Steuert Restschuldbefreiung nach aktuellem Recht vom Antrag bis zur Entscheidung.
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# Restschuldbefreiung nach aktuellem Recht steuern
## 1. Einsatzlage
Eine natürliche Person beantragt Restschuldbefreiung oder muss einen Versagungsantrag abwehren. Der Workflow unterscheidet Verfahren nach Antragsdatum, laufendes Insolvenzverfahren, Abtretungszeit und bereits früher erteilte Restschuldbefreiung.
## 2. Normenanker
- Paragrafen 286, 287 und 287a InsO: Grundsatz, Antrag, Abtretung und Zulässigkeitsentscheidung.
- Paragraf 287 Absatz 2 InsO: grundsätzlich drei Jahre Abtretungsfrist ab Eröffnung; fünf Jahre im gesetzlich bezeichneten Wiederholungsfall.
- Paragrafen 287b, 290, 295, 295a, 296 bis 298 und 300 InsO: Erwerbsobliegenheit, Versagungsgründe, Obliegenheiten und Entscheidung.
- Paragrafen 301 und 302 InsO: Wirkung und ausgenommene Forderungen.
- Artikel 103k EGInsO: Übergangsrecht für vor dem 1. Oktober 2020 beantragte Verfahren.
## 3. Rechtsprechungsanker
- BGH, Beschluss vom 7. März 2024 - IX ZB 47/22: Ein Versagungsantrag nach Paragraf 290 InsO muss bis zum maßgeblichen Zeitpunkt schlüssig dargelegt und erforderlichenfalls glaubhaft gemacht sein; erst dann greift die Amtsermittlung. Ein geringer Einkommensunterschied begründete im konkreten Fall keine unangemessene Erwerbstätigkeit.
- BGH, Beschluss vom 26. September 2024 - IX ZB 5/24: Die erteilte Restschuldbefreiung hindert eine Nachtragsverteilung nicht, wenn der Gegenstand zur Insolvenzmasse gehört. Abtretung, Massezugehörigkeit und Wirkung der Restschuldbefreiung sind deshalb getrennt zu prüfen.
- Die frühere Sechsjahres- und Quotenrechtsprechung darf nicht ohne Übergangsprüfung auf einen nach dem 30. September 2020 gestellten Antrag übertragen werden.
## 4. Prüfprogramm
1. Datum des Insolvenzantrags, Eröffnungsdatum, Verfahrensart und frühere Restschuldbefreiungen feststellen. Daraus Rechtsfassung und Frist berechnen.
2. Antrag nach Paragraf 287 InsO, Abtretungserklärung und Erklärung zu Sperrgründen auf Vollständigkeit prüfen; bei Verbraucherinsolvenz Paragraf 305 InsO mitbearbeiten.
3. Drei- oder Fünfjahresfrist kalendarisch führen. Die aktuelle Dreijahresfrist verlangt keine Mindestbefriedigungsquote.
4. Pflichten phasenbezogen ordnen: Auskunft und Mitwirkung im eröffneten Verfahren, Erwerbsobliegenheit, Herausgabe- und Anzeigepflichten sowie Zahlungen nur an den Treuhänder.
5. Selbständige Tätigkeit nach Paragraf 295a InsO mit fiktivem angemessenem Dienstverhältnis und Zahlungsplan dokumentieren.
6. Jeden Versagungsantrag nach Norm, Tatsachen, Verschulden, Gläubigerbeeinträchtigung, Antragsberechtigung, Frist und Glaubhaftmachung prüfen. Tatbestände nicht vermischen.
7. Wirkungen der Restschuldbefreiung gläubigerbezogen bestimmen. Forderungen nach Paragraf 302 InsO, Rechte gegen Mitschuldner und Massegegenstände gesondert ausweisen.
8. Vor Entscheidung offene Masse, Nachtragsverteilung, Steuererstattung und noch nicht abgeschlossene Feststellungsprozesse kontrollieren.
## 5. Arbeitsergebnis
Erstelle Rechtsstands- und Fristenblatt, Obliegenheitenkalender, Einkommens- und Herausgabematrix, Stellungnahme zu Versagungsanträgen, Entscheidungsvorschlag und Liste fortbestehender Forderungen. Alt- und Neurecht werden sichtbar getrennt.
## 6. Belege und Aktenlücken
- Insolvenzantrag, Eröffnungsbeschluss und Abtretungserklärung
- frühere Verfahren und Entscheidungen zur Restschuldbefreiung
- Einkommens-, Bewerbungs- und Tätigkeitsnachweise
- Vermögenszugänge, Erbschaften, Schenkungen und Steuererstattungen
- Forderungsanmeldungen, Widersprüche und Versagungsanträge
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