Für Klausel Vertraulichkeit + NDA-Interimsphase: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Klausel Vertraulichkeit + NDA-Interimsphase
## Zweck
Bei Lizenzverhandlungen werden Geschäftsgeheimnisse, Patentinformationen, Roadmaps offengelegt. Schutz erforderlich.
## Interim-NDA (vor Vertragsschluss)
Standardtext für die Verhandlungs-/DD-Phase:
> **Non-Disclosure Agreement / Vertraulichkeitsvereinbarung**
>
> 1. Die Parteien beabsichtigen, über den Abschluss eines Lizenzvertrages zu verhandeln. Zu diesem Zweck tauschen sie vertrauliche Informationen aus.
> 2. "Vertrauliche Information" bezeichnet alle technischen, kommerziellen, finanziellen oder organisatorischen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder erkennbar geheim sein sollen.
> 3. Empfaenger verwendet vertrauliche Informationen ausschließlich zum Zweck der Prüfung einer moeglichen Lizenz; gibt sie nur an Mitarbeiter und Berater weiter, die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen ("need to know").
> 4. Ausnahmen: öffentlich bekannte Informationen, vor Offenlegung bereits dem Empfaenger bekannte Informationen, von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhaltene Informationen, durch eigene Entwicklung unabhaengig erworbene Informationen.
> 5. Laufzeit: 24 Monate ab Unterzeichnung. Geheimhaltungspflicht besteht zusaetzlich 5 Jahre fort.
> 6. Bei Vertragsschluss eines Lizenzvertrages tritt dieser an die Stelle des NDA; bei Nichtzustandekommen besteht das NDA fort.
> 7. Vertragsstrafe bei Verstoss: [Betrag] EUR pro Fall.
## Vertraulichkeitsklausel im Lizenzvertrag
> **Paragraf 13 Vertraulichkeit.**
>
> (1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
>
> (2) "Vertrauliche Information" bezeichnet alle technischen, kommerziellen, finanziellen, geschäftlichen, personellen, wissenschaftlichen oder organisatorischen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar geheimhaltungsbeduerftig sind. Dies umfasst insbesondere den Lizenzgegenstand, Anlage A, Royalty-Hoehen, Audit-Berichte, Sub-Lizenz-Konditionen, Roadmap-Informationen.
>
> (3) Ausnahmen: Eine Information ist nicht vertraulich, wenn sie
> a) öffentlich bekannt ist oder waehrend der Laufzeit dieses Vertrages ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich wird;
> b) der empfangenden Partei bereits vor Erhalt nachweislich bekannt war;
> c) von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht uebermittelt wurde;
> d) unabhaengig von der empfangenden Partei entwickelt wurde.
>
> (4) Geheimhaltungspflicht über das Vertragsende hinaus: 5 Jahre.
>
> (5) Bei Verstoss schuldet die verletzende Partei der anderen eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag] EUR pro Verstoss, hoechstens [Maximalbetrag] pro Jahr. Weitergehende Schadensersatzansprueche bleiben unberuehrt.
## Anschluss
- Geschäftsgeheimnis-Lizenz: `lizenz-geschaeftsgeheimnis-knowhow-geschgehg`
- Datenschutz: `datenschutz-dsgvo-im-lizenzvertrag`
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