Für K1 aus Chaosordner bauen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Anlagen zu Schriftsätzen. Route: k1-anlagenpaket-aus-chaosordner.
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# K1 aus Chaosordner bauen
## Normenanker
Arbeitsfokus: **K1 aus Chaosordner bauen**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Mindestinput
- Ordnerliste oder Dateiexport.
- Schriftsatzentwurf oder wenigstens Anspruchs-/Verteidigungslinie.
- Nummernkreis und gewünschte Tiefe der Staffel.
## Arbeitsablauf
1. Dateien grob clustern: Vertrag, Leistung, Abnahme, Rechnung, Mahnung, Mangel, Korrespondenz, Zahlung.
2. Doppelte und bloße technische Kopien aussondern.
3. Für jede potentielle K-Anlage Beweiszweck und Schriftsatzstelle bestimmen.
4. K1 bis K20 als erste arbeitsfähige Staffel vorschlagen.
5. Nicht zuordenbare Dateien in Nachforderungs-/Klärliste schieben.
## Ausgabe
- K1-K20-Vorschlagsliste.
- Dateinamensvorschläge.
- Nicht verwendete Dateien mit Grund.
- Eine einzige priorisierte Rückfrage, wenn nötig.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Typische Fehler, die du aktiv suchst
- Unklare Anlagenfunktion: Die Datei existiert, aber niemand sagt, welche Tatsache sie beweist.
- Nummerierung folgt dem Ordner, nicht dem Schriftsatz.
- Der Schriftsatz versteckt entscheidenden Vortrag in der Anlage.
- Dateiname, Stempel oder Anlagenverzeichnis widersprechen einander.
## Anschluss-Skills
- `anlagen-zu-schriftsaetzen` für den Hauptworkflow.
- `anlagen-qualitygate-finalcheck` vor Versand.
- `schriftsatz-anlagen-mapping` für Belegmatrix und Lückenliste.
## Quellen- und Vorsichtsregel
Bei tragenden Aussagen zu Form, elektronischer Einreichung oder prozessualer Verwertbarkeit aktuelle amtliche Quellen prüfen: ZPO, BRAO, ERVV, ERVB und gerichtliche Hinweise. Keine BeckRS-/juris-/Literatur-Blindzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle nennen.
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