Für Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau (Paragraf 17 InsO Vorprüfung, Paragraf 1 StaRUG): ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau (§ 17 InsO Vorprüfung, § 1 StaRUG)
## Fachlicher Kern — Steuerrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau (§ 17 InsO Vorprüfung, § 1 StaRUG)` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Arbeitsmodus:** Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
- **Outputpflicht:** Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## Fachkern: Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau (§ 17 InsO Vorprüfung, § 1 StaRUG)
- **Spezialfrage:** Drei-Wochen-Liquiditätsstatus zur Vorprüfung des Paragrafen 17 InsO mit Wochenraster, Fälligkeits- und Belegmatrix. Paragraf 102 StaRUG ist nur ein gesondertes Eingangstor bei Jahresabschlusserstellung und erfüllten weiteren Voraussetzungen. Rechtsprechung nur nach Quellenprüfung einsetzen.
- **Prüfzugriff:** Sachverhalt, Norm, Zugang/Form/Frist oder Anspruchsvoraussetzung zuerst klären; Rechtsprechung erst danach als verifizierten Beleg nutzen.
## Powerplugin-Hinweis
Wenn nicht installiert, nach dem steuerberaterspezifischen Schema arbeiten. Paragraf 102 StaRUG nur bei einem Auftrag zur Jahresabschlusserstellung und erfüllten weiteren Voraussetzungen dokumentieren; sonst einen möglichen vertraglichen Warnbedarf getrennt ausweisen.
## Zweck
Erstellt für eine GmbH/UG/AG eine **kurzfristige Drei-Wochen-Liquiditätsvorschau** — die kleinste sinnvolle Einheit der laufenden Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG und die direkte Ableitung des BGH-Schemas zur Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO).
Er ist als **wöchentliche Routine** gedacht: jeden Montag mit aktualisierten Banksalden und Fälligkeitsdaten in fünf bis zehn Minuten durchlaufen, Ampel ablesen, dokumentieren. Für die vollständige rollierende Planung über 13/26/52 Wochen siehe den Schwester-Skill `stb-liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate` (gleiches Plugin) bzw. das Plugin Liquiditätsplanung (`liquiditaetsplanung`).
Anwendungsfälle:
- Wöchentliche Geschäftsführer-Sitzung in einer KMU-GmbH mit angespannter Liquidität.
- Dauermandat des Steuerberaters mit Krisenfrüherkennungsauftrag.
- Vorprüfung vor dem Bankgespräch oder vor einer StaRUG-Anzeige.
- Erstindikation, ob ein Antragspflicht-Check nach § 15a InsO ausgelöst werden muss.
## Eingaben
Minimum (für die Schnellrunde):
- **Eröffnungsbestand liquider Mittel** zum Stichtag (Mo): Bank, Kasse, ungenutzte zugesagte Kreditlinien (nicht ausgeschöpfte und nicht gekündigte!).
- **Fällige Verbindlichkeiten** der nächsten 3 Kalenderwochen, getrennt nach: Lohn/Gehalt + AG-Anteil SV, Lohnsteuer, Umsatzsteuer-Vorauszahlung, Sozialversicherungsbeiträge (monatliche Drittellast), Miete/Leasing, kritische Lieferanten, Zins+Tilgung, sonstige.
- **Erwartete Zahlungseingänge** der nächsten 3 Wochen aus Debitoren (mit realistischem Ausfallrisiko / Skonto).
Wenn Daten fehlen: Annahmen explizit dokumentieren und im Worst Case rechnen.
## Rechtlicher Rahmen
### Primärnormen
- **§ 17 InsO** – Zahlungsunfähigkeit (Hauptmaßstab).
- **§ 18 InsO** – drohende Zahlungsunfähigkeit (24-Monats-Prognose, hier nur Hinweisfunktion).
- **§ 15a InsO** – Insolvenzantragspflicht: 3 Wochen ab Eintritt § 17 InsO.
- **§ 1 StaRUG** – fortlaufende Krisenüberwachungspflicht der Geschäftsleitung.
- Paragraf 102 StaRUG: begrenzter Hinweis der genannten Berufsträger bei der Jahresabschlusserstellung, wenn Anhaltspunkte offenkundig sind und die mögliche Insolvenzreife dem Mandanten vermutlich nicht bewusst ist.
### Leitentscheidungen
1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
### Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Ablauf
**Schritt 1 – Stichtag und Eröffnungsbestand**
- Stichtag = Montag der laufenden KW.
- Anfangsbestand = Banksalden + Kasse + zugesagte, ziehungsfähige Kreditlinie (nicht ausgeschöpft, nicht gekündigt).
**Schritt 2 – Wochenraster (3 Spalten)**
- Spalten KW *t*, *t+1*, *t+2*.
- Pro Spalte: Anfangsbestand, Einzahlungen je Bucket, Auszahlungen je Bucket, Endbestand, fällige Verbindlichkeiten der Folgewoche.
- `Lücke_t = max(0, fällige Verbindlichkeiten in t − verfügbare Mittel in t)`
- `Lücke_3W = Summe aller offen bleibenden fälligen Verbindlichkeiten in t, t+1, t+2 abzüglich erwarteter Zugänge in t+1, t+2`
- `Quote = Lücke_3W / fällige Verbindlichkeiten in t`
- **Ampel**:
- 🟢 **Grün**: Quote < 10 % (Zahlungsfähigkeit gegeben).
- 🟡 **Gelb (Zahlungsstockung)**: Quote ≥ 10 %, aber Lücke_3W am Ende von *t+2* gleich null (binnen 3 Wochen schließbar).
- Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit auch bei 🟡: SV-Rückstände, Lastschriftrückläufer, Stundungsanfragen, eingestellte Zahlungen an Finanzamt/Krankenkasse. Falls ≥ 2 Indizien → Eskalation wie 🔴.
**Schritt 5 – Ergebnis und Eskalation**
- 🟢: Routine dokumentieren, nächste Woche erneut.
- 🟡: Engpasswoche identifizieren, Maßnahmen (Skontofinanzierung, Stundungsverhandlung, Avalziehung, Forderungsbeschleunigung); Dokumentation in Geschäftsleiter-Protokoll nach § 1 StaRUG.
- Rot: Sofort an `zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso` und `antragspflicht-15a-inso` übergeben. Paragraf 102 StaRUG nur bei Jahresabschlussauftrag und erfüllten weiteren Voraussetzungen anwenden. Der Antrag nach Paragraf 15a InsO ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen; drei Wochen sind nur der Höchstzeitraum bei Zahlungsunfähigkeit.
## Beispiel
**Sachverhalt**: Edelholz Manufaktur Berlin GmbH, Stichtag Mo 18.05.2026, Bank 18.500 EUR, Kontokorrent 150.000 EUR zu 92 % ausgeschöpft (12.000 EUR Rest), keine Kasse. Fällige Verbindlichkeiten KW 21: Lohn + AG-SV 42.000 EUR, Lieferant kritisch 19.500 EUR. KW 22: SV-Beitrag 14.800 EUR, Miete 7.200 EUR. KW 23: USt-VZ 14.200 EUR, Leasing 3.400 EUR. Erwartete Eingänge: KW 22 18.000 EUR (Skonto-Sicherheit 80 %), KW 23 9.500 EUR.
**Auswertung**:
- KW 21: Verfügbar 30.500 EUR vs. Fällig 61.500 EUR → Lücke 31.000 EUR (Quote 50 %).
- KW 22: Eingang 14.400 EUR (80 % von 18.000), verbleibende Lücke kumuliert 38.600 EUR.
- KW 23: Eingang 9.500 EUR, verbleibende Lücke 50.700 EUR plus neue Fälligkeit 17.600 EUR.
## Typische Fehler
- **Kontokorrent voll als Liquidität ansetzen**: Nur ungenutzter, zugesagter und ziehungsfähiger Teil zählt.
- **Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO / § 69 FGO) wie eine Stundung behandeln**: AdV hemmt nur die Vollziehung; die Fälligkeit der Steuerforderung bleibt unberührt. AdV-Beträge sind weiter **Passiva I**, soweit nicht zusätzlich eine schriftliche § 222 AO-Stundung mit Fälligkeitsverschiebung über den Stichtag hinaus vorliegt. Eine Herausnahme von AdV-Beträgen aus Passiva I führt zu falschem "nicht zahlungsunfähig"-Ergebnis.
- **3-Wochen-Frist statisch ab Planerstellung rechnen**: Sie läuft ab **Eintritt** der Zahlungsunfähigkeit.
- **Erwartete Großeingänge zu 100 % ansetzen**: Realistische Ausfall- und Skontoquote, im Zweifel Worst Case.
- **Lohnsteuer aufschieben**: Lohnsteuer-Rückstände sind ein klassisches Insolvenzindiz und persönlich haftungsauslösend.
## Quellenpflicht
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Übergabe
Bei roter Ampel sofort auf das Plugin `insolvenzrecht` umschwenken:
- `zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso` — formale Subsumtion und gerichtsfähiger Liquiditätsstatus.
- `antragspflicht-15a-inso` — Fristenlauf, Haftung Geschäftsleiter, § 15b InsO Zahlungsverbote.
- `liquiditaetsvorschau-insolvenzrechtlich` — gerichtsfähige Liquiditätsbilanz als Beweismittel.
Für die mittel- und langfristige Sicht: Schwester-Skill `stb-liquiditaetsvorschau-3-6-12-monate` aus diesem Plugin oder gebearbeitet im Plugin Liquiditätsplanung (`liquiditaetsplanung`).
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