Für Mandantenkommunikation: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Mandantennachricht oder Entscheidungsvorlage. Fachgebiet: Krisenfrüherkennung und StaRUG-Management.
Scanned 9/5/2026
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# Mandantenkommunikation
## Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht **Mandantenkommunikation** im Bereich **krisenfrueherkennung-starug** sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
## Aktenstart ohne Leerlauf
1. Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
2. Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
3. Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
4. Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
5. Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
## Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
## Arbeitsprodukt
- **Kurzdiagnose:** Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- **Belegmatrix:** Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- **Risikoampel:** Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- **Entwurf:** je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- **Fehlerbremse:** keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
## Ergänzende Hinweise
## Kommunikation Krisenfrüherkennung § 1 StaRUG — Pflichtinhalte
- **§ 1 Abs. 1 Satz 1 StaRUG (Stand prüfen):** Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften müssen Entwicklungen, die den Fortbestand der juristischen Person gefährden können, fortlaufend überwachen.
- **§ 1 Abs. 1 Satz 2 StaRUG:** Bei Erkennen einer bestandsgefährdenden Entwicklung sind geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
- **§ 1 Abs. 1 Satz 3 StaRUG:** Den zur Überwachung berufenen Organen ist unverzüglich Bericht zu erstatten — schriftliche Form empfohlen.
- **Konsequenzen bei Pflichtverletzung:** § 43 GmbHG (Innenhaftung), § 826 BGB (Außenhaftung in Ausnahmefällen), strafrechtlich § 15a Abs. 4, 5 InsO bei verspätetem Antrag.
- **Was an die Mandantin gehört (Pflichtbausteine):** Welche Kennzahlen werden überwacht? Welche Schwellen lösen Alarm aus? Wer berichtet wem in welcher Frequenz? Welche Maßnahmen sind bereits beschlossen?
- **Honorar:** Bei laufender Begleitung empfiehlt sich Mandatsvereinbarung mit Stunden- oder Monatspauschalhonorar — RVG-Tabelle deckt diese Beratung nicht ab.
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