Für Norm zerlegen in Tatbestandsmerkmale: erstellt Entwurf mit Antrag, Beweis und Anlagen; Ergebnis: Schriftsatz mit Begründungs- und Anlagenlogik.
Scanned 9/5/2026
Install to Claude Code
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill norm-zerlegen-mandantenbrief --agent claude-codeInstalls into .claude/skills of the current project.
Are you the author of Norm Zerlegen Mandantenbrief?
Add the live security badge to your README — it updates automatically with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/klotzkette-norm-zerlegen-mandantenbrief)More formats (shields.io, HTML) on the badges page.
---
name: norm-zerlegen-mandantenbrief
description: "Für Norm zerlegen in Tatbestandsmerkmale: erstellt Entwurf mit Antrag, Beweis und Anlagen; Ergebnis: Schriftsatz mit Begründungs- und Anlagenlogik."
---
# Norm zerlegen in Tatbestandsmerkmale
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Triage zu Beginn — kläre vor der TBM-Zerlegung
1. Welche Norm soll zerlegt werden? (Vollzitat mit Paragraph, Absatz, Satz, Nummer)
2. Vertragsrecht, Delikt, Strafrecht, öffentliches Recht? → Prüfungsschema variiert
3. Enthält die Norm Verweisungen (i.V.m. einer anderen Norm)? → Kettenverweisung entfalten
4. Sind ungeschriebene Tatbestandsmerkmale einschlägig (Verkehrspflichten, soziale Adäquanz)?
5. Gibt es Normen im EU-Recht, die die nationale Norm verdrängen oder überlagern?
## Zentrale Methodik
### Schritt 1 — Normtext lesen und gliedern
Das System liest den Normtext und unterteilt in:
- **Tatbestand** (Voraussetzungen, die vorliegen müssen)
- **Rechtsfolge** (was bei Vorliegen des Tatbestands gilt)
- **Ausnahmen / Gegenausnahmen** (soweit in der Norm selbst geregelt)
### Schritt 2 — TBM-Liste erstellen
**Beispiel § 823 Abs. 1 BGB:**
1. Handlung oder Unterlassen
2. Verletzung eines der geschützten Rechtsgüter (Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstiges Recht)
3. Widerrechtlichkeit (Rechtswidrigkeitsindiz bei Rechtsgutsverletzung; Rechtfertigungsgründe ausschließen)
4. Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit § 276 BGB)
5. Schaden (Vermögensdifferenz; Differenzhypothese)
6. Kausalität: haftungsbegründend und haftungsausfüllend
**Beispiel § 433 Abs. 1 BGB (Kaufvertrag — Verkäuferpflicht):**
1. Wirksamer Kaufvertrag (§§ 145 ff. BGB: Angebot und Annahme)
2. Fälligkeit des Anspruchs (§§ 271 ff. BGB)
3. Nicht erfüllt (§ 362 BGB: noch keine Erfüllung)
## Quellen für Definitionen und Methodik
- **Normtext zuerst:** Wortlaut, Satzstruktur, Verweisungen, Ausnahmen und Rechtsfolge sichtbar zerlegen.
- **Gesetzesmaterialien und Systematik:** Bei offenen Begriffen fachliche Einordnung, Stellung im Gesetz und Zweck der Norm heranziehen.
- **Kommentare und Lehrbücher:** Definitionen nur mit Fundstelle übernehmen; abweichende Ansichten als solche kennzeichnen.
- **Rechtsprechung zur konkreten Norm:** Nur Entscheidungen zitieren, die das jeweilige Tatbestandsmerkmal wirklich behandeln. Keine abstrakten Methodenzitate erfinden.
- **EU-Recht:** Bei unionsrechtlich geprägten Begriffen prüfen, ob autonome Auslegung des Unionsrechts Vorrang vor nationalen Definitionen hat.
## Definitionen ausgewählter TBM
- **"Handlung":** jedes menschliche Verhalten, das vom Willen beherrschbar ist; Reflex und vis absoluta scheiden aus
- **"Fahrlässigkeit":** Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB); objektiver Sorgfaltsmaßstab
- **"Schaden":** Differenz zwischen tatsächlichem und hypothetischem Vermögenszustand ohne das schädigende Ereignis (Differenzhypothese, § 249 BGB)
- **"Verschulden" im Vertragsrecht:** § 280 Abs. 1 S. 2 BGB — Vermutung des Vertretenmüssens; Schuldner muss Exkulpation führen
### Schritt 4 — Ungeschriebene TBM
Das System weist auf judikativ entwickelte ungeschriebene Merkmale hin (z.B. bei § 823 Abs. 1 BGB: Verkehrspflichten als ungeschriebenes Pflichtengebot). Details in Skill `ungeschriebene-merkmale-judikatur`.
### Schritt 5 — Prüfungsreihenfolge nach Normentyp
| Normentyp | Prüfungsreihenfolge |
|-----------|-------------------|
| Anspruchsgrundlage | Entstehung → Erlöschen → Durchsetzbarkeit |
| Straftatbestand | TB obj. + subj. → Rechtswidrigkeit → Schuld |
| Grundrechtsprüfung | Schutzbereich → Eingriff → Rechtfertigung |
| Verwaltungsakt | Zuständigkeit → Form → Inhalt → Verhältnismäßigkeit |
### Schritt 6 — Übergabe an Subsumtion
Nach der TBM-Liste übergibt das System je TBM an den Skill `subsumtion-obersatz-rewrite-klausurton-triage`.
## Besonderheiten bei Unionsrecht
Bei EU-Normen benennt das System zusätzlich:
- Erwägungsgründe (ErwGr) als Auslegungshilfe
- EuGH-Leitentscheidungen zur Normauslegung
- Unterschied zwischen autonomer unionsrechtlicher Auslegung und mitgliedstaatlichem Ermessen
Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.
No comments yet. Be the first to comment!