Für Output wählen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Forschungszulage-Antragstellung.
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name: output-waehlen
description: "Für Output wählen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Forschungszulage-Antragstellung."
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# Output wählen
## Einsatzlage
Diese Output-Weiche für **Forschungszulage Antragstellung** entscheidet, ob Memo, Antrag, Schriftsatz, Tabelle, Risikoampel, Fragenliste oder Mandantenbrief der richtige nächste Schritt ist.
## Fachlandkarte dieses Plugins
- `abgrenzung-adaptiver-antrag` — Abgrenzung Adaptiver Antrag
- `abgrenzung-compliance` — Abgrenzung Compliance
- `ablehnung-nachbesserung-einspruch` — Ablehnung Nachbesserung Einspruch
- `adaptiver-dokumentenmatrix` — Adaptiver Dokumentenmatrix
- `adaptiver-dokumentenmatrix-und-lueckenliste` — Adaptiver Dokumentenmatrix und Lueckenliste
- `antrag-zahlen-schwellen-und-berechnung` — Antrag Zahlen Schwellen und Berechnung
- `antrag-zahlen-schwellenwerte` — Antrag Zahlen Schwellenwerte
- `antragstellung-auszahlung-beihilfen` — Antragstellung Auszahlung Beihilfen
- `auftragsforschung-vertragsgestaltung` — Auftragsforschung Vertragsgestaltung
- `auszahlung-internationaler-bezug` — Auszahlung Internationaler Bezug
- `auszahlung-internationaler-bezug-und-schnittstellen` — Auszahlung Internationaler Bezug und Schnittstellen
- `beihilfen-beweislast-darlegungslast` — Beihilfen Beweislast Darlegungslast
- `beihilfen-beweislast-und-darlegungslast` — Beihilfen Beweislast und Darlegungslast
- `anschluss-routing` — Anschluss Routing
- `dokumente-intake` — Dokumente Intake
## Normenanker
Arbeitsfokus: **Output wählen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 1 FZulG` — Anspruchsberechtigung.
- `§ 2 Abs. 1 FZulG` — begünstigtes F&E-Vorhaben.
- `§ 3 FZulG` — förderfähige Aufwendungen.
- `§ 4 FZulG` — Höhe der Zulage.
- `§ 5 FZulG` — Antrag.
- `§ 6 FZulG` — Bescheinigung.
- `§ 10 FZulG` — Festsetzung/Auszahlung.
- `§ 90 Abs. 1 AO` — Mitwirkung und Belege.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Ergebnistyp bestimmen: Schriftsatz an Mandant, Gegner, zuständiges Gericht oder Behörde, etwaige Sachverständige oder beauftragte Stellen, Mandantenmemo, Risikobericht, Vertragsentwurf, Entscheidungsvorlage, Behörden-Stellungnahme — was braucht der Mandant wirklich?
- Pflichtformate festlegen: Tenor / Antrag / Begründung (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis); konkrete Norm-Pinpoints im Forschungszulage Antragstellung (FZulG) einarbeiten.
- Adressat-Klarheit: Sprache, Detailtiefe und juristische Vorbildung des Empfängers berücksichtigen; bei Mandant ohne Vorbildung Klartext-Zusammenfassung voranstellen.
- Beweis- und Anlagenstruktur planen (chronologisch, thematisch, K- und B-Anlagen); Bezugnahmen sauber kennzeichnen.
- Quellenfußnoten und Zitierweise sichern; offene Punkte und Annahmen explizit als solche kennzeichnen.
## Qualitätsanker
- Normen und Rechtsprechung nach `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` behandeln.
- Wenn eine Spezialfrage sichtbar wird, den passenden Skill nennen und kurz erklären, warum genau dieser Arbeitsgang passt.
- Bei Zeitdruck zuerst Frist, Zuständigkeit, Form und Beweislast sichern.
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