Kostenfestsetzung nach §§ 103 104 ZPO. Bei Erfolg im Verfahren Ihre Kosten gegen den Verlierer festsetzen lassen. Antrag bei Geschäftsstelle was erstattungsfähig was nicht. Mit Muster und Hinweis auf Selbstvertretung-Sonderfall.
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# Kostenfestsetzung: Bei Erfolg Geld zurueckholen
## Worum geht es?
Wenn Sie gewonnen haben, traegt die Gegenseite die Kosten (§ 91 ZPO). Aber: Das passiert nicht automatisch. Sie muessen die Kosten **festsetzen** lassen — Antrag an die Geschaeftsstelle. Mit dem Festsetzungs-Beschluss koennen Sie vollstrecken.
## Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie haben gewonnen und Urteil ist rechtskraeftig.
- Sie wollen Ihre Auslagen erstattet bekommen.
- Vergleich mit klarer Kosten-Regelung.
## Fachbegriffe (kurz erklaert)
- **Kostenfestsetzung**: Verbindliche Feststellung der zu erstattenden Kosten.
- **Erstattungsfaehige Kosten**: Was die Gegenseite zahlen muss.
- **Auslagen**: Konkrete Kosten (Gerichtskosten, Sachverstaendiger, Reisekosten).
## Rechtsgrundlagen
- **§ 91 ZPO** — Kostenfolge.
- **§ 92 ZPO** — Bei Teilobsiegen.
- **§ 103 ZPO** — Kostenfestsetzungs-Antrag.
- **§ 104 ZPO** — Verfahren.
- **§ 91 II 1 ZPO** — Anwaltskosten.
## Schritt-fuer-Schritt-Anleitung
### Schritt 1 — Voraussetzung: Kosten-Titel
Sie brauchen ein Urteil (oder Vergleich), das die Kostenfolge regelt:
- "Der Beklagte traegt die Kosten."
- "Die Kosten werden quoteliert: Klaeger 30 %, Beklagter 70 %."
### Schritt 2 — Was ist erstattungsfaehig?
Aus § 91 ZPO und Rechtsprechung:
- **Gerichtskosten**: Vorschuss, Sachverstaendigen-Auslagen.
- **Anwaltskosten**: Wenn Sie Anwalt hatten (nach RVG). Bei Selbstvertretung: kein Erstattungs-Anspruch fuer eigene Zeit.
- **Reisekosten** zum Gericht (km-Pauschale, ggf. Hotel).
- **Verdienstausfall** bei eigener Anwesenheit (begrenzt).
- **Porto, Telekommunikation**.
- **Sachverstaendigen-Auslagen** (wenn von Ihnen vorschuss-bezahlt).
### Schritt 3 — Was NICHT erstattungsfaehig (Selbstvertretung)?
- Eigene Arbeitszeit.
- Eigene "Anwaltsgebuehr-aequivalente" Beratung.
- Eigene Recherche-Auslagen (uebersichtlich).
Selbstvertreter bekommen also weniger erstattet als bei Anwalts-Vertretung.
### Schritt 4 — Antrag formulieren
```
Aktenzeichen: [AZ]
An das Amtsgericht [Ort]
- Geschaeftsstelle -
In der Sache [Klaeger] ./. [Beklagter]
beantrage ich Festsetzung folgender Kosten:
1. Gerichtskosten-Vorschuss vom [Datum]
324,00 EUR
2. Sachverstaendigen-Vorschuss vom [Datum]
850,00 EUR
3. Reisekosten zum Termin am [Datum]
(250 km hin/zurueck, 0,30 EUR/km)
75,00 EUR
4. Verdienstausfall
1 Tag x 8 h x 17 EUR
136,00 EUR
5. Porto
12,30 EUR
-------
Gesamt 1.397,30 EUR
Zugunsten von:
[Ihr Name, IBAN]
Belege beigefuegt:
- Anlage 1: Gerichtskosten-Beleg
- Anlage 2: Sachverstaendigen-Beleg
- ...
```
### Schritt 5 — Belege beifuegen
Pro Kostenposition:
- Quittung / Rechnung.
- Sendebeleg.
- Kontoauszug.
### Schritt 6 — Verfahren
Geschaeftsstelle prueft den Antrag. Gegnerseite bekommt Gelegenheit zur Stellungnahme. Dann **Kostenfestsetzungs-Beschluss**.
### Schritt 7 — Vollstreckung des Beschlusses
Mit dem Kostenfestsetzungs-Beschluss koennen Sie:
- Vollstreckungsklausel beantragen.
- Vollstrecken (Skill `zwangsvollstreckung-querverweis-substitutionsagent`).
### Schritt 8 — Beschwerde
§ 11 II RPflG, § 567 ZPO: Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungs-Beschluss binnen 2 Wochen, wenn:
- Sie meinen, eine Position falsch berechnet.
- Mehr beantragt wurde, als zugesprochen.
## Worauf Sie besonders achten muessen
- **Belege aufbewahren** waehrend des Verfahrens.
- **Selbstvertretung erhaelt weniger Kostenfestsetzung** als Anwalts-Mandate.
- **Beschwerde-Frist 2 Wochen**.
- **Vollstreckung mit Beschluss** wie mit Urteil.
## Typische Fehler
- "Ich vergesse die Kostenfestsetzung." → Auslagen nicht erstattet.
- "Belege weggeworfen." → Festsetzung schwierig.
- "Hohe Arbeitszeit als Erstattung." → Bei Selbstvertretung nicht.
## Querverweise
- `vollstreckungsklausel-724-zpo` — Klausel.
- `urteil-rechtskraft-705-zpo` — Rechtskraft.
- `zwangsvollstreckung-querverweis-substitutionsagent` — Vollstreckung.
- `kostenrisiko-streitwert-berechnen-gkg` — Kosten-Kalkulation.
## Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. §§ 103, 104 ZPO unveraendert.
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