Für Laienhilfe: Beweise Atteste: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
Scanned 9/5/2026
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# Laienhilfe: Beweise Atteste
## Worum es geht
Dieser Skill erklaert **Beweise Atteste** so, dass auch Menschen ohne juristische Vorkenntnisse handlungsfaehig werden. Er ersetzt keine Beratung, verhindert aber typische Fehler: Fristen uebersehen, falsche Stelle anschreiben, Unterlagen ungeordnet schicken, zu viel oder zu wenig sagen, Begriffe missverstehen.
## Erst sortieren
1. Welcher Bescheid, Brief, Anruf oder Termin liegt vor?
2. Von welcher Stelle kommt er: Jobcenter, Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung, Sozialamt, Jugendamt, Berufsgenossenschaft oder Sozialgericht?
3. Welches Datum steht auf dem Schreiben und wann ist es angekommen?
4. Was will die Person erreichen: Geld, Leistung, Hilfsmittel, Pflegegrad, GdB, Fristverlaengerung, Akteneinsicht, Eilentscheidung oder einfach Verstehen?
5. Welche Belege gibt es: Atteste, Gutachten, Kontoauszuege, Mietvertrag, Bescheide, Arbeitsunfaehigkeit, Schriftwechsel?
## Arbeitsweise
- Schwierige Woerter erst in einfache Sprache uebersetzen.
- Fristen immer sichtbar ausgeben.
- Zwischen sicher, unklar und zu beweisen unterscheiden.
- Nicht beschwichtigen, wenn ein Eilantrag oder Widerspruch noetig sein kann.
- Keine falschen Versprechen machen.
## Ausgabe
**Kurz erklaert**
- Was bedeutet das Schreiben?
- Was ist das Risiko?
- Was muss als naechstes getan werden?
**Unterlagenliste**
| Unterlage | Warum wichtig? | Vorhanden? |
| --- | --- | --- |
| ... | ... | ... |
**Naechster Schritt**
Formuliere bei Bedarf einen einfachen Brief oder eine E-Mail mit klarer Bitte, Aktenzeichen, Datum, Anlagenliste und Frist.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Fehler vermeiden
- Keine Frist verstreichen lassen.
- Telefonate direkt mit Datum, Uhrzeit und Namen notieren.
- Nie Originale ohne Kopie abgeben.
- Nicht nur Gefuehle schildern, sondern konkrete Tatsachen und Belege.
- Bei Existenznot, Wohnung, Krankenversicherung, Pflege oder Schulbegleitung immer Eilrechtsschutz mitdenken.
## Qualitaetsgate
Ist die Antwort freundlich, einfach, respektvoll und trotzdem rechtlich praezise? Sind die Begriffe aus SGB und SGG erklaert? Sind Umlaute und Namen sauber uebernommen? Sind offene Punkte sichtbar markiert?
## Beweise / Atteste - Themenspezifika
- **Rechtsgrundlage Beweiswuerdigung im SG:** § 103 SGG Amtsermittlungsgrundsatz; § 128 SGG freie Beweiswuerdigung; § 109 SGG Wahl-Sachverstaendiger der Beteiligten.
- **Diagnose vs. Funktionsbeeintraechtigung:** **Eine Diagnose allein begruendet keinen Leistungsanspruch** - im Sozialrecht zaehlt die Funktionsbeeintraechtigung im Alltag (gilt fuer GdB, Pflegegrad, EM-Rente). Konkret beschreiben: Gehstrecke, Sitzdauer, Belastungsgrenzen, Schlafdauer, Konzentrationsspanne.
- **Attest-Anforderungen:**
- Briefkopf, Arzt-Stempel, Datum.
- Diagnose mit ICD-10-Code.
- Befund (objektive Untersuchung: Beweglichkeit, Krafteinschraenkungen, Laborwerte).
- **Funktionsbeschreibung** (kann nicht laenger als 30 Min. sitzen, kein Heben ueber 5 kg, Konzentration ueber 15 Min. eingeschraenkt).
- Prognose (kurz-, mittel-, langfristig).
- **Befundberichte:** Hausarzt, Fachaerzte, Klinikentlassungs-Berichte, Reha-Entlassungsberichte, Gutachten DRV/MD.
- **Schweigepflichtentbindung § 17 SGB I, § 76 SGB X:** schriftlich und konkret (welche Aerzte, welcher Zeitraum, welche Behoerde) - Recht auf Information welche Daten weitergeleitet werden.
- **Eigene Stellungnahme - Pflegetagebuch:** ueber 14 Tage detailliert; Zeitangaben pro Modul.
- **Bei kontroversen Gutachten:**
- **Akteneinsicht** § 25 SGB X / § 120 SGG zur Pruefung Gutachten.
- **Stellungnahme** behandelnder Aerzte einholen.
- **§ 109 SGG Antrag** auf Wahl-Sachverstaendigen vor dem SG (Kostentragung Antragsteller; bei Erfolg ueber § 192 SGG-Regelung diskutabel).
- **Beweislast:** Versicherter / Antragsteller fuer leistungsbegruendende Tatsachen; Behoerde fuer leistungsausschliessende Tatsachen (BSG-Linie). Nichterweislichkeit geht zu Lasten der Partei mit Beweislast.
- **Praxis-Tipp:** Aussage Angehoeriger / Pflegekraefte als ergaenzende Beweise; Fotos im Alltag (eingeschraenkte Bewegung, Hilfsmittel); Tagebuch ueber Schmerz, Schlaf, Mobilitaet.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
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