Für Kanzlei: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
Scanned 9/5/2026
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# Kanzlei: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
**Fokus:** Kanzlei: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung.
## Spezialwissen: Kanzlei: Beweislast, Darlegungslast und Substantiierung
- **Normen-/Quellenanker:** DSGVO, BDSG, TTDSG, TKG, DDG, DSA, DMA, EU, KI, VO.
## Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **IT-Recht Beweislast** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
## Beweislast und Substanziierung IT-Recht
- **Werkvertrag § 631 BGB**:
- **Vor Abnahme**: Unternehmer trägt Mangelfreiheits-Beweis (BGH-Linie zur Beweislast vor Abnahme; vor Ausgabe mit Datum/Az. und freier Quelle verifizieren).
- **Nach Abnahme**: Besteller trägt Mangel-Beweis und Beweis zum Zeitpunkt der Abnahme.
- **SaaS § 535 BGB analog**: Mietminderung — Besteller darlegt konkrete Verfügbarkeitsmängel; Bemessung anhand SLA-Klauseln.
- **AGB-Inhaltskontrolle §§ 305 ff.**:
- **Verwender trägt Einbeziehungs- und Klarheits-Beweis**.
- **Klauselverbote §§ 308/309** sind objektiv; Verwender muss konkret Geschäftserfordernis darlegen.
- **DSGVO Rechenschaftspflicht Art. 5 Abs. 2**: Verantwortlicher trägt Beweislast für Konformität — Verzeichnis Art. 30, AVV, DSFA, Schulungsnachweise.
- **Vorlagepflichten § 142 ZPO**: Gericht kann Urkundenvorlage anordnen — auch außerhalb der Beweislastverteilung.
## Substanziierungsregeln in IT-Klagen
- **Konkretes Mangelbild**: "Was funktioniert nicht, unter welchen Bedingungen, mit welcher Auswirkung?" — pauschal "Software ist mangelhaft" trägt nicht.
- **Reproduzierbarkeit**: Test-Protokolle, Logs, Screenshots, Browserfingerprint, Versionsstand.
- **Vergleich Soll/Ist**: Pflichtenheft oder SLA als Soll; Test-Ergebnis als Ist.
- **Schaden**: konkrete Berechnung (entgangener Gewinn, Mehraufwand, Mietminderung).
## Praxis-Tipp
Bei SLA-Mängeln häufiger Fehler: Verfügbarkeit als Quartalsdurchschnitt vereinbart, aber Klage stützt sich auf Tagesausfall. Bei SLA-Wortlaut "monatliche Verfügbarkeit" sind nur Monatswerte tragend. Vertragstext sorgfältig prüfen, sonst trägt der Vortrag nicht.
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