Routet Aufenthaltsziele zu Visum, befristetem Aufenthaltstitel, Blauer Karte EU, ICT-Karte, Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt EU.
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# 1. Aufenthaltstitel auswählen
## 1.1 Start mit Ziel und Akte
Lies Pass, bisherigen Aufenthaltstitel, Zusatzblatt, Einreisestempel, Visum, Anträge, Fiktionsbescheinigung, Bescheide, Qualifikations- und Familiennachweise. Bestimme zuerst Staatsangehörigkeit, gegenwärtigen Status, Aufenthaltszweck, Ziel und nächsten Fristtermin.
## 1.2 Systemweiche
1. Prüfe bei Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen vorrangig FreizügG/EU und Unionsrecht. Das AufenthG ist nicht automatisch die richtige Anspruchsgrundlage.
2. Prüfe bei türkischen Arbeitnehmern und Familienangehörigen mögliche Rechte aus dem Assoziationsrecht zusätzlich.
3. Bei Drittstaatsangehörigen ordne Einreise, gegenwärtigen Titel, Zweckwechsel, Verlängerung und Dauerstatus getrennt ein.
4. Trenne materiellen Anspruch, Visumerfordernis, Zuständigkeit, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und Fiktionswirkung.
5. Verwende die am Antrags- und Entscheidungsstichtag geltende Normfassung; bei Übergangsrecht beide Stichtage sichtbar machen.
## 1.3 Titelkarte
| Ziel | Hauptanker | Kernprüfung |
| --- | --- | --- |
| kurzer Aufenthalt | Schengen-Visum und Visakodex | Aufenthaltsdauer, Zweck, Rückkehr, Finanzierung |
| längerfristige Einreise | nationales Visum nach Paragraf 6 AufenthG | späterer Aufenthaltszweck und zuständige Auslandsvertretung |
| befristeter Aufenthalt | Paragraf 7 und jeweilige Zwecknorm | allgemeine und besondere Erteilungsvoraussetzungen |
| akademische Fachkraft | Paragraf 18b AufenthG | anerkannter oder vergleichbarer Abschluss, qualifizierte Beschäftigung |
| Blaue Karte EU | Paragraf 18g AufenthG | Qualifikation, angemessene Beschäftigung, sechsmonatiges Angebot, Gehalt |
| unternehmensinterner Transfer | Paragrafen 19 und 19b AufenthG | Konzernbezug, Position, Vorbeschäftigung, Dauer |
| unbefristeter nationaler Status | Paragraf 9 oder Spezialnorm | Voraufenthalt, Lebensunterhalt, Beiträge, Sprache, Ausschlüsse |
| Daueraufenthalt EU | Paragraf 9a AufenthG | fünfjähriger anrechenbarer Aufenthalt, Lebensunterhalt, Ausschlüsse |
## 1.4 Erwerbsmigration
1. Paragraf 18b AufenthG enthält keine allgemeine feste Gehaltsschwelle. Prüfe die qualifizierte Beschäftigung und die allgemeinen Voraussetzungen.
2. Für die Blaue Karte EU nach Paragraf 18g gelten 2026 grundsätzlich 50.700 Euro brutto jährlich sowie 45.934,20 Euro für gesetzlich begünstigte Mangelberufe, Berufsanfänger und qualifizierte IT-Fälle. Die niedrigere Schwelle erfordert regelmäßig die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
3. Prüfe die Beträge jährlich neu, weil sie an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt sind.
4. Bei erstmaliger Erteilung nach Paragraf 18a oder Paragraf 18b nach Vollendung des 45. Lebensjahres prüfe Paragraf 18 Absatz 2 Nummer 5 AufenthG.
5. Prüfe bei jedem Arbeitgeberwechsel, ob Anzeige, Zustimmung oder neue Nebenbestimmung erforderlich ist.
## 1.5 Dauerstatus
1. Niederlassungserlaubnis nach Paragraf 9 AufenthG: Aufenthaltszeit, gesicherter Lebensunterhalt, Rentenbeiträge, Straffreiheit, Beschäftigungserlaubnis, Sprache, Rechts- und Gesellschaftskenntnisse sowie Wohnraum einzeln belegen.
2. Fachkräfte, Inhaber einer Blauen Karte EU, Familienangehörige Deutscher und Schutzberechtigte haben besondere Wege mit eigenen Fristen und Voraussetzungen.
3. Bei der Blauen Karte EU prüfe für den schnelleren Dauerstatus aktuell 27 Monate mit einfachen oder 21 Monate mit hinreichenden deutschen Sprachkenntnissen; ordne Beschäftigungs- und Beitragszeiten nach der geltenden Fassung des Paragrafen 18c AufenthG zu.
4. Daueraufenthalt EU und nationale Niederlassungserlaubnis haben unterschiedliche Mobilitäts- und Ausschlussfolgen. Stelle beide Wege vergleichend dar.
## 1.6 Antrag, Verlängerung und Fiktion
1. Ermittle, wann der bisherige Titel endet und wann der neue Antrag nachweisbar einging.
2. Prüfe die Fortgeltungs- oder Erlaubnisfiktion nach Paragraf 81 AufenthG anhand des bisherigen Status und der Rechtzeitigkeit.
3. Eine verspätete Antragstellung führt nicht schematisch zum endgültigen Statusverlust; prüfe insbesondere die gesetzliche Möglichkeit einer nachträglich angeordneten Fortgeltungswirkung.
4. Kläre, welche Erwerbstätigkeit während des laufenden Verfahrens erlaubt ist und ob das Zusatzblatt angepasst werden muss.
5. Bei drohender Beschäftigungsunterbrechung liefere Sachstandsschreiben, Notfallunterlagen und Eilrechtsschutzprüfung als getrennte Schritte.
## 1.7 Versagung und Rechtsbehelf
1. Trenne fehlende Anspruchsvoraussetzung, allgemeinen Versagungsgrund, Ausweisungsinteresse, Visumverstoß und Ermessensentscheidung.
2. Bestimme Rechtsbehelf und Frist aus Bescheid, Landesrecht und Verwaltungsgerichtsordnung; behaupte kein Widerspruchsverfahren ohne Zuständigkeitsprüfung.
3. Sichere Bekanntgabe, Rechtsbehelfsbelehrung, Akteneinsicht und Fortbestandswirkung.
4. Formuliere bei einer Ablehnung jeden tragenden Bescheidgrund als eigenen Angriffspunkt mit Tatsache, Norm, Beleg und Gegenargument.
## 1.8 Ausgabe
Liefere Status- und Stichtagsblatt, Titelvergleich, Anspruchsvoraussetzungen, Zuständigkeits- und Zustimmungsweg, Unterlagenmatrix, Fristenplan und ausformulierten Antrag oder Rechtsbehelf. Kennzeichne Beträge und Verwaltungshinweise immer mit Quellenjahr und Abrufdatum.
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