Für MaBV-Ratenplan, Sicherheiten und Notaranderkonto: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Scanned 9/5/2026
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# MaBV-Ratenplan, Sicherheiten und Notaranderkonto
## Prüfgegenstand
Dieser Skill beantwortet, ob der Bauträger Geld verlangen darf. Er trennt Raten nach Baufortschritt, Vorausleistungen, Reservierungsentgelt, Sonderwünsche, Notaranderkonto und gesetzliche Erwerbersicherheit.
## Fälligkeit vor jeder Zahlung
1. Wirksamer Vertrag ohne gefährliche Rücktritts-/Lösungsklausel des Bauträgers.
2. Vormerkung für die konkrete Einheit ranggerecht gesichert.
3. Lastenfreistellung des Globalfinanzierers einheitsbezogen und auszahlungsfest.
4. Baugenehmigung oder genehmigungsfreie Lage in der richtigen Schutzfrist.
5. § 3 Abs. 2 MaBV-Ratenplan oder echte § 7 MaBV-Bürgschaft, nicht beides unsauber vermischt.
6. 5-%-Sicherheit nach § 650m Abs. 2 BGB effektiv gewährt, nicht nur rhetorisch erwähnt.
## Normenanker
§§ 271, 286, 305c Abs. 2, 307, 309 Nr. 12, 309 Nr. 15, 320, 641, 650m Abs. 2, 650u, 650v, 817, 818 BGB; §§ 3, 7, 12 MaBV; § 34c GewO; § 57 BeurkG.
## Rote Muster
- Zwei Großraten oder acht wirtschaftliche Teilbeträge statt sieben sauberer MaBV-Stufen.
- Vorab-Rate ohne Bautenstand, Reservierung oder Sonderwunsch-Vorkasse außerhalb des Schutzsystems.
- Rate fällig schon bei bloßer Mitteilung des Bautenstands durch den Bauträger.
- Rate fällig ohne prüfbaren Bautenstandsnachweis: Foto allein genügt nicht, wenn Bauteile verdeckt, Gemeinschaftsflächen unklar oder Abnahmen nachgeschoben werden.
- Baustellenbesichtigung nur als Gnadenrecht des Bauträgers, obwohl der Erwerber Rate, Abnahmefähigkeit oder Mangelrisiko sachverständig prüfen muss.
- Bezugsfertigkeitsrate ohne sicheren Zugang oder ohne Zug-um-Zug-Besitzübergabe.
- Schlussrate trotz Restarbeiten oder noch nicht vollständig fertiggestelltem Gemeinschaftseigentum.
- § 7 MaBV-Bürgschaft, die nur Rückzahlung, aber nicht den tatsächlich versprochenen Sicherungsumfang abbildet.
## Bautenstand und Prüfrechte
Die Bautenstandsmitteilung ist kein Ersatz für Fälligkeit. Verlange bei streitiger Rate eine konkrete Zuordnung zu § 3 Abs. 2 MaBV, Bauabschnitt, Foto-/Planbeleg, Sachverständigentermin und Erklärung, welche Leistungen im Sonder- und Gemeinschaftseigentum wirklich fertig sind. Prüfrechte lassen sich aus Fälligkeit, Treu und Glauben, Abnahmevorbereitung und Beweisnot begründen; ein pauschales Baustellenverbot darf nicht dazu führen, dass der Verbraucher blind zahlt.
## Notaranderkonto
Das Notaranderkonto ist kein Ersatzetikett für MaBV-Konformität. Prüfe Verwahrungsinteresse, Auszahlungsanweisung, Pfändungs- und Abtretungsrisiko, § 401 BGB bei Auszahlungsanspruch und BGH VII ZB 28/20 nur nach Live-Verifikation.
## Ausgabe
Erstelle eine Zahlungsampel: Rate, Betrag, Baufortschritt, Fälligkeitsvoraussetzung, fehlender Nachweis, Zurückbehaltungsrecht, Antwort an Bauträger/Notar.
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