Für Folgekostenvertrag: Bedarf, Kausalität und Gesamtkonzept: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Folgekostenvertrag: Bedarf, Kausalität und Gesamtkonzept
## Einsatz
Dieser Skill prüft Verträge, mit denen Folgekosten für Schulen, Kindertagesstätten, Verkehr, Grün, Entwässerung oder soziale Infrastruktur auf Vorhabenträger oder Grundstückseigentümer verlagert werden.
## Pflichtnormen
- BauGB Paragraf 1 Absatz 3: städtebauliche Erforderlichkeit der Planung oder Vertragsbindung.
- BauGB Paragraf 1 Absatz 7: Abwägungsgebot als Kontrollmaßstab für Plan und Vertragsfolgen.
- BauGB Paragraf 2 Absatz 3: Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials.
- BauGB Paragraf 11 Absatz 1 und Absatz 2: Vertragsgegenstand, Kausalität und Angemessenheit städtebaulicher Verträge.
- BauGB Paragraf 214 und Paragraf 215: Beachtlichkeit und Fristbindung von Planfehlern.
- BauGB Paragraf 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3: Übernahme von Kosten und Aufwendungen für städtebauliche Maßnahmen als Voraussetzung oder Folge des Vorhabens.
## Leitentscheidungen
- BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 4 C 15.07, Fundstelle ECLI:DE:BVerwG:2009:290109U4C15.07.0: Ein Folgekostenvertrag kann auch bei mehreren Bebauungsplangebieten tragfähig sein, wenn ein transparentes gemeindliches Gesamtkonzept die Kausalität der Folgemaßnahmen nachvollziehbar belegt.
- BVerwG, Urteil vom 25.11.2005 - 4 C 15.04, Fundstelle ECLI:DE:BVerwG:2005:251105U4C15.04.0: Interne Planungs- und Verwaltungskosten können nur übernommen werden, soweit sie einer städtebaulichen Maßnahme zurechenbar und nicht Kern nicht delegierbarer Gemeindeaufgaben sind.
## Prüfraster
1. Folgeeinrichtung konkret benennen und von allgemeiner Infrastrukturpolitik trennen.
2. Bedarf durch das Vorhaben oder ein beschlossenes, nachvollziehbares Gesamtkonzept belegen.
3. Kostenansatz, Umlageschlüssel, zeitlichen Zusammenhang und Flächenbezug nachrechnen.
4. Angemessenheit der Belastung für den konkreten Vertragspartner prüfen.
5. Rückforderung, Entreicherungseinwand und Treu-und-Glauben-Korrektur getrennt behandeln.
## Beispielanwendung
Bei einem Neubaugebiet wird ein pauschaler Kita-Beitrag pro Quadratmeter verlangt. Entscheidend ist nicht die Pauschale als solche, sondern ob das Ratskonzept transparent zeigt, welche realisierbaren Baugebiete welchen zusätzlichen Bedarf auslösen.
## Anti-Muster
- Keine pauschale Aussage, der Vertrag sei schon deshalb wirksam, weil alle Beteiligten ihn unterschrieben haben.
- Keine Festsetzung ohne Rechtsgrundlage, Bestimmtheit und erkennbare städtebauliche Rechtfertigung stehen lassen.
- Keine Vermischung von politischem Wunsch, vertraglicher Zusage und normativer Festsetzung.
- Keine beitragsfähigen Erschließungskosten als Folgekostenvertrag tarnen.
## Arbeitsprodukt
Erzeuge eine Folgekosten-Matrix mit Maßnahme, Bedarfsauslöser, Kostenansatz, Umlageschlüssel, Vertragsklausel, Risiko und empfohlener Korrekturformulierung.
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