Für Schriftsatzkern Substantiierung: erstellt Entwurf mit Antrag, Beweis und Anlagen; Ergebnis: Schriftsatz mit Begründungs- und Anlagenlogik. Fachgebiet: Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht.
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name: schriftsatzkern-substantiierung
description: "Für Schriftsatzkern Substantiierung: erstellt Entwurf mit Antrag, Beweis und Anlagen; Ergebnis: Schriftsatz mit Begründungs- und Anlagenlogik. Fachgebiet: Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht."
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# Substantiierter Schriftsatzkern für Klage mit CISG-/EuGVVO-Bezug, Schiedsklage, Vollstreckung Auslandsurteil: Tatsachenvortrag-Geruest, Anspruchsgrundlagen-Kette, Beweisangebote, Hilfsanträge, Replik-/Duplik-Vorausschau.
## Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: FAO § 5 36 Monate Praxis, CISG Art. 39 angemessene Frist Mängelrüge, Brüssel Ia Art. 35 einstweiliger Rechtsschutz, NYÜ Art. V Anerkennung 3 Jahre.
- Tragende Normen verifizieren: FAO § 14r, Rom I (VO 593/2008), Rom II (VO 864/2007), Brüssel Ia (VO 1215/2012), CISG, UNCITRAL Model Law, INCOTERMS 2020, IPR-G, AWG, AWV, EU-Sanktionsverordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Internationale Vertragsparteien, ICC, UNCITRAL, Schiedsgericht (DIS, ICC, SCC), nationale Gerichte, Zoll, BAFA, BMWK, EuGH.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Internationaler Kaufvertrag, Schiedsklausel, ICC-Schiedsverfahren-Eingabe, Exportlizenz BAFA, Sanktionsprüfung, INCOTERMS-Klausel, Letter of Credit — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
**Fokus:** Substantiierter Schriftsatzkern für Klage mit CISG-/EuGVVO-Bezug, Schiedsklage, Vollstreckung Auslandsurteil: Tatsachenvortrag-Geruest, Anspruchsgrundlagen-Kette, Beweisangebote, Hilfsanträge, Replik-/Duplik-Vorausschau.
### Schriftsatzkern und Substantiierung im Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht
## Wann dieser Arbeitsgang greift
- Es soll ein vollwertiger Schriftsatz im Bereich Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht erstellt werden, typischerweise: Klage mit CISG-/EuGVVO-Bezug, Schiedsklage, Vollstreckung Auslandsurteil.
- Die Mandatsannahme und ggf. Vergleichsverhandlung sind abgeschlossen oder gescheitert.
- Klage-, Widerspruchs-, Einspruchs-, Rechtsmittel-Frist ist bekannt und im Kalender eingetragen.
## Aufbauschema
### A. Rubrum
- Parteien (Bezeichnung wie im Vorprozess oder Bescheid, exakte Schreibweise!).
- Zustellungsanschrift Bevollmaechtigte.
- Gericht/Behörde (Zuständigkeit prüfen und im Schriftsatz darstellen, wenn streitig).
- Aktenzeichen (Bezugs-Az., neues Az. nach Eingang).
- Streitwert/Gegenstandswert.
### B. Antraege
Klassischer Antrag-Block; je nach Verfahrenstyp:
- Leistungsantrag (zu zahlen, zu unterlassen, zu beseitigen, herauszugeben).
- Feststellungsantrag (Feststellungsinteresse darlegen).
- Gestaltungsantrag (Aufhebung, Anfechtung, Scheidung).
- Hilfsantraege staffeln (von eng nach weit oder von hoch nach niedrig).
### C. Tatsachenvortrag
Der Substantiierungs-Kern; pro Anspruchsgrundlage in CISG, Rom-I-VO, Rom-II-VO, EuGVVO, NYC58, ICC-/DIS-Schiedsordnung eine eigene Tatsachen-Sequenz:
1. **Sachverhalts-Chronologie** mit konkreten Daten (Tag, Uhrzeit, Ort, Personen).
2. **Mandantenseitige Tatsachenbehauptungen** mit Beweisangeboten.
3. **Gegnerisches Verhalten** mit Belegen (Schreiben, Aussage, Verhalten).
4. **Schaden/Folgen** bezifferbar (Hauptforderung, Nebenforderung, Zinsen, Folgekosten).
### D. Rechtliche Wuerdigung
Anspruchsaufbau klassisch:
1. **Anspruchsgrundlage** nennen (z.B. § X iVm § Y).
2. **Tatbestandsmerkmale** durchgehen; jedes Merkmal wird gegen den Tatsachenvortrag gespiegelt.
3. **Einwendungen** der Gegenseite vorwegnehmen und entkraeften.
4. **Rechtsprechungs-Verweise:** BAG/BGH/BVerfG/EuGH/BFH je nach Fachgebiet; bei Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht typischerweise die letzte hoechstrichterliche Linie zitieren.
5. **Subsumtion-Ergebnis** klar formulieren.
### E. Beweisangebote
Pflichtbestandteil, ohne den Substantiierung nicht ausreicht:
- Urkundenbeweis: konkrete Anlage Kxx benennen, Inhalt nicht nur "Vertrag" sondern "Vertrag vom TT.MM.JJJJ, dort § X Abs. Y, Anlage K1".
- Zeugenbeweis: Name, ladungsfaehige Anschrift, Beweisthema in einem Satz.
- Sachverstaendigenbeweis: ggf. Privatgutachten mit anfuegen, gerichtliches Gutachten beantragen.
- Parteivernehmung als letzte Stufe, mit Antrag § 448 ZPO und Indiziengeruest.
- Inaugenscheinnahme: bei Sache vor Ort (Mietraum, Baustelle, Fahrzeug, Hardware).
### F. Anlagenverzeichnis
- K1, K2 ... durchnummeriert (Antragstellerin/Klägerin).
- Bei Beklagten B1, B2 ...
- Jede Anlage mit Datum, Absender, Empfaenger, Inhaltsbeschreibung in einem Satz.
- Pflicht-Erwaehnung im Tatsachenvortrag.
## Substantiierungs-Fallen im Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht
- **Pauschaltatsachen** ohne konkrete Daten ("seit Jahren", "regelmaessig", "in mehreren Faellen") werden vom Gericht uebergangen.
- **Beweisangebot zur falschen Tatsache:** Beweisthema deckt nur Teilaussage ab.
- **Selbst-widersprueche** zwischen Schriftsatz und Anlage ("Im Vertrag steht doch was anderes").
- **Verspaeteter Vortrag** § 296 ZPO/§ 87b VwGO: Rueglich-Fristen beachten, Verschulden vermeiden.
- **Anspruchskonkurrenz** zwischen mehreren Grundlagen: nicht eine wegfallen lassen.
## Prüfkette vor Versand
1. Antragsformulierung tenoriert (urteilstauglich, vollstreckbar)?
2. Jede Tatbestandsmerkmal-Subsumtion mit eigener Tatsache + Beweis hinterlegt?
3. Frist eingehalten (Eingangsstempel/elektronische Uebermittlung)?
4. Zuständigkeit positiv festgestellt?
5. Streitwert plausibel, ggf. mit Anlage Streitwert-Berechnung?
6. Anlagenverzeichnis vollstaendig und nummerisch konsistent?
7. beA-/EGVP-/EBO-Konformitaet (PDF/A, ERVV-Signatur)?
8. Vier-Augen-Prüfung durch Sozius oder Senior-Anwaeltin?
## Rechtsprechungs-Werkzeugkasten
- BVerfG, BGH, BAG, BFH, BVerwG, EuGH und die jeweils massgeblichen Fachsenate für Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht.
- CISG, Rom-I-VO, Rom-II-VO, EuGVVO, NYC58, ICC-/DIS-Schiedsordnung sowie Verordnungen/Richtlinien dazu.
- Aktuelle Reform- und Gesetzgebungslage einbeziehen.
## Pflicht-Output
1. **Schriftsatz** mit Rubrum, Antraegen, Tatsachenvortrag, Rechtsausfuehrung, Beweisangeboten, Anlagenverzeichnis.
2. **Anlagen-Konvolut** numerisch geordnet, jede Anlage einzeln benannt.
3. **Frist-Doku** mit Eingangsbestaetigung (beA-Eingangsnachricht, EB).
4. **Streitwertskizze** (eigenes Memo, falls > 1 Anspruch).
5. **Mandanten-Erinnerung** mit Naechster-Schritt-Aufgaben (Zeuginnen vorbereiten, Sachverstaendiger?).
## Beispiel-Anspruchsgrundlagen im Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht
Drei haeufig gebrauchte Anspruchsgrundlagen aus CISG, Rom-I-VO, Rom-II-VO, EuGVVO, NYC58, ICC-/DIS-Schiedsordnung und ihre Substantiierungs-Anforderungen:
### Grundlage 1
- Tatbestandsmerkmal 1: konkrete Tatsache + Beweis.
- Tatbestandsmerkmal 2: konkrete Tatsache + Beweis.
- Tatbestandsmerkmal 3: konkrete Tatsache + Beweis.
- Rechtsfolge: konkreter Antrag.
### Grundlage 2
Analog - jede Tatsache braucht ein Beweisangebot.
### Grundlage 3 (Auffanggrundlage / Sekundaeranspruch)
Hilfsweise vortragen, klar als Hilfsantrag/Hilfsvortrag kennzeichnen.
## Antrags-Muster nach Verfahrenstyp
Typische Antraege in Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht (Klage mit CISG-/EuGVVO-Bezug, Schiedsklage, Vollstreckung Auslandsurteil):
- Hauptantrag (Leistung/Feststellung/Gestaltung).
- Hilfsantrag (z.B. für den Fall, dass Hauptforderung verjaehrt ist).
- Annex-Antraege (Zinsen, Nebenforderungen, Kosten).
- Streitwert-Antrag (falls Streitwert streitig).
## Beweisaufnahme - was das Gericht sehen will
### Urkundenbeweis
- Anlage K1: Bezeichnung, Datum, kurze Inhaltsbeschreibung.
- Im Tatsachenvortrag: "Diese Behauptung beruht auf dem als Anlage K1 vorgelegten Schreiben der Beklagten vom TT.MM.JJJJ, dort Seite Y, Absatz Z."
### Zeugenbeweis
- Form: "Beweis: Aussage der Zeugin Name, ladungsfaehige Anschrift, zum Beweisthema (konkret in einem Satz)."
- Mehrere Zeuginnen zum gleichen Thema: Indiziengeruest staerken.
- Keine Beweisermittlung über Zeugnis - das Beweisthema muss konkret sein.
### Sachverstaendigenbeweis
- Bei Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht-typischen Streitfaellen oft notwendig (Bauwerk, IT-System, Anlagebewertung, medizinische Frage).
- Privatgutachten als Anlage K vorlegen + zugleich gerichtliches Gutachten beantragen.
- Verfahrensoekonomie: Sachverstaendigen-Kosten frueh mit Mandantin besprechen.
### Parteivernehmung (§ 448 ZPO)
- Letzte Stufe, nur wenn andere Beweismittel ausgeschoepft.
- Indiziengeruest vortragen, das eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Behauptung tragt.
## Replik-/Duplik-Vorausschau
Schon im Klageschriftsatz die wahrscheinlichen Einwaende der Gegenseite vorwegnehmen:
- Verjährung -> Hemmungstatbestand vortragen.
- Erfuellung/Aufrechnung -> rechtzeitige Tatsachenbasis schaffen.
- Formmangel -> Heilung/Schutz-Argument bereit halten.
- Treuwidrigkeit -> Indiziengeruest gegen Treuwidrigkeits-Vorwurf.
## Elektronische Einreichung (beA, EGVP, EBO, ELSTER)
- PDF/A-2 oder PDF/A-3, mit eingebetteten Schriften.
- Strukturdatensatz nach ERVV pflicht-konform (Sender, Empfaenger, Az., Versanddatum).
- Qualifizierte elektronische Signatur (qeS) der einreichenden RA-Person oder einfacher elektronischer Versand über beA (sicherer Uebermittlungsweg).
- Eingangsbestaetigung aufbewahren - Datum der Einreichung ist Fristwahrungs-Beweis.
- 1.10.2026 / 1.10.2027 - ZVollstrDigitG-Änderungen im Vollstreckungsbereich; in Internationales Wirtschafts- und Schiedsrecht ggf. spezifische ERV-Pflichten beachten.
## Schriftsatz-Stil
- Aktiv, kurze Saetze, klare Subsumtion.
- Keine Floskeln ("Die Klage ist zulässig und begruendet" als Ueberschrift, aber dann substantiieren).
- Mandanten- und Beweismittel-Zitate woertlich, in Anfuehrungszeichen, mit Anlage-Verweis.
- Keine Gefuehlsausbrueche - sachlich auch bei provokanter Gegenseite.
## Vier-Augen-Check
Vor Versand:
- [ ] Antrag tenorierungsfaehig
- [ ] Frist gewahrt mit Reserve
- [ ] Jede Tatsache hat Beweis
- [ ] Anlagen vollstaendig und nummeriert
- [ ] Rechtsprechungs-Zitat aktuell
- [ ] Streitwert plausibel
- [ ] beA/EGVP-konform
- [ ] Senior-/Sozius-Freigabe
## Cross-Refs
- `erstgespraech-mandatsannahme` (im selben Plugin) für die Tatsachen-Grundlage und Streitwertskizze.
- `vergleichsverhandlung-strategie` (im selben Plugin) für parallelen Vergleichsversuch (Gueteverhandlung, Mediation).
## Vertiefung: Rechtsprechung und Normen (Internationales Wirtschaftsrecht)
### Leitsaetze zur Substantiierung im grenzueberschreitenden Prozess
### Normen-Kette Schriftsatzsubstantiierung IWR
- **Art. 23, 53, 35, 74 CISG** — Vertragsschluss, Kaufpreispflicht, Mangel, Schaden
- **Art. 7 Nr. 1 lit. b EuGVVO (VO 1215/2012)** — besonderer Gerichtsstand am Erfulllungsort
- **Art. 4, 6 Rom-I-VO (VO 593/2008)** — anwendbares Vertragsrecht; Regelanknupfung und Rechtswahl
- **§§ 1025–1066 ZPO** — Schiedsverfahrensrecht; §§ 1060–1061 ZPO Vollstreckbarerklarung
- **§ 328 ZPO** — Anerkennungshindernisse ausländischer Urteile; Art. 45 EuGVVO — Versagungsgruende EU
- **§ 296 ZPO** — Zurueckweisung verspateten Vortrags; § 139 ZPO — richterliche Hinweispflicht
### Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Triage vor Schriftsatzerstellung
Bevor losgelegt wird, klaere:
1. Welches Gericht ist zustandig — nationaler oder internationaler Gerichtsstand (EuGVVO, Schiedsklausel)?
2. Welches materielle Recht gilt — CISG, ROM-I-Rechtswahl, nationale Kollisionsnormen?
3. Liegt ein vollstreckbarer Titel aus dem Ausland vor — Prüfung § 328 ZPO bzw. Art. 45 EuGVVO?
4. Ist die Klagefrist gewahrt — Verjährung nach CISG Art. 39 (2 Jahre ab Mangel), § 195 BGB, Sonderfristen?
5. Welche Beweismittel sind verfugbar — Urkunden, Zeugen im Ausland (Hager Beweisaufnahmeubereinkommen)?
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Schriftsatz internationales Verfahren verfassen | Schriftsatz-Vorlage; Template unten |
| Variante A — Zweisprachiges Verfahren | Englischsprachige Version parallel vorbereiten |
| Variante B — Schiedsverfahren statt Gericht | Statement of Claim nach ICC/UNCITRAL Rules; anderes Skill |
| Variante C — Eilverfahren noetig | Verkuerztes Template; Eilantrag an zuständiges Gericht |
Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
## Output-Template: Klageschrift IWR-Kurzrubrum
**Adressat:** Landgericht [ORT] — Internationale Handelskammer / Schiedsgericht
**Tonfall:** Sachlich-juristisch, praezise Subsumtion
```
An das Landgericht [ORT]
[Anschrift]
— Handelskammer —
Klage
[KLAGER], [ANSCHRIFT], [LAND]
— Klager —
Prozessbevollmachtigte: [KANZLEI, ADRESSE]
gegen
[BEKLAGTE], [ANSCHRIFT], [LAND]
— Beklagte —
wegen: Kaufpreiszahlung / Schadensersatz (CISG)
Streitwert: EUR [BETRAG]
I. KLAGEANTRAG
Die Beklagte wird verurteilt, an den Klager EUR [BETRAG] nebst Zinsen
in Hohe von [X] % seit [DATUM] zu zahlen.
II. ZUSTANDIGKEIT
Das LG [ORT] ist international und ortlich zustandig nach Art. 7 Nr. 1
lit. b EuGVVO: Erfulllungsort des Kaufvertrages war [ORT/STAAT].
III. ANWENDBARES RECHT
Das UN-Kaufrecht (CISG) findet Anwendung; beide Parteien haben
Niederlassungen in CISG-Vertragsstaaten (Art. 1 Abs. 1 lit. a CISG).
Eine Abwahl nach Art. 6 CISG ist nicht erfolgt.
IV. SACHVERHALT
Am [DATUM] schlossen die Parteien einen Kaufvertrag ueber [WARE]
zum Preis von EUR [BETRAG] (Anlage K1: Kaufvertrag).
[...]
V. RECHTLICHE WUERDIGUNG
[Subsumtion CISG Art. 53, 74; ggf. EuGVVO Erfulllungsort]
VI. BEWEISANGEBOTE
- Anlage K1: Kaufvertrag vom [DATUM]
- Anlage K2: Liefernachweis / Handelsrechnung
- Zeuge: [NAME], [ADRESSE], zum Beweisthema: [...]
[KANZLEI], [ORT], [DATUM]
[RECHTSANWAELTIN/RECHTSANWALT]
```
--- vor Versand klären ---
1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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