Für Statusfeststellung: Geschäftsführer, Lehrer, Freelancer und Scheinselbstständigkeit: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Scanned 9/5/2026
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# Statusfeststellung: Geschäftsführer, Lehrer, Freelancer und Scheinselbstständigkeit
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: SGB IV §§ 7, 7a, 28a, 28p, SGB VI § 2 Nr. 9, BGH und BSG zur Scheinselbstständigkeit — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Verifizierte Anker
- BSG, Urteil vom 05.11.2024 - B 12 BA 3/23 R: Lehrer/Dozenten sind einzelfallabhängig zu beurteilen; Parteiwille und Ausschluss eines Weisungsrechts reichen nicht.
- BSG, Urteil vom 23.04.2024 - B 12 BA 9/22 R: tatsächliche Eingliederung und fehlendes Unternehmerrisiko können Freelancerstatus kippen.
- BSG, Urteil vom 01.02.2022 - B 12 KR 37/19 R sowie Urteil vom 20.02.2024 - B 12 KR 1/22 R: Geschäftsführerstatus hängt an echter Rechtsmacht, Sperrminorität und ggf. mittelbarer Beteiligung.
## Prüfschritte
1. Vertragslage und gelebte Praxis trennen.
2. Weisungen: Ort, Zeit, Art, Integration in Abläufe, Berichtspflichten, Tools, Abstimmung.
3. Unternehmerrisiko: eigene Betriebsmittel, Personal, Marktauftritt, Vergütungsrisiko, Haftung, Vertretung.
4. Rechtsmacht bei GmbH: Beteiligung, Sperrminorität, Muttergesellschaft, Stimmbindung, Abberufbarkeit.
5. Verfahren: § 7a SGB IV, Betriebsprüfung, Säumniszuschläge, Vertrauensschutz/Übergänge, Dokumentation.
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