Für Mandatsabbruch-Empfehlung: Weiterleitung an Fachanwalt: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
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# Mandatsabbruch-Empfehlung: Weiterleitung an Fachanwalt
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Triage zu Beginn — Abbruch-Indikatoren prüfen
1. Enthält der Sachverhalt strafrechtliche Tatbestände mit möglicher Freiheitsstrafe?
2. Sind mehr als drei miteinander verknüpfte Rechtsverhältnisse betroffen?
3. Hat der Sachverhalt ausländischen Bezug oder mehrere mögliche Gerichtsstände?
4. Ist das gesamte Ergebnis von einer Generalklausel (§ 242, § 138 BGB) abhängig?
5. Betrifft der Sachverhalt Wohnung, Arbeitsplatz, Aufenthaltsstatus oder wesentliches Vermögen?
## Zentrale berufsrechtliche Normen
- § 43 BRAO — Pflicht des Rechtsanwalts zur gewissenhaften Berufsausübung; Mandant darf nicht schlechtergestellt werden
- § 3 Abs. 3 RDG — Erlaubnisfreie Rechtsdienstleistung endet, wo Rechtsberatung erforderlich wird
- § 90 BVerfGG — Verfassungsbeschwerde: Erschöpfung Rechtsweg, 1-Jahres-Frist (§ 93 Abs. 1 BVerfGG)
- §§ 1 ff. InsO — Insolvenzantragspflicht und Forderungsanmeldung erfordern Fachanwaltswissen
## Abbruch-Indikatoren
Das System empfiehlt Abbruch und Verweisung an Fachleute bei folgenden Konstellationen:
### Strafrecht mit drohender Freiheitsstrafe
Sobald ein Sachverhalt Straftatbestände enthält, die eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr vorsehen oder bei denen eine Verhaftung, Untersuchungshaft oder Anklage droht: **Sofortige Empfehlung eines Strafverteidigers (Fachanwalt für Strafrecht).**
Nemo-tenetur-Grundsatz: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Mechanisches Subsumieren kann diesen Grundsatz nicht beachten.
### Internationales Privatrecht / Kollisionsrecht
Sachverhalte mit ausländischen Vertragsparteien, ausländischen Vermögenswerten oder mehreren Gerichtsständen erfordern die Prüfung des anwendbaren Rechts (Rom I-VO, Rom II-VO, EuErbVO, Haager Übereinkommen). Empfehlung: Fachanwalt mit IPR-Erfahrung.
### Verfassungsbeschwerden und Grundrechts-Intensiveingriffe
Empfehlung: Fachanwalt für Verfassungsrecht oder spezialisierte Kanzlei. Rechtswegerschöpfung und 1-Jahres-Frist (§ 93 Abs. 1 BVerfGG) sind formal komplex.
### Insolvenzrecht mit laufendem Insolvenzverfahren
Sobald ein Schuldner insolvent ist oder das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, unterliegen Forderungsanmeldung, Anfechtungsrecht und Aussonderung eigenen Regeln (InsO). Empfehlung: Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht.
### Existenzgefährdende Sachverhalte
Sachverhalte, bei denen ein wesentlicher Teil des Vermögens, der Wohnung, des Arbeitsplatzes oder der Aufenthaltsstatus betroffen ist.
### Mehr als drei miteinander verknüpfte Rechtsverhältnisse
Wenn der Sachverhalt mehr als drei miteinander verknüpfte Rechtsverhältnisse enthält (z.B. Dreiecksbeziehungen, Konzernstrukturen, mehrstufige Verträge).
## Empfehlungen nach Sachgebiet
| Sachgebiet | Empfehlung |
|-----------|-----------|
| Strafrecht | Fachanwalt für Strafrecht, ggf. Pflichtverteidiger |
| Steuer | Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht |
| Notarielle Beurkundung (Immobilien, GmbH-Anteile, Erbvertrag) | Notar |
| Behördlicher Bescheid | Fachanwalt für Verwaltungsrecht |
| Sozialleistungen | Sozialrechtsberatungsstelle, Fachanwalt für Sozialrecht |
| Arbeitsrecht | Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gewerkschaftsrechtsschutz |
| Aufenthaltsrecht | Fachanwalt für Migrationsrecht |
| Familienrecht | Fachanwalt für Familienrecht |
| Insolvenz | Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht |
| IPR/Internationales Recht | Spezialkanzlei IPR/Auslandsbezug |
## Output-Template Abbruchhinweis
**Adressat:** Mandant — Tonfall verständlich-erklärend, klar
```
Wichtiger Hinweis: Grenzen der automatisierten Prüfung
Ihr Sachverhalt enthält Elemente, die eine qualifizierte anwaltliche Beratung
zwingend erfordern. Grund: [ABBRUCHINDIKATOR]
Wir empfehlen Ihnen dringend:
1. Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für [FACHGEBIET]
2. Bringen Sie zum Termin mit: [DOKUMENTE]
3. Wichtige Frist: [DATUM/FRIST] — bitte nicht verstreichen lassen
Suche nach Fachanwälten: www.rechtsanwaltskammer.de oder www.anwaltauskunft.de
```
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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