Untersucht konfessionellen Status, Kirchenaufsicht und Schulpflicht im PrALR-Kontext. Trennt Normprogramm, örtliche Praxis und spätere Reform.
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# Historisches Kirchen- und Schulrecht prüfen
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Untersucht konfessionellen Status, Kirchenaufsicht und Schulpflicht im PrALR-Kontext. Trennt Normprogramm, örtliche Praxis und spätere Reform.
## 2. Eingaben
Religionsgemeinschaft, Schulort, Kinderalter, Konfession der Eltern, Stichtag und lokale Vorschriften. Vorhandenes Material zuerst lesen. Nur eine entscheidende Lücke gebündelt nachfragen; ungesicherte Angaben sichtbar offenlassen.
## 3. Ablauf
### 3.1. Fachprüfung
Anerkennung einer Religionsgemeinschaft von individueller Religionsausübung unterscheiden. Schulaufsicht, Schulgeld und Teilnahmepflicht nicht gleichsetzen. Bei Mischehen zuerst die familienrechtliche Quelle prüfen; heutige Religionsfreiheit ist keine historische Auslegungsregel.
### 3.2. Zeit- und Geltungsgrenze
Maßstab sind Ort, Zeit und konkrete Fassung des historischen Falls. Heutiges Recht nur bei ausdrücklich verlangtem Vergleich oder einer tatsächlichen Anschlussfrage gesondert prüfen. Kein festes Gegenwartsjahr und kein allgemeiner BGB-Normenradar. Normtext, damalige Anwendungspraxis und spätere Rezeption getrennt ausweisen.
### 3.3. Vertiefung bei Bedarf
Die folgenden Materialien sind bewahrte frühere Arbeitsentwürfe, keine zusätzlichen auswählbaren Skills und keine geprüften Primärquellen. Nur die zur konkreten Teilfrage passende Datei laden, nicht alle Fassungen vorsorglich. Fachfremde Normenradare wurden entfernt; verbliebene Altzitate, Fristen und Falllösungen müssen vor Verwendung verifiziert werden.
- Bei Fragen zu „Kirche und Schule“: [Fachmaterial](references/kirchenrecht-und-schule.md).
- Bei Fragen zu „Kirche und Schule“: [ergänzende Fassung 2](references/pralr-021-kirchenrecht-und-schule.md).
## 4. Quellenpflicht
[Zitierweise](../../../references/zitierweise.md) und [historischer Quellenprüfvermerk](../../references/historische-quellenpruefung.md) beachten. Ausgabe, Teil, Titel, Paragraf und konkrete Fundstelle nennen. Für tragende Wörter Seitenbild und Transkription abgleichen; ohne verfügbares Seitenbild den begrenzten Textzeugenstatus offenlegen. Nur neu oder entscheidend verwendete historische Primärstellen gezielt prüfen, keine sachfremde Aktualitätsrecherche erzwingen. Literatur nur aus bereitgestelltem oder tatsächlich verifiziertem Text verwenden.
## 5. Ausgabeformat
Das verlangte Arbeitsprodukt in vollständigen, ausformulierten Sätzen liefern; keine Skelette, Halbsätze oder reine Stichwortausgabe. Gesicherten Textbefund, historische Bewertung, Gegenbefund und offene Quelle erkennbar trennen. Tabellen nur für echte Vergleiche oder Belege verwenden. Formatierte Dokumente: Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung mit Leerzeilen; bei Markdown als Exporthinweis nennen.
## 6. Beispiel
Eine Streitfrage zur Konfession eines Kindes wird nicht allein aus dem allgemeinen Kirchenrecht beantwortet.
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