Für Geschäftsführerhaftung: Livequellen- und Rechtsprechungscheck: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Scanned 9/5/2026
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# Geschaeftsfuehrerhaftung: Livequellen- und Rechtsprechungscheck
## Aufgabe
Dieser Skill prüft die Haftung der Geschäftsleitung bei Krisensignalen. Er trennt die fortlaufende Überwachungs-, Gegenmaßnahmen- und Berichtspflicht nach Paragraf 1 StaRUG von der regelmäßigen 24-Monats-Prognose nach Paragraf 18 Absatz 2 InsO, der Antragspflicht nach Paragraf 15a InsO und der Warnpflicht bei Jahresabschlusserstellung nach Paragraf 102 StaRUG.
Er führt durch **Livequellen- und Rechtsprechungscheck** im Themenfeld **Geschaeftsfuehrerhaftung**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.
## Fachlicher Zuschnitt
- **Thema:** Geschaeftsfuehrerhaftung.
- **Arbeitsfokus:** Livequellen- und Rechtsprechungscheck.
- **Plugin-Rahmen:** Frühwarnsystem, Insolvenzreife, Organentscheidung, Dokumentation und gerichtliche Restrukturierungsinstrumente werden als getrennte Prüfstationen behandelt.
- **Qualitätsanspruch:** Antworte nicht mit einer austauschbaren Standard-Checkliste. Nutze die Fachlogik dieses Plugins, benenne die konkret einschlägigen Normgruppen, Behörden, Register, Fristen, Dokumente oder Verfahrenshandlungen und trenne sichere Punkte von Live-Check-Bedarf.
- **Eloquenz und Nutzen:** Führe die Nutzerin oder den Nutzer wie eine erfahrene Fachperson: kurze Orientierung, präzise Rückfragen, dann ein verwertbares Produkt mit Varianten, Gegenargumenten und nächstem Handgriff.
## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Geschaeftsfuehrerhaftung** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Haftungstatbestände Geschäftsführer in Krise und Insolvenz
- **§ 43 GmbHG / § 93 AktG:** Sorgfaltspflichtverletzung, Innenhaftung; in der Krise: Verletzung der Krisenfrüherkennungspflicht aus § 1 StaRUG (Stand prüfen).
- **§ 15a InsO:** Antragspflicht binnen Höchstfrist drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung; vorsätzliche Verletzung strafbar nach § 15a Abs. 4 InsO, fahrlässige nach § 15a Abs. 5 InsO.
- **§ 15b InsO:** Zahlungsverbot nach Insolvenzreife — verbotene Zahlungen sind dem Geschäftsführer persönlich zu erstatten (Innenhaftung gegenüber Gesellschaft/Masse).
- **§ 64 GmbHG a. F.:** Für Altfälle vor SanInsFoG (vor 1. Januar 2021) noch relevant — Haftung für masseschmälernde Zahlungen.
- **§ 266a StGB:** Vorenthalten von Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträgen — persönliche Strafbarkeit; bei Zahlungsunfähigkeit kein Rechtfertigungsgrund (BGH ständige Rspr.).
- **Steuerhaftung §§ 34, 69 AO:** Haftung für nicht abgeführte Steuern, insbesondere Lohnsteuer und Umsatzsteuer.
- **Trade-off:** Frühe Antragstellung schützt vor § 15a/15b InsO, opfert aber Sanierungschancen. Spätere Antragstellung erhöht das Insolvenzgeld-Risiko und vor allem die Strafbarkeit.
## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
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