Für Ohne-Rechnung-Abrede im Werkvertrag prüfen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Tatbestands- oder Anspruchsmatrix.
Scanned 9/5/2026
Install to Claude Code
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill schwarzarbeit-werklohnanspruch-bgh-vii-zr-6-13 --agent claude-codeInstalls into .claude/skills of the current project.
Are you the author of Schwarzarbeit Werklohnanspruch Bgh Vii Zr 6 13?
Add the live security badge to your README — it updates automatically with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/klotzkette-schwarzarbeit-werklohnanspruch-bgh-vii-zr-6-13)More formats (shields.io, HTML) on the badges page.
---
name: schwarzarbeit-werklohnanspruch-bgh-vii-zr-6-13
description: "Für Ohne-Rechnung-Abrede im Werkvertrag prüfen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Tatbestands- oder Anspruchsmatrix."
---
# Ohne-Rechnung-Abrede im Werkvertrag prüfen
## Einsatzlage
Unternehmer und Besteller streiten nach einer Bar- oder Teilbarzahlung ohne Rechnung über Werklohn, Mängel oder Rückzahlung. Nicht jede Barzahlung ist Schwarzarbeit; entscheidend sind die konkrete Abrede zur Verletzung steuerlicher Pflichten und der Wissensstand beider Parteien.
## Normenanker
- Paragraf 1 Absatz 2 Nummer 2 SchwarzArbG: Schwarzarbeit durch Verletzung steuerlicher Pflichten bei Dienst- oder Werkleistungen.
- Paragrafen 134 und 139 BGB: Verbotsgesetz, Gesamt- und Teilnichtigkeit.
- Paragrafen 631, 632 und 634 BGB: Werklohn und Mängelrechte nur bei wirksamem Vertrag.
- Paragrafen 812 und 817 Satz 2 BGB: Leistungskondiktion und Ausschluss bei beiderseitigem Gesetzesverstoß.
- Paragrafen 677, 683 und 670 BGB sowie Deliktsrecht: mögliche außervertragliche Ansprüche mit eigenen Voraussetzungen.
## Rechtsprechungsanker
- BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13: Verstößt der Unternehmer vorsätzlich gegen das Ohne-Rechnung-Verbot und kennt der Besteller dies und nutzt es bewusst zu seinem Vorteil, ist der Werkvertrag nach Paragraf 134 BGB nichtig; vertragliche Mängelansprüche bestehen grundsätzlich nicht.
- BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13: Dem Unternehmer steht bei nichtigem Vertrag grundsätzlich auch kein bereicherungsrechtlicher Wertersatz für erbrachte Leistungen zu.
- BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14: Der Besteller kann bereits gezahlten Werklohn bei beiderseitig bewusstem Verstoß grundsätzlich nicht bereicherungsrechtlich zurückfordern, auch wenn die Leistung mangelhaft ist.
## Prüfprogramm
1. Vereinbarten Leistungsumfang, Gesamtpreis, Rechnungsanteil, Baranteil und Umsatzsteuerabrede chronologisch rekonstruieren.
2. Belegen, ob und wann die Parteien vereinbarten, steuerliche Pflichten zu verletzen. Eine erst nach Vertragsschluss getroffene Abrede kann andere Reichweitenfragen auslösen als eine ursprüngliche Gesamtvereinbarung.
3. Vorsatz des Unternehmers und Kenntnis sowie bewusste Vorteilsnutzung des Bestellers getrennt prüfen; Beweisangebote für Gespräch, Nachrichten, Rechnung und Zahlung zuordnen.
4. Gesamt- oder Teilnichtigkeit bestimmen. Teilwirksamkeit erfordert eine rechtlich und tatsächlich trennbare Zuordnung legaler Einzelleistungen; bloße Aufteilung des Preises genügt nicht zwingend.
5. Werklohn, Mängelrechte, Rückzahlung, Wertersatz und Geschäftsführung ohne Auftrag jeweils gesondert prüfen; keine pauschale Rückabwicklung versprechen.
6. Deliktische Ansprüche wegen eigenständiger Eigentums- oder Gesundheitsverletzung sowie Ansprüche gegen Dritte getrennt untersuchen.
7. Steuer- und strafrechtliche Selbstbelastungsrisiken, Wahrheitspflicht und Beweisverwertbarkeit vor Parteivortrag offen ansprechen.
## Arbeitsergebnis
Erstelle Abrede- und Beweismatrix, Nichtigkeitsprüfung, Anspruchstabelle aus Sicht beider Parteien und einen prozessual konsistenten Klage- oder Abwehrbaustein. Tatsachen werden nicht beschönigt; zugleich wird keine Schwarzgeldabrede ohne Beleg unterstellt.
## Belege und Aktenlücken
- Angebot, Vertrag, Rechnungen und Quittungen
- Kontoabhebungen, Überweisungen und Barzahlungsbelege
- Nachrichten, E-Mails und Zeugen zur Preis- und Steuerabrede
- Leistungs-, Abnahme- und Mängeldokumentation
- Steuerunterlagen und etwaige Behörden- oder Strafakten
Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.
No comments yet. Be the first to comment!