Für StaRUG: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage: ordnet Akte, Belege und Lücken; Ergebnis: Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
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# StaRUG: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StaRUG §§ 1, 29, 31, 39, 49-55, 84, 102, IDW S 6, IDW S 11, InsO § 270; StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `StaRUG: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## Spezialwissen: StaRUG: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
- **Normen-/Quellenanker:** StaRUG.
## Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **StaRUG** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
## StaRUG-Voraussetzungen — Tatbestandsmerkmale
- Restrukturierungsfähigkeit nach Paragraf 30 StaRUG: Insolvenzfähiger Schuldner; natürliche Personen nur bei unternehmerischer Tätigkeit, Unternehmen der Finanzbranche nach Maßgabe des Absatzes 2 ausgenommen.
- Instrumentenzweck nach Paragraf 29 Absatz 1 StaRUG: nachhaltige Beseitigung drohender Zahlungsunfähigkeit nach Paragraf 18 Absatz 2 InsO.
- Insolvenzreife während der Rechtshängigkeit: unverzügliche Anzeige nach Paragraf 32 Absatz 3 StaRUG und Aufhebungsprüfung nach Paragraf 33 StaRUG; die gesetzlichen Ausnahmen dürfen nicht als automatischer Fortsetzungsanspruch behandelt werden.
- StaRUG-Anzeige nach Paragraf 31 StaRUG:
- Adressat: das nach Paragraf 34 StaRUG sachlich und nach Paragraf 35 StaRUG örtlich zuständige Restrukturierungsgericht; grundsätzlich Amtsgericht am Sitz eines Oberlandesgerichts, vorbehaltlich landesrechtlicher Konzentration.
- Inhalt: Planentwurf oder Restrukturierungskonzept, Verhandlungsstand, Vorkehrungen zur Pflichterfüllung und weitere Angaben nach Paragraf 31 Absatz 2 StaRUG.
- Wirkung: Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache und Voraussetzung für die gerichtlichen Instrumente des Paragrafen 29 Absatz 2 StaRUG.
## Plansubstanz nach StaRUG
- Gestaltbare Rechte nach Paragrafen 2 und 3 StaRUG: Restrukturierungsforderungen, Absonderungsanwartschaften, bestimmte mehrseitige Finanzierungsbedingungen, Beteiligungsrechte und gruppeninterne Drittsicherheiten nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
- Ausgeschlossen nach Paragraf 4 StaRUG: Arbeitnehmerforderungen einschließlich betrieblicher Altersversorgung, Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen und Forderungen nach Paragraf 39 Absatz 1 Nummer 3 InsO; bei natürlichen Personen zusätzlich nichtunternehmerische Rechte. Steuer- und Sozialversicherungsforderungen nicht pauschal ausschließen.
- Gruppenbildung nach Paragraf 9 StaRUG: Rechtsstellungen trennen und wirtschaftliche Untergruppen sachgerecht begründen; Gleichbehandlung innerhalb der Gruppe nach Paragraf 10 StaRUG.
- Mehrheiten nach Paragraf 25 StaRUG: mindestens drei Viertel der Stimmrechte je Gruppe.
- Cross-Class-Cram-Down nach Paragrafen 26 bis 28 StaRUG:
- Paragraf 26 Absatz 1 Nummer 1 enthält den gruppenbezogenen Ohne-Plan-Test.
- Paragraf 27 konkretisiert die angemessene Beteiligung am Planwert und die Rangfolge.
- Paragraf 28 enthält eng begrenzte Ausnahmen von den Rangregeln, keinen allgemeinen Schlechterstellungstest.
- Individueller Minderheitenschutz folgt gesondert aus Paragraf 64 StaRUG.
## Beweis- und Belegbedarf
- Drohende Zahlungsunfähigkeit nach Paragraf 18 InsO: regelmäßige 24-Monats-Liquiditätsprognose, Sensitivitätsanalyse und Annahmendokumentation.
- Sanierungskonzept: belastbares Konzept; einen berufsständischen Standard nur verwenden, wenn die konkrete Fassung vorliegt und zum Auftrag passt.
- Vergleichsrechnung: Plan-Szenario gegen realistische beste Alternative ohne Plan; Quote und sonstige Werte für jede Gruppe.
- Gruppenbildung: Rechtsstellung, wirtschaftlicher Sachgrund und Gleichbehandlung dokumentieren.
## Anti-Halluzinations-Hinweise
- StaRUG ist jung (in Kraft seit 1.1.2021) — wenig BGH-Rechtsprechung, vorrangig AG-/LG-Entscheidungen (Frankfurt am Main, Köln, Hamburg). Az. zu verifizieren.
- StaRUG ist **kein Insolvenzverfahren**; öffentliche Bekanntmachung nicht obligatorisch, Vertraulichkeit erhalten.
- Pandemie-Sonderregelungen § 4 StaRUG-COVInsAG sind ausgelaufen.
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