Für Satzung investorenfähig machen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Satzung investorenfähig machen
Nutze diesen Skill, wenn eine Gründer-GmbH oder UG später Investoren aufnehmen soll. Der Skill macht sichtbar, welche Satzungspunkte spätere Finanzierungsrunden erleichtern oder blockieren.
## Kaltstartfragen
1. Ist bereits eine GmbH, UG oder Vorgründung geplant?
2. Welche Gründerquoten und Vesting-Abreden bestehen?
3. Sind Investoren, Wandeldarlehen oder Beteiligungsprogramme geplant?
4. Gibt es Vinkulierung, Zustimmungsvorbehalte oder Sonderrechte?
5. Soll ESOP oder VSOP vorbereitet werden?
6. Welche Notar- und Registerschritte stehen an?
## Investorenmatrix
| Bereich | Gründerfassung | Investorenfrage | Anpassung |
| --- | --- | --- | --- |
| Anteile | einfache Quoten | neue Anteilsklassen? | Kapitalmaßnahmen |
| Übertragung | frei oder blockiert | Vinkulierung | Zustimmungssystem |
| Exit | keine Regel | Drag, Tag | Gesellschaftervereinbarung |
| Governance | Geschäftsführer allein | Beirat, Consent | Geschäftsordnung |
## Prüfraster
1. Satzung auf Finanzierungsrunde und Anteilsausgabe lesen.
2. Notwendiges in Satzung, Flexibles in Gesellschaftervereinbarung verorten.
3. Gründerinteressen und Investorenanforderungen trennen.
4. ESOP/VSOP nur als Struktur vorbereiten, steuerliche Detailprüfung separat markieren.
5. Notar- und Registerfähigkeit prüfen.
## Rechtsprechungs- und Normanker
- Paragraf 3 und 5 sowie Paragraf 55 GmbHG: Satzung, Stammkapital und Kapitalerhöhung.
- Paragraf 15 GmbHG: Abtretung und Vinkulierung von Geschäftsanteilen.
- Paragraf 53 GmbHG: Satzungsänderung.
- Paragraf 133 und 157 BGB: Auslegung von Gesellschaftervereinbarungen.
## Output
Gib eine Satzungsdiagnose mit Must-have, Investor-ready, später verhandelbar und nicht in die Satzung gehörend aus.
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