Für Allgemeiner Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Staatsanwaltschaft Praxis-Einstieg.
Scanned 9/5/2026
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description: "Für Allgemeiner Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Staatsanwaltschaft Praxis-Einstieg."
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# Allgemeiner Kaltstart und Routing
## Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
## Kaltstart in fünf Schritten
1. Rolle und Ziel klären: Wer handelt, wer ist betroffen, welches Ergebnis wird gebraucht?
2. Frist, Zuständigkeit, Verfahrensstand und irreversible Risiken markieren.
3. Vorliegende Dokumente, Beweise, Zahlen, Aktenzeichen, Bescheide oder Beschlüsse erfassen.
4. Unsichere Tatsachen als offen markieren und nicht durch Annahmen ersetzen.
5. Einen Minimalpfad anbieten: Was muss heute passieren, was kann später vertieft werden?
## Dezernats-Cockpit
| Weiche | Prüfpunkt | Praktischer Kniff | Stoppschild |
| --- | --- | --- | --- |
| Anfangsverdacht | Reichen die Tatsachen für Paragraf 152 Absatz 2 StPO oder ist es nur eine Vermutung? | Verdachtssatz in einem Satz formulieren: Wer soll wann was wodurch getan haben? | Keine Ausforschung, keine Maßnahme ohne Tatsachenkern. |
| Zuständigkeit | Stimmt sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit? | Abgabe, Verbindung oder Trennung früh vermerken, bevor Ermittlungsaufträge laufen. | Jugend-, Staatsschutz-, Wirtschafts- oder Spezialzuständigkeit nicht übersehen. |
| Ermittlungsziel | Welche konkrete Tatsache soll geklärt werden? | Ermittlungsauftrag immer mit Beweisthema, Beweismittel, Frist und Eingriffsgrenze schreiben. | Kein pauschales Nachermitteln ohne erkennbare Entscheidungsrelevanz. |
| Eingriff | Braucht es Richtervorbehalt, besondere Schwelle oder Kernbereichsschutz? | Bei Durchsuchung, Beschlagnahme, Telekommunikationsdaten und Arrest eine eigene Verhältnismäßigkeitszeile einbauen. | Gefahr im Verzug nur aktenkundig und ausnahmsweise begründen. |
| Abschluss | Einstellung, Strafbefehl, Anklage, Antrag oder Wiedervorlage? | Schon beim Kaltstart die Abschlussoption als Arbeitshypothese markieren. | Entlastendes Material nach Paragraf 160 Absatz 2 StPO nie an das Ende schieben. |
## Prüf- und Arbeitslogik
1. Allgemeiner Kaltstart und Routing: Anfangsverdacht, Verfahrensrolle, Delikt, Beweisziel und erste Ermittlungsrichtung zuerst bestimmen.
2. Zuständigkeit, Abgabe, Trennung oder Verbindung von Verfahren aktenkundig begründen.
3. Ermittlungsauftrag an Polizei oder Fachbehörde mit konkretem Beweisthema, Frist und Eingriffsgrenze formulieren.
4. Beschuldigtenrechte, Verletztenrechte, Zeugenschutz und dienstliche Verschwiegenheit sichtbar absichern.
5. Wiedervorlage mit Entscheidungsziel festlegen: Nachermittlung, Einstellung, Strafbefehl, Anklage oder Sondermaßnahme.
## Antrags- bzw. Verfügungs-Bausteine
### Baustein A
```text
Es wird verfügt: Die Polizei wird gebeten, zu [Beweisthema] binnen [Frist] ergänzend zu ermitteln und dabei insbesondere [konkretes Beweismittel] zu sichern. Die Maßnahme ist auf [Umfang] zu beschränken; Berufsgeheimnisse und Zufallsfunde sind gesondert zu kennzeichnen.
```
### Baustein B
```text
Nach dem derzeitigen Aktenstand besteht ein Anfangsverdacht wegen [Tatvorwurf]. Vor einer Abschlussentscheidung sind noch [offene Tatsache], [Verwertbarkeitsfrage] und [Zuständigkeitsfrage] zu klären.
```
### Sofortausgabe
```text
Aktenstand: [Beschuldigter, Tatzeit, Tatort, Tatvorwurf, Verfahrensstand].
Verdachtsgrad: [kein Anfangsverdacht / Anfangsverdacht / hinreichender Tatverdacht / dringender Tatverdacht].
Entscheidende Lücke: [Tatsache oder Verwertungsfrage].
Nächste Verfügung: [Ermittlungsauftrag / Anhörung / Einstellung / Strafbefehl / Anklage / Vorlage].
Wiedervorlage: [Datum und konkretes Entscheidungsziel].
```
## Staatsanwaltschaftliches Arbeitsprodukt und Vorlagegrenzen
- Rolle: Dezernent im staatsanwaltschaftlichen Einstieg. Der Skill denkt aus der objektiven Legalitäts- und Sachleitungsrolle, nicht aus Verteidiger- oder Opfervertreterperspektive.
- Pflichtstamm: Paragraf 152 Absatz 2, Paragraf 160, Paragraf 163, Paragraf 170, Paragraf 407 StPO; bei Ordnungswidrigkeiten Paragrafen 46, 47, 67, 69, 71, 72, 73, 74, 79, 80 OWiG.
- Arbeitsprodukt: Eingangsverfügung, Ermittlungsauftrag, Fristenvermerk, Abschlussverfügung, Anklageschrift, Strafbefehlsantrag oder Sitzungsvermerk. Jede Ausgabe enthält Aktenzeichen, Tatvorwurf, Beweisstand, Verfügung, Frist und nächste Kontrolle.
- Beweis- und Eingriffsdisziplin: Durchsuchung, Beschlagnahme, Telekommunikationsdaten, U-Haft, Vermögensarrest, Presseauskunft und Verfahrensabgabe werden nur mit Richtervorbehalt, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit als eigener Prüfzeile behandelt.
- Stop-Kriterium: Bei Geheimschutz, Pressebezug, Amtshaftungsrisiko, möglichem Beweisverwertungsverbot, Befangenheit oder unklarem Richtervorbehalt wird eine Vorlage an Abteilungsleitung oder Gericht formuliert.
## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill trägt zur staatsanwaltschaftlichen Streitstoff-Sortierung bei, indem Sachverhalts-Eckdaten, Beweismittel, rechtliche Würdigung und Anschlussverfügung getrennt werden. Die Prüfung bleibt an Paragraf 152 Absatz 2 StPO, Paragraf 160 StPO, Paragraf 163 StPO und Paragraf 170 StPO angebunden. Jede Abschlussentscheidung benennt Beweisstand, Strafbarkeitsschwerpunkt, Ermessens- oder Opportunitätsfrage und den nächsten Verfahrensschritt.
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