Für Richteranklage Art. 98 GG: erstellt Entwurf mit Antrag, Beweis und Anlagen; Ergebnis: Schriftsatz mit Begründungs- und Anlagenlogik.
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# Richteranklage Art. 98 GG
## Arbeitsbereich
Skill zur Richteranklage nach Art. 98 Abs. 2 und Abs. 5 GG i.V.m. den landesrechtlichen Vorschriften. Klaert die Voraussetzungen für ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen einen Bundesrichter den verfassungsrechtlichen Tatbestand der Amtsverletzung das Antragsverfahren auf Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung und das Verhältnis zur disziplinarrechtlichen Sanktion. Behandelt die Konstellationen Verstoesse gegen die richterliche Unabhaengigkeit politische Aeusserungen und schwerwiegende Pflichtverstoesse. Liefert Prüfraster. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
- Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Skill zur Prüfung der Voraussetzungen einer Richteranklage. Anwendung sehr selten, aber relevant für Verfahrensbeteiligte, die einen Bundesrichter wegen schwerwiegender Pflichtverstoesse aus dem Amt entfernt sehen wollen, oder für den betroffenen Richter zur Verteidigung.
## 2. Eingaben
- Beschwerdegegenstand (konkretes Verhalten)
- Statusamt des Betroffenen (Bundesrichter oder Landesrichter)
- Stand der disziplinarrechtlichen Vorgaenge
- Antrag des Bundestags oder der Landesregierung
## 3. Ablauf / Checkliste
### a) Tatbestand
- Art. 98 Abs. 2 GG: Wenn ein Bundesrichter im Amt oder ausser Amts gegen die Grundsaetze des Grundgesetzes oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoesst, kann das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestages mit Zweidrittelmehrheit anordnen, dass der Richter in ein anderes Amt versetzt oder in den Ruhestand zu versetzen ist. Bei vorsaetzlichem Verstoss Entlassung.
### b) Anwendung auf Landesrichter
- Art. 98 Abs. 5 GG ermoeglicht analoge Vorschriften in den Ländern; landesrechtliche Vorschriften unterschiedlich.
### c) Antragsverfahren
- Antrag durch den Bundestag (Bundesrichter).
- Verfahren vor dem BVerfG (Senatsentscheidung).
### d) Bewertung
- Die Höhe der Schwelle ist hoch; in der Praxis selten erfuellt. Disziplinarmassnahmen treten daneben.
### e) Verteidigung
- Geltendmachung der Garantie der richterlichen Unabhaengigkeit Art. 97 GG.
- Prüfung des Tatbestands der Amtsverletzung.
## 4. Quellenpflicht
- Normen: Art. 97, 98 GG; §§ 13 Nr. 9, 58 ff. BVerfGG; Landesrichtergesetze.
- Rspr.: BVerfG zu Richteranklage — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle; sehr seltene Verfahren.
- Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.
## 5. Ausgabeformat
- Prüfraster Tatbestand und Verfahrensgang.
- Verteidigungs-Memo bei drohender Anklage.
## 6. Verifizierte Quellenanker
- Art. 97 GG, Art. 98 GG, Art. 101 GG, § 21e GVG sowie DRiG §§ 25, 26, 39, 61 ff. als Kernnormen.
- BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15: Bundesrichterwahl, Art. 95 Abs. 2 GG und Bindung an Art. 33 Abs. 2 GG.
- BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20: Dienstaufsicht, Erledigungsdruck und Grenze bei objektiv nicht bewältigbarem Pensum.
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16: Richter auf Zeit und richterliche Unabhängigkeit im organisationsrechtlichen Kontext.
- EuGH, 24.06.2019 - C-619/18 und EuGH, 19.11.2019 - C-585/18, C-624/18, C-625/18 als EU-rechtliche Anker der Justizunabhängigkeit.
- Landesrichterrecht, Dienstgerichte der Länder und Präsidialratsrecht immer landesrechtlich live prüfen.
## 7. Beispiel (Kurzfassung)
Hypothetisch: Bundesrichter aeussert sich öffentlich gegen die Geltung des Grundgesetzes. Skill liefert Prüfraster der Voraussetzungen einer Richteranklage und der parallelen disziplinarrechtlichen Schritte.
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