Für Kaltstart Informationsbegehren Sortier: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Kaltstart Informationsbegehren Sortier
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 1 Abs. 1 IFG` — Anspruch auf Informationszugang beim Bund.
- `§ 3 IFG` — Schutz besonderer öffentlicher Belange.
- `§ 5 IFG` — personenbezogene Daten.
- `§ 6 IFG` — geistiges Eigentum und Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse.
- `§ 7 IFG` — Antrag und Verfahren.
- `§ 10 IFG` — Gebühren und Auslagen.
- `§ 70 Abs. 1 VwGO` — Widerspruch.
- `§ 74 Abs. 1 VwGO` — Klagefrist.
- `§ 123 Abs. 1 VwGO` — Eilrechtsschutz.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
- IFG Bund, IFGGebV und Fachinformationsgesetze
- Landes-IFG/Transparenzgesetze oder Ersatzwege in No-IFG-Ländern
- UIG, VIG, Pressegesetze, Art. 5 GG, Art. 10 EMRK
- VwGO: Widerspruch, Verpflichtungsklage, Eilrechtsschutz, Untätigkeit
## Prüfroutine
1. **Scope:** Was genau soll entschieden, beantragt, abgewehrt oder dokumentiert werden? Welche Einheit ist betroffen und welches Recht gilt wirklich?
2. **Zuständigkeit:** Behörde, Gericht, Register, Aufsicht, Verband, Unternehmen oder internationale Stelle sauber benennen; falsche Adressaten als Risiko ausweisen.
3. **Tatbestand:** Die relevanten Merkmale einzeln mit Belegen füllen. Unklare Tatsachen als Rückfrage oder Beweispunkt markieren, nicht glattbügeln.
4. **Rechtsfolge:** Anspruch, Ermessen, Verbot, Pflicht, Gebührenfolge, Nebenfolge, Haftung, Vollzug oder Rechtsschutz getrennt ausgeben.
5. **Taktik:** Schnellster sinnvoller Weg, sauberster Weg und Eskalationsweg nebeneinander stellen; bei Laien zusätzlich eine kurze Erklärung in Alltagssprache.
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