Für Klage per Post einreichen — mit Abschriften: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Klage per Post einreichen — mit Abschriften
## Fachlicher Anker
- **Normen:** § 7, § 7a, §§ 20.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.
## Worum geht es?
Auch ohne Internet und Fax können Sie klagen. Per Post. Dabei müssen Sie aber an Abschriften denken, damit das Gericht den Schriftsatz auch der Gegenseite schicken kann.
## In einfacher Sprache
Sie können Ihre Klage per Brief schicken. Das ist immer noch ok. Wichtig: das Gericht braucht den Brief mehrfach. Einmal für sich, einmal für den Gegner.
## Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie wollen klassisch per Post einreichen.
- Sie haben kein MJP-Konto.
- Sie wollen einen Brief, den Sie anfassen können.
## Fachbegriffe (kurz erklaert)
- **Abschrift**: Kopie eines Schriftsatzes für die Gegenseite.
- **Original**: Mit Unterschrift versehenes Exemplar für das Gericht.
- **Einschreiben mit Rueckschein**: Brief, Empfaenger unterschreibt; Sie bekommen Beleg.
- **Einwurf-Einschreiben**: Brief, Auslieferung wird dokumentiert.
## Rechtsgrundlagen
- **§ 90 SGG** — Klage schriftlich.
- **§ 92 SGG** — Inhalt der Klage.
- **§ 93 SGG** — Abschriften.
- **§ 65a SGG** — Elektronische Alternative (siehe MJP).
## Schritt-für-Schritt-Anleitung
### Schritt 1 — Schriftsatz fertigstellen
Erstellen Sie die Klage am Computer oder schreiben sie sauber per Hand. Unterzeichnen Sie das Original.
### Schritt 2 — Abschriften anfertigen
Pro Beklagter eine Abschrift, plus eine für das Gericht (Akte), plus eine für Sie:
- Bei 1 beklagter Behörde: 3 Exemplare (1 Original + 1 für Behörde + 1 für Sie)
- Bei 2 beklagten Behörden: 4 Exemplare
Das Gericht braucht: 1 mit Originalunterschrift + Abschriften zur Zustellung an die Behörde(n).
Sie machen einfach Kopien (kein Notar oder so noetig). Auf den Abschriften "Abschrift" oben drueber schreiben.
### Schritt 3 — Anlagen ebenfalls in Abschrift
Alle Anlagen einmal für das Gericht (Original-Kopie reicht) und einmal je Beklagter.
### Schritt 4 — Versand vorbereiten
- Adresse aus www.sozialgerichtsbarkeit.de
- Umschlag entsprechend groß
- Fragen Sie in der Post nach dem Porto für Maxibrief / Paketchen, je nach Umfang.
### Schritt 5 — Versandweg waehlen
- **Einschreiben mit Rueckschein**: sichers, ca. 5,50 EUR
- **Einwurf-Einschreiben**: ca. 4 EUR
- **Persoenliche Abgabe** mit Empfangsstempel: gratis, sicherster Weg
- **Normaler Brief**: vermeiden, kein Beweis
### Schritt 6 — Quittung aufheben
- Einlieferungsschein (mit Sendungsnummer)
- Rueckschein (wenn er zurueckkommt)
- Empfangsstempel auf Ihrer Kopie
Aufheben min. 5 Jahre.
## Worauf Sie besonders achten müssen
- **Original mit Unterschrift** ist Pflicht. Eine Kopie der Unterschrift reicht meist nicht.
- **Abschriften nicht vergessen**: ohne Abschriften kann das Gericht nicht zustellen — und fragt erst nach, was Zeit kostet.
- **Frist sichern**: Bei letzter Tag Versand: prüfen, ob Briefkasten-Leerung am selben Tag erfolgt.
## Typische Fehler
- Nur ein Exemplar geschickt → Gericht muss nachfordern
- Keine Unterschrift auf dem Original → unzulaessig
- Falsche Adresse (LSG statt SG) → Verweisung; Zeitverlust
- Normaler Brief am letzten Tag → riskant
## Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. § 93 SGG zu Abschriften. Postpreise variieren, aktuell prüfen.
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