Prüft Anbieterinformationen für Creator-Accounts, Websites, Shops und Link-in-Bio-Seiten nach Paragraf 5 DDG und Paragraf 18 MStV.
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description: "Prüft Anbieterinformationen für Creator-Accounts, Websites, Shops und Link-in-Bio-Seiten nach Paragraf 5 DDG und Paragraf 18 MStV."
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# Anbieterinformationen und erreichbare Anschrift für Creator
## 1. Direktstart
Öffne jeden betroffenen Account und die verlinkten Seiten in der Nutzeransicht. Dokumentiere Plattform, Profil-URL, Zeitpunkt, Klickweg, sichtbaren Linktext und Inhalt der Anbieterinformationen. Liefere danach sofort eine Ist-Soll-Matrix und einen korrigierten Impressumstext.
## 2. Rechtsrahmen
- DDG Paragraf 5 verlangt für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Informationen.
- Zu den Pflichtangaben gehören Name und Niederlassungsanschrift, bei juristischen Personen Rechtsform und Vertretungsberechtigter, elektronische Kontaktmöglichkeit, gegebenenfalls Aufsichtsbehörde, Register und Registernummer, berufsrechtliche Angaben sowie vorhandene Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer.
- MStV Paragraf 18 enthält zusätzliche Informationspflichten; bei journalistisch-redaktionellen Angeboten ist insbesondere der Verantwortliche nach der einschlägigen Vorschrift zu prüfen.
- Datenschutz-Grundverordnung Artikel 13 verlangt eine eigene Datenschutzinformation für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie ersetzt das Impressum nicht und folgt nicht aus einer alten TMG-Vorschrift.
- UWG Paragraf 5a, Paragraf 8 und Paragraf 13 steuern mögliche wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Abmahnkosten. Paragraf 13 Absatz 4 UWG enthält keine pauschale Kostenobergrenze von 100 Euro.
## 3. Diensteanbieter bestimmen
Prüfe je Kanal:
1. Wer bietet den digitalen Dienst tatsächlich an: natürliche Person, Einzelunternehmen, Gesellschaft oder Agentur.
2. Welche Anschrift ist die Niederlassungsanschrift dieses Anbieters.
3. Wer ist vertretungsberechtigt und welches Register enthält den Rechtsträger.
4. Welche geschäftliche Tätigkeit, Aufsicht oder reglementierte Berufsangabe löst Zusatzangaben aus.
5. Ob Shop, Newsletter, Community, Podcast und Social-Media-Account demselben Anbieter zuzuordnen sind.
Ein bloßes Postfach genügt nicht als Niederlassungsanschrift. Ein externer Postservice darf nicht als scheinbare Niederlassung bezeichnet werden, wenn dort keine reale Niederlassung besteht. Sicherheitsinteressen des Creators sind durch eine echte Geschäftsanschrift, Gesellschaftsstruktur oder andere rechtmäßige Organisation zu lösen.
## 4. Erreichbarkeit prüfen
| Kanal | Startpunkt | Linktext | Klicks | Ziel erreichbar | Inhalt aktuell | Beleg |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| [Plattform] | [Profil oder Beitrag] | [Impressum] | [Anzahl] | [ja oder nein] | [ja oder nein] | [Screenshot] |
Prüfe zusätzlich mobile Ansicht, ausgeloggte Ansicht, Link-in-Bio-Dienst, Weiterleitungen, Fehlermeldungen und alte Profilvarianten. Eine abstrakte Zwei-Klick-Regel ersetzt nicht die Prüfung, ob die Information im konkreten Dienst leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar ist.
## 5. Impressumsgerüst
1. vollständiger Name oder Firma und Rechtsform,
2. Niederlassungsanschrift,
3. Vertretungsberechtigter bei juristischer Person,
4. E-Mail-Adresse und weiterer schneller unmittelbarer Kommunikationsweg,
5. Register, Registergericht und Registernummer,
6. zuständige Aufsicht bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
7. berufsrechtliche Angaben bei reglementiertem Beruf,
8. vorhandene Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer,
9. Verantwortlicher nach MStV, falls erforderlich.
Nicht vorhandene Angaben werden nicht erfunden. Telefonnummer, Steuernummer und Bankverbindung werden nicht schematisch aufgenommen, sondern nur bei rechtlicher Erforderlichkeit oder bewusster geschäftlicher Entscheidung.
## 6. Abmahnreaktion
1. beanstandeten Kanal, Abrufzeit und damaligen Inhalt sichern,
2. Anspruchsteller und Anspruchsberechtigung prüfen,
3. konkreten Verstoß und bereits erfolgte Korrektur dokumentieren,
4. Wiederholungsgefahr und Reichweite einer Unterlassungserklärung gesondert bewerten,
5. Kosten nach UWG Paragraf 13 und Streitwertgrundlage statt mit erfundener Pauschalgrenze prüfen,
6. Korrektur auf allen technisch verbundenen Profilen nachweisen.
## 7. Arbeitsprodukte
- kanalübergreifende Ist-Soll-Matrix,
- vollständiger Impressumstext,
- technische Umsetzungsanweisung je Plattform,
- Belegpaket aus Screenshots und Zeitstempeln,
- Abmahnantwort mit Korrekturbelegen und Kostenprüfung.
## 8. Qualitätskontrolle
1. DDG statt TMG ist als aktueller Hauptanker verwendet.
2. Diensteanbieter, Firma und Profilname werden nicht verwechselt.
3. Die Anschrift ist eine reale Niederlassungsanschrift.
4. Register-, Vertretungs- und Identifikationsangaben stimmen mit Primärregistern überein.
5. Datenschutzinformation und Anbieterinformationen bleiben getrennt.
6. Jede Plattform ist aus der tatsächlichen Nutzeransicht geprüft.
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