfaelle: Lkw-Fahrer mit 1.2 Promille verursacht Beinaheunfall an Ampel; Falschfahrer auf Autobahn; rechts ueberholendes Fahrzeug zwingt anderen zur Vollbremsung mit Blechschaden-Naehe. Gefahr von bedeutendem Wert wird in der Praxis bei rund 750 Euro angesetzt (uneinheitliche Schwelle in der Rspr.; je nach OLG zwischen 750 und 1500 Euro).
## Tatbestand und Auslegung
### Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a Fahruntuechtigkeit durch Alkohol oder Rauschmittel
Voraussetzung ist Fahruntuechtigkeit im Sinne von Paragraph 316 StGB:
- **Absolute Fahruntuechtigkeit ab 1.1 Promille Blutalkoholkonzentration** (gefestigte Rspr. seit 1990). Kein Gegenbeweis möglich.
- **Relative Fahruntuechtigkeit ab 0.3 Promille** mit Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Bremsverhalten, Reaktion).
- Bei Drogen: keine starre Promillegrenze; Wirkstoffnachweis plus Ausfallerscheinungen erforderlich.
### Absatz 1 Nummer 2 die sieben Todsuenden
Auch der nuechterne Fahrer macht sich strafbar bei grob verkehrswidrigem und ruecksichtslosem Verhalten in Form von:
- **Nummer 2 Buchstabe a** Nichtbeachten der Vorfahrt.
- **Nummer 2 Buchstabe b** Falsch ueberholen oder bei Ueberholen sonst falsch fahren.
- **Nummer 2 Buchstabe c** Falsch fahren an Fussgaengerueberwegen.
- **Nummer 2 Buchstabe d** Zu schnelles Fahren an unuebersichtlichen Stellen, an Strassenkreuzungen oder Strasseneinmuendungen oder Bahnueberwegen.
- **Nummer 2 Buchstabe e** An unuebersichtlichen Stellen nicht auf der rechten Seite der Strasse fahren.
- **Nummer 2 Buchstabe f** Wenden, Rueckwaertsfahren oder Entgegenfahren auf der Autobahn.
- **Nummer 2 Buchstabe g** Haltende oder liegen gebliebene Fahrzeuge nicht ausreichend kenntlich machen.
### Konkrete Gefahr
Konkrete Gefahr setzt eine Situation voraus, in der nur noch der Zufall den Schadenseintritt verhindert hat (Beinaheunfall). Der Verteidiger muss prüfen: Lag wirklich ein Beinaheunfall vor? Reichte der Abstand? Welche Reaktionsmoeglichkeit hatte der Geschaedigte? "Schreckmoment" allein genuegt nicht.
### Subjektiver Tatbestand
Vorsatz hinsichtlich der Verkehrsverstoesse und mindestens Fahrlaessigkeit hinsichtlich der Gefahr (Vorsatz-Fahrlaessigkeit-Kombination); für Absatz 1 Nummer 2 zusaetzlich die innere Tatseite "grob verkehrswidrig und ruecksichtslos".
### Absatz 3 Fahrlaessigkeitsvariante
Begeht der Taeter die Tat fahrlaessig (Absatz 3 Nummer 1) oder verursacht er die Gefahr fahrlaessig (Absatz 3 Nummer 2), bleibt Strafrahmen bis zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
## Praktikertipps Verteidigung
- **Gefahrnaehe rekonstruieren.** Lichtbilder, Bremsspuren, Zeugenaussagen. Polizeibericht enthaelt oft pauschale Wertungen; substantiierte Rekonstruktion kann den Beinaheunfall zur "blossen Behinderung" entkraeften.
- **Rücksichtslosigkeit bestreiten.** Subjektives Merkmal; der Mandant darf nicht "gleichgueltig gegen die Verkehrsbelange anderer" gehandelt haben. Plausible Erklaerung (Konzentrationsmangel, Sekundenschlaf, Notfall) entkraeftet.
- **Promille-Verteidigung bei Alkoholfall.** Bei Werten knapp über 1.1 Promille Messzeitpunkt klären; Rueckrechnung BAK auf Tatzeit; Sicherheitsabschlaege. Bei Wert unter 1.1 Promille relative Fahruntuechtigkeit nur mit Ausfallerscheinungen — diese müssen substantiiert dokumentiert sein.
- **Schwelle "bedeutender Wert" prüfen.** Bei kleinen Schaeden (unter 750 Euro) kann der Tatbestand entfallen — dann nur Paragraph 316 StGB oder OWi nach Paragraph 24a StVG.
- **Fahrerlaubnis verteidigen.** Schon das Verfahren fuehrt regelmaessig zur vorläufigen Entziehung nach Paragraph 111a StPO. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung prüfen, wenn Gefahrnaehe oder Vorsatz wackelig.
## Trade-off-Matrix
| Pfad A vollumfaengliches Bestreiten | Pfad B Gestaendnis Verkehrsverstoss, Bestreiten konkrete Gefahr | Empfehlung |
| --- | --- | --- |
| Risiko: Polizeizeugen sind oft glaubhaft; lange HV; Fahrerlaubnis bleibt vorlaeufig entzogen. | Vorteil: Verkehrsverstoss meist objektiv beweisbar; Streit nur um Gefahrnaehe entlastet. | Bei objektiv klarem Verkehrsverstoss und unsicherer Gefahrnaehe ist Pfad B taktisch sinnvoller. Fuehrt oft zu Paragraph 240 StVG Noetigung im Strassenverkehr oder OWi statt Paragraph 315c StGB. |
## Konkurrenzen
- **Paragraph 315c StGB und Paragraph 316 StGB.** Paragraph 316 StGB tritt als abstraktes Gefaehrdungsdelikt subsidiaer zurueck, wenn Paragraph 315c Abs 1 Nr 1 Buchstabe a verwirklicht ist.
- **Paragraph 315c StGB und Paragraph 142 StGB unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.** Tatmehrheit möglich, wenn nach der Gefaehrdungstat noch Wartepflicht verletzt wird.
- **Paragraph 315c StGB und Paragraph 222 StGB fahrlaessige Toetung.** Tateinheit, wenn die konkrete Gefahr in Toetung umschlaegt.
- **Paragraph 315c StGB und Paragraph 240 StGB Noetigung.** Tateinheit möglich bei aggressivem Drangsalieren mit Fahrzeug.
- **Paragraph 315c StGB und Paragraph 315d StGB Rennen.** Tateinheit möglich, aber Paragraph 315d StGB hat eigenen Strafrahmen.
## Strafzumessung und Folgen
- **Strafrahmen Absatz 1:** Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe.
- **Strafrahmen Absatz 3:** Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldstrafe.
- **Regelfahrverbot Paragraph 44 StGB** oder Entziehung der Fahrerlaubnis nach Paragraph 69 StGB. Sperrfrist Paragraph 69a StGB grundsätzlich 6 Monate bis 5 Jahre.
- **Punkte Flensburg:** 3 Punkte bei Verurteilung.
- BZRG-Eintrag bei Freiheitsstrafe oder Geldstrafe über 90 Tagessaetzen.
- Wiederholungsfall: Regelmaessig Entzug auch dann, wenn Tat eher mild.
## Mustertexte
**Schriftsatz-Snippet (Beinaheunfall bestreiten):** "Eine konkrete Gefahr im Sinne von Paragraph 315c Abs 1 StGB lag nicht vor. Der Zeuge X hat ausgesagt, er habe sein Fahrzeug ohne Vollbremsung lediglich um 10 km/h verlangsamt. Der Abstand zum Fahrzeug meines Mandanten habe stets mindestens 8 Meter betragen. Damit fehlt es an einem Beinaheunfall."
**Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung Paragraph 111a StPO:** "Es wird beantragt, den Beschluss vom DD.MM.JJJJ über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufzuheben. Es bestehen nicht mehr dringende Gruende für die Annahme, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, weil ..."
**Einlassungs-Snippet:** "Ich habe das Stoppschild uebersehen, weil meine Aufmerksamkeit kurzzeitig von einem Wespenstich abgelenkt war. Ich habe das andere Fahrzeug sofort gesehen und gebremst; eine Gefaehrdung war für mich subjektiv nicht erkennbar."
## Quellen Stand 06/2026
- Paragraph 315c StGB im Wortlaut (gesetze-im-internet.de; dejure.org).
- Paragraph 316 StGB als Auffangtatbestand.
- Paragraph 69 StGB Entziehung der Fahrerlaubnis; Paragraph 69a StGB Sperre.
- Paragraph 111a StPO vorläufige Entziehung.
- Paragraph 24a StVG Alkohol- und Drogenverstoss als OWi (subsidiaer).
- BGH staendige Rspr. zur absoluten Fahruntuechtigkeit ab 1.1 Promille.
- BGH staendige Rspr. zur konkreten Gefahr als Beinaheunfall.
- Fischer, StGB-Kommentar (lizenzpflichtig; nur bei Live-Zugriff zitieren).
- BVerfG staendige Linie zur Bestimmtheit von Strafgesetzen Art 103 II GG.
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