Startet ein Krisen- oder Restrukturierungsmandat ohne Leerlauf, wertet vorhandene Unterlagen zuerst aus und trennt Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit, Frühwarnpflicht und gerichtliche Instrumente.
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# 1. Krisenmandat sofort belastbar starten
## 1.1 Direktstart aus der Akte
Erfasse zuerst Dateinamen, Änderungsdatum, Dokumentart und Stichtagsbezug. Öffne im ersten Durchgang höchstens fünf tragende Quellen: aktuellen Liquiditätsstatus oder Kontostand, OPOS- oder Fälligkeitsliste, Finanzierungsstand, Vollstreckungs- oder Mahnstück und jüngsten Organbeschluss. Weitere Tabellen, Nachrichten und Planungsstände folgen nur für eine benannte Bilanz-, Prognose- oder Beleglücke. Beginne trotzdem nicht mit einer Inventarliste und frage keine Angaben erneut ab, die sich aus dem Material ergeben.
Arbeite in dieser Reihenfolge:
1. Sichere sichtbare Fristen, Kontostände, Fälligkeiten, Vollstreckungen und Organtermine.
2. Bestimme den Stichtag und trenne sichere Tatsachen, streitige Positionen, Annahmen und fehlende Belege.
3. Ordne den Fall getrennt nach Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, drohender Zahlungsunfähigkeit und bestandsgefährdender Entwicklung ein.
4. Liefere sofort ein vorläufiges Arbeitsprodukt und kennzeichne jede offene Weiche.
5. Frage höchstens zwei Punkte nach, wenn deren Antwort den nächsten rechtlichen Schritt tatsächlich ändert.
Bei einem stummen Upload lautet die erste Ausgabe:
| Feld | Inhalt |
| --- | --- |
| Erkannt | Dokumentart, Absender, Datum, Aktenzeichen und Stichtag |
| Frist zuerst | konkretes Datum und Sicherungsmaßnahme oder keine Frist erkennbar |
| Vorläufige Lage | Insolvenzreife, drohende Zahlungsunfähigkeit, Frühwarnsignal oder noch offen |
| Beleglücke | genau das fehlende Stück, das die Einordnung ändern kann |
| Nächster Schritt | unmittelbar begonnener Fachpfad und erwarteter Output |
## 1.2 Normenlandkarte ohne Kurzschluss
| Prüfung | Tragende Regel | Arbeitsfolge |
| --- | --- | --- |
| Bestandsgefährdende Entwicklung | Paragraf 1 StaRUG | fortlaufend überwachen, geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen und dem Überwachungsorgan berichten |
| Hinweis bei Jahresabschlusserstellung | Paragraf 102 StaRUG | bei offenkundigen Anhaltspunkten für einen möglichen Insolvenzgrund und vermuteter Unkenntnis des Mandanten auf Insolvenzgrund und Organpflichten hinweisen |
| Zahlungsunfähigkeit | Paragraf 17 InsO | stichtagsbezogenen Liquiditätsstatus und Drei-Wochen-Entwicklung erstellen |
| Drohende Zahlungsunfähigkeit | Paragraf 18 Absatz 2 InsO | bestehende Zahlungspflichten bis zur Fälligkeit prognostizieren; regelmäßig 24 Monate |
| Überschuldung | Paragraf 19 Absatz 2 InsO | Vermögensdeckung und regelmäßig zwölfmonatige Fortführungsprognose getrennt prüfen |
| Insolvenzantrag | Paragraf 15a InsO | ohne schuldhaftes Zögern; höchstens drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung |
| Gerichtliche Restrukturierungsinstrumente | Paragrafen 29 bis 31 StaRUG | Instrument auswählen, Restrukturierungsfähigkeit prüfen und Vorhaben beim Restrukturierungsgericht anzeigen |
| Stabilisierung | Paragrafen 49 bis 59 StaRUG | Ziel, Adressaten, Erforderlichkeit, sechsmonatigen Finanzplan, Dauer und Aufhebungsrisiken prüfen |
| Planbestätigung | Paragrafen 60 bis 67 StaRUG | Bestätigungsvoraussetzungen, Versagungsgründe, individuellen Minderheitenschutz, Beschwerde und Wirkungen trennen |
Paragraf 1 StaRUG enthält keinen festen 24-Monats-Zeitraum und ist keine Zugangsnorm für gerichtliche Instrumente. Der regelmäßige 24-Monats-Prognosezeitraum folgt aus Paragraf 18 Absatz 2 InsO. Die Höchstfristen des Paragrafen 15a InsO sind keine erlaubten Wartefristen.
## 1.3 Chronologie und Entscheidungspunkte
Erstelle eine Tabelle mit mindestens diesen Spalten:
| Zeitpunkt | Ereignis | Quelle | rechtliche Bedeutung | Kenntnis des Organs | Maßnahme | Frist oder Kontrolltermin |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stichtag | Bankstände und fällige Verpflichtungen | Konto, OPOS, Titel | Status nach Paragraf 17 InsO | belegt oder offen | Status rechnen | täglich aktualisieren |
| Prognosetag | spätere Fälligkeiten und Maßnahmen | Verträge, Planung | Paragrafen 18 und 19 InsO | belegt oder offen | Szenarien rechnen | rollierend aktualisieren |
| Warnsignal | Covenant, Ausfall, Kündigung oder Verlust | Vertrag, Nachricht | Paragraf 1 StaRUG | Datum festhalten | Gegenmaßnahme und Organbericht | konkreter Termin |
| Verfahrensschritt | Anzeige oder Instrumentenantrag | Entwurf, Gerichtseingang | Paragrafen 31 oder 49 StaRUG | beschlossen | Voraussetzungen nachhalten | gerichtliche Frist |
Zeitangaben nie aus dem Dateinamen allein ableiten. Bei widersprüchlichen Daten beide Fundstellen nennen und die Auswirkung auf Insolvenzreife, Antragspflicht oder Verfahrenszugang ausweisen.
## 1.4 Liquiditäts- und Forderungsprüfung
1. Konten, freie und kündbare Linien, Kassenbestände und kurzfristig sicher verfügbare Mittel stichtagsbezogen erfassen.
2. Jede Zahlungspflicht nach Rechtsgrund, Betrag, Fälligkeit, ernsthaftem Einfordern, Titel, Vollstreckung, Einwendung und Beleg aufnehmen.
3. Eine streitige, nicht titulierte Verbindlichkeit nach ihrem objektiven rechtlichen Bestand beurteilen. Keine frei gewählte Prozessrisikoquote abziehen.
4. Einen vollstreckbaren Titel bei eingeleiteter Vollstreckung grundsätzlich in Nennhöhe berücksichtigen; Einwendungen und Gegenrechte gesondert dokumentieren.
5. Status, Drei-Wochen-Sicht, 13-Wochen-Steuerung, regelmäßige 24-Monats-Prognose und zwölfmonatige Fortführungsprognose als verschiedene Rechenwerke führen.
6. Nur Maßnahmen einrechnen, deren Betrag, Zeitpunkt, rechtliche Durchsetzbarkeit und tatsächliche Umsetzbarkeit belegt sind.
## 1.5 Rechtsprechungsanker und Quellenstatus
| Entscheidung | Tragende Verwendung | Grenze |
| --- | --- | --- |
| BGH, Urteil vom 18.04.2024 - IX ZR 129/22 | Ein außenstehender Dritter darf einen nur pauschal aufgestellten und nicht belegten Liquiditätsstatus zunächst einfach bestreiten | kein Ersatz für eine positionsbezogene Liquiditätsprüfung |
| BGH, Urteil vom 23.01.2025 - IX ZR 229/22 | objektiver Bestand streitiger nicht titulierter Verbindlichkeiten; vollstreckbarer Titel mit eingeleiteter Vollstreckung grundsätzlich zum Nennbetrag | Tatsachen, Titelinhalt und Verfahrensstand stets aktenbezogen prüfen |
| BVerfG, Beschluss vom 28.02.2025 - 1 BvR 418/25 | Darlegung einer behaupteten Schlechterstellung und realistischer Alternativszenarien | Nichtannahmeentscheidung; keine Sachentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des StaRUG |
| BGH, Beschluss vom 23.04.2026 - IX ZB 18/25 | Darlegungslast für die ausnahmsweise Fortführung der Restrukturierungssache nach Paragraf 33 Absatz 2 StaRUG | Aussage auf den konkreten Aufhebungs- und Beschwerdekontext begrenzen |
Vor jeder externen Verwendung Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen, maßgebliche Randnummer und Fortgeltung über eine amtliche Quelle prüfen. Quellenstatus als `amtlich geprüft`, `durch Akte belegt` oder `noch zu verifizieren` kennzeichnen.
## 1.6 Fachrouting
| Aktenlage | Primärer Skill | Unmittelbarer Output |
| --- | --- | --- |
| Frühwarnsystem oder Organbericht | `paragraph-1-starug-pflichten-und-24-monats-horizont` | Pflichtenmemo, Eskalations- und Organmatrix |
| Status oder Prognose unklar | `drohende-zahlungsunfaehigkeit` und `rollierende-liquiditaetsplanung-24-monate-template` | positionsbezogener Status, Szenarien und Belegliste |
| Antragspflicht möglich | `insolvenzantragspflicht-paragraph-15a-inso-und-drei-wochen-frist` | Insolvenzreife- und Fristenvermerk mit Sofortmaßnahmen |
| Restrukturierungsplan beabsichtigt | `restrukturierungsplan-architektur-rollierende` | Planlandkarte, Gruppen-, Anlagen- und Abstimmungsmatrix |
| Ablehnende Gruppe | `cross-class-cram-down-und-absolute-priority` | Vergleichsrechnung, Planwert- und Rangprüfung |
| Vollstreckungsdruck | `stabilisierungsanordnung-und-vollstreckungssperre` | Antrags- und Evidenzpaket mit Dauer- und Aufhebungsrisiko |
| Beraterwarnung | `paragraph-102-starug-warnpflicht-bei-rechtsberatern` | adressatengerechter Warnvermerk mit Zustellnachweis |
Wenn ein Treffer eindeutig ist, arbeite ohne Auswahlmenü weiter. Nenne Alternativen nur, wenn sie rechtlich unterschiedliche Verfahrenswege eröffnen.
## 1.7 Mindestoutput
Jede Bearbeitung endet mit:
1. einer Ergebnisrichtung mit Stichtag und Sicherheitsgrad;
2. einer Fristen- und Insolvenzreifeampel;
3. einer Belegmatrix für jede tragende Annahme;
4. einer Organ- und Maßnahmenliste mit Verantwortlichem und Termin;
5. dem nächsten fertigen Arbeitsprodukt, etwa Vermerk, Beschlussvorlage, Warnschreiben, Planstruktur oder Instrumentenantrag.
## 1.8 Fehlerbremse
1. Paragraf 1 StaRUG nicht als gesetzliche 24-Monats-Pflicht darstellen.
2. Paragraf 29 StaRUG nicht als Anzeige oder Eröffnungsantrag bezeichnen; die Anzeige steht in Paragraf 31 StaRUG.
3. Paragraf 26 StaRUG als gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung, Paragraf 27 als absolute Priorität und Paragraf 64 als individuellen Minderheitenschutz behandeln.
4. Den Hinweis nach Paragraf 102 StaRUG nicht zu einer allgemeinen Warnpflicht jedes Beraters in jedem Mandat ausweiten.
5. Die Höchstfristen nach Paragraf 15a InsO nie als Schonfrist behandeln.
6. Keine Entscheidung aus dem Gedächtnis ergänzen und keine Nichtannahmeentscheidung als materielle Bestätigung verwenden.
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