Für Sozialrecht Warnwörter: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Sozialrecht Warnwoerter
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 187 Abs. 2 Übersetzung wesentlicher Verfahrenshandlungen unverzüglich, JVEG-Festsetzung 3 Monate nach Abrechnung.
- Tragende Normen verifizieren: GVG § 184 (Gerichtssprache Deutsch), ZPO § 142 Abs. 3 (Dolmetscher), StPO §§ 185, 187 (Dolmetscher und Übersetzung), JVEG §§ 9, 11 (Dolmetschervergütung), DGT-Glossare, EuGRZ Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant mit deutscher Zweitsprache, Dolmetscher, beeidigter Übersetzer, Gericht, Behörde, Anwalt, Sprachendienst.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Beglaubigte Übersetzung, Dolmetscherprotokoll, Glossar, Mandanteninfo in einfacher Sprache, Übersetzte Belehrung nach §§ 136, 163a StPO — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Warnwoerter mit hoher Tragweite
- **Mitwirkungspflicht (§ 60 SGB I)**: bei Verletzung Leistungskuerzung oder -versagung; Termine immer wahrnehmen oder absagen.
- **Sanktion / Leistungsminderung (Paragraf 31a SGB II)**: Seit 1. Juli 2026 regelmäßig 30 Prozent; bei willentlicher Ablehnung einer tatsächlich und unmittelbar möglichen zumutbaren Arbeit kann der Anspruch in Höhe des Regelbedarfs zeitweise entfallen. Das BVerfG-Urteil vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16 verlangt insbesondere Verhältnismäßigkeit und eine Härteprüfung.
- **Aufrechnung (§ 43 SGB I)**: Behörde verrechnet Forderung mit laufender Leistung.
- **Erstattungsbescheid (§ 50 SGB X)**: Forderung der Behörde zurueck; oft mit Frist 1 Monat.
- **Aufhebungsbescheid (§ 48 SGB X)**: Änderung der Verhältnisse; Anhörungspflicht (§ 24 SGB X).
- **Widerspruch (§ 84 SGG)**: 1 Monat ab Bekanntgabe; bei Auslandszustellung 3 Monate.
- **Klage (§ 87 SGG)**: 1 Monat nach Widerspruchsbescheid; kostenfrei (§ 183 SGG).
- **Eilantrag § 86b SGG**: bei drohendem Leistungsentzug Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.
- **Beitragsschulden Krankenkasse**: können zum Ruhen des Krankenversicherungsschutzes fuehren.
- **Rentenbescheid Widerspruch**: 1 Monat; bei laenger zurueckliegenden Bescheiden Überprüfung nach § 44 SGB X möglich (4-Jahres-Frist).
- **Rentenbeginn / Anrechnungszeiten**: Auswirkungen auf Höhe und Wartezeit.
## Vor jeder Unterschrift / Erklaerung
- Habe ich Anspruch auf Beratungshilfe (BerHG) oder Prozesskostenhilfe?
- Welche Frist laeuft? Tag genau eintragen.
- Wer hilft kostenfrei? Sozialverband (VdK, SoVD), DGB, Caritas/Diakonie, Sozialberatung der Stadt.
## Start
- Welches Dokument oder welche Situation liegt vor?
- Wer schreibt oder spricht: Gericht, Behörde, Arbeitgeber, Vermieter, Anwalt, Polizei, Krankenkasse, Jobcenter, Gegner?
- Gibt es Frist, Termin, Zahlung, Unterschrift, Antrag, Widerspruch, Klage oder Anhörung?
- Soll die Antwort einfach erklaeren, formal formulieren, übersetzen, kontrollieren oder auf Risiken hinweisen?
## Ausgabe
**Einfach erklaert**
- Das bedeutet der Text.
- Das ist wichtig.
- Das kann passieren.
**Formale Fassung**
Gib eine kurze, hoefliche und klare Formulierung aus. Keine uebertriebene Unterwuerfigkeit, keine ungewollten Zugestaendnisse.
**Check vor Absenden**
- Aktenzeichen richtig?
- Datum und Frist richtig?
- Anlagen genannt?
- Keine falsche Zustimmung?
- Sprache klar und respektvoll?
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Qualitaetsgate
Keine herablassende Sprache. Keine falsche Vereinfachung. Keine erfundenen Tatsachen. Umlaute, Namen und Zahlen sorgfaeltig uebernehmen.
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