Für Insolvenzanfechtung 129 bis 147 Verteidigungsradar: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Prüft Anfechtungsansprüche und Verteidigungslinien nach §§ 129-147 InsO mit Zeitachsen, Kenntnisindizien, Bargeschäft, § 135 InsO, Rechtsfolgen und KI-gestützter Aktenauswertung.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: Zuerst den im Skilltitel bezeichneten InsO- oder StaRUG-Tatbestand im aktuellen Gesetzestext prüfen. Eröffnungsantrag nach Paragraf 13 InsO, Gläubigerantrag nach Paragraf 14 InsO und Antragspflicht organschaftlicher Vertreter nach Paragraf 15a InsO strikt trennen; Steuerrecht, IDW-Standards oder Auslandsrecht nur bei einer konkreten Schnittstelle ergänzen.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
**Fokus:** Prüft Anfechtungsansprüche und Verteidigungslinien nach §§ 129-147 InsO mit Zeitachsen, Kenntnisindizien, Bargeschäft, § 135 InsO, Rechtsfolgen und KI-gestützter Aktenauswertung.
### Insolvenzanfechtung: §§ 129-147 InsO, Bargeschäft, Gesellschafterdarlehen und Verteidigung
## Normenradar
InsO §§ 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 142, 143-147; § 17 Zahlungsunfähigkeit, § 19 Überschuldung; BGB Bereicherungs-/Zinsfragen nur nachrangig.
## Prüfmatrix
1. **Rechtshandlung:** Zahlung, Sicherheit, Verrechnung, Aufrechnung, Vollstreckung, Gesellschafterdarlehen, nahestehende Person.
2. **Zeitfenster:** Drei Monate, ein Monat, zehn Jahre/vier Jahre nach § 133 je nach Fallgruppe, unentgeltliche Leistung, Gesellschafterdarlehen.
3. **Benachteiligung:** Masseverkürzung oder Gläubigerbenachteiligung, hypothetischer Verlauf.
4. **Kenntnis/Indizien:** Zahlungsstockung, Ratenbitten, Vollstreckungsdruck, Stundung, Sanierungsvergleich, Lieferstopp.
5. **Verteidigung:** Bargeschäft § 142 InsO, ernsthafter Sanierungsversuch, kongruente Deckung, fehlende Kenntnis, fehlende Benachteiligung, Entreicherung nicht pauschal.
6. **Rechtsfolge:** § 143 InsO Rückgewähr, Nutzungen/Zinsen, Verjährung § 146 InsO.
## KI-Aktenauswertung
KI darf Zahlungsströme, Mahnchronologien, E-Mail-Indizien und Vertragsdaten markieren. Wertungsfragen wie Benachteiligungsvorsatz, Kenntnis und Dreiecksverhältnisse müssen als menschlich zu prüfende Wertung ausgewiesen werden.
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