Für Rechtsprechungsrecherche und Fundstellenablage: prüft Frist, Form, Zuständigkeit und Eilbedarf; Ergebnis: Fristen- und Risikoampel.
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# Rechtsprechungsrecherche und Fundstellenablage
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BRAO §§ 43, 43a, 43e, 45, 49b, 53, 59b, 73; BORA §§ 2, 3, 4, 5, 6, 10, 11, 12; RVG §§ 3a, 10; GwG §§ 2, 10, 11, 43; DSGVO Art. 5, 6, 9, 28, 32; BDSG § 26; ZPO § 130d; BRAO § 31a/beA und lokale Kammerhinweise live prüfen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Triage zu Beginn
1. Für welche Akte und welches Rechtsgebiet wird die Rechtsprechung benoetigt?
2. Welche amtlichen Datenbanken stehen zur Verfuegung: Bundesgerichtsdatenbank, juris, Beck-online, OpenJur?
3. Muss der Sachverhalt vor der Suche abstrahiert/anonymisiert werden (Mandatsgeheimnis)?
4. Soll die Fundstelle in die Akte oder in einen Schriftsatz eingearbeitet werden?
## Zentrale Normen
- § 43 BRAO — Sorgfaltspflicht: Recherchepflicht als Teil der anwaltlichen Beratung
- § 43a Abs. 2 BRAO — Verschwiegenheit: Abstrahierung des Sachverhalts vor Datenbanksuche
- Art. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG — Bindung an Gesetz und Recht: einschlaegige Rechtsprechung ist massgebend
- § 139 ZPO — Richterliche Hinweispflicht: Gericht nutzt bekannte Rechtsprechung; Anwalt muss vorbereitet sein
## Sicherheitsregeln
- Keine Mandatsgeheimnisse in öffentliche Suchfelder kopieren. Sachverhalt vorher abstrahieren.
- Personen, Gegner, interne Aktenzeichen und vertrauliche Vertragsdetails pseudonymisieren, wenn sie für die Suche nicht nötig sind.
- Amtliche Volltexte und PDF-Dateien bevorzugen.
- OpenJur und dejure.org als Ergänzung nutzen, nicht als alleinige Primärquelle, wenn eine amtliche Fassung erreichbar ist.
- Jede Fundstelle mit URL, Abrufdatum, Quelle, Gericht, Datum, Aktenzeichen, ECLI, Entscheidungsart, Rn./Seite und Relevanz dokumentieren.
- Keine Entscheidung als aktuell oder herrschend darstellen, ohne spätere Rechtsprechung und Gegenansichten zu prüfen.
- Online-Ablage, DMS, Cloud, GitHub oder geteilte Ordner nur nach ausdrücklicher Freigabe verwenden.
## Quellenkaskade
1. **Bundesübergreifend amtlich**: `https://www.rechtsprechung-im-internet.de` und Justizportal `https://www.justiz.de/onlinedienste/rechtsprechung/index.php`.
2. **Bundesgerichte direkt**:
- Bundesverfassungsgericht: `https://www.bundesverfassungsgericht.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Entscheidungensuche_Formular.html`
- Bundesgerichtshof: `https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen.html`
- Bundesverwaltungsgericht: `https://www.bverwg.de/rechtsprechung`
- Bundesarbeitsgericht: `https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidungen/`
- Bundesfinanzhof: `https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidungen/entscheidungen-online/`
- Bundessozialgericht: `https://www.bsg.bund.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen.html`
- Bundespatentgericht: `https://www.bundespatentgericht.de/DE/Rechtsprechung/Entscheidungen/entscheidungen_node.html`
3. **Länderrechtsprechung**: über das Justizportal und die Rechtsprechungsdatenbanken der Länder, z. B. NRWE für Nordrhein-Westfalen.
4. **Ergänzend**: OpenJur und dejure.org für zusätzliche Treffer, Parallelfundstellen, Verlinkungen, Vorinstanzen, Zitatnetz und Presse-/Literaturhinweise.
## Schnellstart
Bei einer neuen Recherche zuerst fragen:
1. Akte oder Arbeitsergebnis: Klage, Replik, Antrag, Vertrag, Gutachten, Mandantenbrief.
2. Rechtsfrage in einem Satz.
3. Gerichtsbarkeit: Zivil, Straf, Arbeits, Verwaltung, Finanz, Sozial, Verfassungsrecht, Patent/Marke.
4. Relevante Normen, Stichworte und bekannte Aktenzeichen.
5. Zeitraum: aktuell, letzte fünf Jahre, Grundsatzrechtsprechung, historisch.
6. Ziel: Fundstellenliste, Schriftsatzbaustein, Argumentationsmatrix, Warnung vor Gegenrechtsprechung oder Monitoring.
7. Ablageort: nur lokal in der Akte, DMS/Cloud/Online-Akte oder Simulation.
Wenn wenig Zeit ist, sofort eine Suchmatrix aus `Norm + Rechtsproblem + Gerichtsbarkeit + Synonyme` erstellen.
## Suchstrategie
1. Rechtsfrage normalisieren: Anspruch, Einwendung, Prozessfrage, Beweisfrage oder Vertragsrisiko.
2. Suchbegriffe bilden:
- Normen mit und ohne Paragrafenzeichen.
- juristische Kernbegriffe.
- Synonyme und alte Begriffe.
- Aktenzeichen und ECLI, wenn vorhanden.
- typische Phrasen aus Leitsätzen.
3. Gerichtshierarchie priorisieren:
- Bundesgericht oder Verfassungsgericht vor Instanzrechtsprechung.
- Zuständige Fachgerichtsbarkeit vor allgemeiner Suche.
- Landesrecht zuerst im betroffenen Bundesland, danach vergleichbare Länder.
4. Treffer sichten:
- amtlicher Volltext vorhanden?
- Leitsatz oder Orientierungssatz?
- Tragende Gründe oder obiter dictum?
- aktuell oder überholt?
- passt der Sachverhalt wirklich?
5. Gegenrecherche:
- abweichende Senate, andere Obergerichte, spätere Entscheidungen, Nichtannahme- oder Nichtzulassungsfragen suchen.
- dejure/OpenJur nur ergänzend für Verweise und Vernetzung nutzen.
## Bewertung
Jeden Treffer einstufen:
- `A`: zentrale amtliche Entscheidung, direkt verwertbar.
- `B`: hilfreich, aber Sachverhalt oder Gerichtsbarkeit weicht ab.
- `C`: nur Hintergrund, ältere Linie, Vorinstanz oder Randaspekt.
- `GEGEN`: spricht gegen die eigene Position oder begrenzt sie.
- `UNSICHER`: Quelle, Aktualität, Volltext oder Kontext unklar.
## Ablage
Standardordner in der Akte:
```text
rechtsprechung/
YYYY-MM-DD_recherchefrage-kurz/
suchplan.md
fundstellen-register.md
entscheidungen/
zitiervorschlaege.md
verwertungsnotiz.md
ablageprotokoll.md
```
Wenn eine Online-Ablage gewünscht ist:
- Zielsystem und Berechtigung bestätigen.
- Keine vertraulichen Suchbegriffe oder Volltexte öffentlich ablegen.
- Datei- und Ordnernamen ohne Mandatsgeheimnisse wählen.
- Upload- oder Sync-Protokoll mit Zeit, Ziel, Bearbeiter und Dateiliste erstellen.
- Bei fehlender Integration Simulation anbieten.
## Übergabe an andere Skills
- Für Klage, Replik oder Antrag: Ergebnisse an `kanzlei-allgemein-schriftsatz-turbo` übergeben.
- Für Vertrag: Risiken an `kanzlei-allgemein-vertragsentwurf` übergeben.
- Für finale Ausgabe: `kanzlei-allgemein-qualitaetsgate-hardening` ausführen.
- Für Fristen oder Monitoring: `kanzlei-allgemein-automationen` nur mit ausdrücklicher Zustimmung nutzen.
## Ausgabe
- `assets/templates/rechtsprechungsrecherche-suchplan.md`
- `assets/templates/rechtsprechungsfundstellen-register.md`
- `assets/templates/rechtsprechungsablage-protokoll.md`
- optional `assets/templates/rechtsprechungsmonitor.md`
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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