Für 675V: Livequellen- und Rechtsprechungscheck: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Scanned 9/5/2026
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# 675V: Livequellen- und Rechtsprechungscheck
## Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `phishing-vorfall-pruefer`. Ausgangspunkt ist: Freistehender Phishing-Vorfall-Prüfer für Online-Banking: BGB § 675u, § 675v, § 675w, pushTAN, Call-ID-Spoofing, grobe Fahrlässigkeit, Beweislast, Bankpflichten, Schlichtung und Klage.
Er führt durch **Livequellen- und Rechtsprechungscheck** im Themenfeld **675V**. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.
## Fachlicher Zuschnitt
- **Thema:** 675V.
- **Arbeitsfokus:** Livequellen- und Rechtsprechungscheck.
- **Plugin-Rahmen:** Freistehender Phishing-Vorfall-Prüfer für Online-Banking: BGB § 675u, § 675v, § 675w, pushTAN, Call-ID-Spoofing, grobe Fahrlässigkeit, Beweislast, Bankp....
- **Qualitätsanspruch:** Antworte nicht mit einer austauschbaren Standard-Checkliste. Nutze die Fachlogik dieses Plugins, benenne die konkret einschlägigen Normgruppen, Behörden, Register, Fristen, Dokumente oder Verfahrenshandlungen und trenne sichere Punkte von Live-Check-Bedarf.
- **Eloquenz und Nutzen:** Führe die Nutzerin oder den Nutzer wie eine erfahrene Fachperson: kurze Orientierung, präzise Rückfragen, dann ein verwertbares Produkt mit Varianten, Gegenargumenten und nächstem Handgriff.
## Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **§ 675v BGB** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
## § 675v BGB im Überblick
- **Abs. 1**: Haftung des Zahlers bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen begrenzt auf **50 EUR**.
- **Abs. 2**: Bei **grober Fahrlässigkeit** oder **Vorsatz** Vollhaftung des Zahlers, wenn die Pflicht aus § 675l BGB (Sicherheitsobliegenheiten) verletzt wurde.
- **Abs. 3**: Befreiung des Zahlers, wenn der Zahlungsdienstleister starke Kundenauthentifizierung nach § 55 ZAG (PSD2-Umsetzung) nicht verlangt hat — wichtiger Hebel zugunsten Geschädigter.
- **Abs. 4**: Haftungsbegrenzung 50 EUR entfällt nicht, wenn der Zahler weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
## Schlüssel-Rechtsprechung zu grober Fahrlässigkeit
- **BGH XI ZR 91/14** (Urteil vom 26.01.2016): Ein Anscheinsbeweis für Autorisierung setzt ein praktisch unüberwindbares, konkret ordnungsgemäß angewandtes und fehlerfrei funktionierendes Sicherungsverfahren voraus; aus einer protokollierten Nutzung folgt kein allgemeiner Anscheinsbeweis grober Fahrlässigkeit.
- **BGH XI ZR 96/11** (Urteil vom 24.04.2012): Anscheinsbeweis grober Fahrlässigkeit durch erfolgreichen Einsatz des Sicherungsverfahrens widerlegbar bei plausibler Phishing-Erklärung.
- Verifizierung aktueller Rechtsprechung über CURIA / openJur / Rechtsprechung-im-Internet.de unter den genannten Aktenzeichen.
## Live-Quellen
- **Rechtsprechung-im-Internet.de** (Bundesministerium der Justiz): kostenfrei, Entscheidungen mit Aktenzeichen.
- **BaFin**-Veröffentlichungen zu PSD2-Umsetzung und Kundenauthentifizierung; FAQ "Starke Kundenauthentifizierung".
- **BdB / DSGV / BVR**-Schlichtungsstellen: jährliche Tätigkeitsberichte mit Entscheidungstendenzen.
- **Bundesbank**-Schlichtungsstelle Zahlungsverkehr.
## Methodik für Phishing-Vorfälle
1. Klassische Phishing-E-Mail / SMS / Anruf — niedriges grobes Fahrlässigkeitsrisiko bei unauffälliger Aufmachung; je perfekter die Täuschung, desto eher Bankhaftung.
2. Telefon-/Call-ID-Spoofing — Kammergerichte erkennen oft, dass die Verschleierung gegen Bankenhaftung wirkt; aktuelle OLG-Linien (z. B. OLG Frankfurt, OLG Köln) regelmäßig live recherchieren.
3. Konkrete Pflichtenverletzung des Kunden (Weitergabe nach mehrfacher Warnung in App) — Indiz für grobe Fahrlässigkeit.
## Trade-off
Banken berufen sich oft formelhaft auf grobe Fahrlässigkeit; die Beweislast trägt nach § 675w BGB **die Bank**. Akute Live-Recherche zu aktuellen OLG-Urteilen lohnt sich, da die Linien sich seit PSD2-Umsetzung verschieben — bislang zugunsten der Bankkunden, wenn das pushTAN-Verfahren manipulationsanfällig erscheint.
## Output-Standard
- **Kurzlage:** maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- **Prüfmatrix:** Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- **Arbeitsprodukt:** direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- **Qualitätsgate:** keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
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