Für Sicht Tatbestand Beweis und Belege: ordnet Akte, Belege und Lücken; Ergebnis: Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
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# Sicht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Insolvenzverwaltung: fachlich vertieftes Modul mit Normenradar (InsO/StaRUG/SGB III), Tatbestands-/Beweislastmatrix, Fristen- und Formcheck, Gegenargumenten, Fehlerbremse und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
**Fokus:** Sicht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage im Insolvenzverwaltung: fachlich vertieftes Modul mit Normenradar (InsO/StaRUG/SGB III), Tatbestands-/Beweislastmatrix, Fristen- und Formcheck, Gegenargumenten, Fehlerbremse und direkt nutzbarem Arbeitsprodukt.
### Sicht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Sicht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## Spezialwissen: Sicht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
- **Normen-/Quellenanker:** InsO, StaRUG.
## Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Sicht** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
## Verwalter-Sicht — Standard-Tatbestände im Anfechtungs- und Haftungsstreit
- **§ 130 InsO Kongruente Deckung:** Letzte 3 Monate vor Antrag; Anfechtbar bei Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Handlung + Kenntnis oder Kenntnis der Umstände, aus denen die Zahlungsunfähigkeit folgt.
- **§ 131 InsO Inkongruente Deckung:** Letzter Monat ohne weitere Voraussetzungen; 2.–3. Monat nur bei Zahlungsunfähigkeit oder Kenntnis benachteiligter Gläubiger.
- **§ 133 InsO Vorsatzanfechtung:** Zentralbestimmung; Frist 10 Jahre vor Antrag (Stand prüfen — SanInsFoG hat bei kongruenten Leistungen auf 4 Jahre verkürzt); Vorsatz des Schuldners und Kenntnis des Anfechtungsgegners von Gläubigerbenachteiligungsabsicht (§ 133 Abs. 1 Satz 2 InsO Vermutung).
- **§ 135 InsO Gesellschafterdarlehen:** Rückzahlung im letzten Jahr vor Antrag anfechtbar; Sicherung in den letzten 10 Jahren — strikt verschuldensunabhängig.
- **§ 134 InsO Unentgeltliche Leistung:** Letzte 4 Jahre vor Antrag anfechtbar; objektiver Tatbestand reicht.
- **§ 15b InsO Zahlungsverbot:** Geschäftsführerhaftung für Zahlungen nach Insolvenzreife; Privilegierung für Zahlungen "im ordnungsgemäßen Geschäftsgang" (§ 15b Abs. 2 InsO, Stand prüfen).
- **Beleglage Verwalter:** Kontoauszüge, Buchhaltung, Korrespondenz Schuldner-Gläubiger, Liquiditätsstatus zum Zahlungszeitpunkt, Mahnungen, Stundungsverhandlungen — Verwalter trägt grds. Darlegungslast für Kenntnis.
## Vertiefung bei Bedarf
- Bei `spezial-sicht-tatbestand-beweis-und-belege` beziehungsweise Sicht: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage: [die zusätzliche Vertiefung laden](./references/vertiefung-spezial-sicht-tatbestand-beweis-und-belege.md).
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