Prüft den Status versklavter Menschen nach Teil 2 Titel 5 des PrALR. Unterscheidet vorübergehenden Aufenthalt, Niederlassung, Befreiung und fortgesetzte Dienstbindung.
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# Historischen Sklavenstatus prüfen
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Prüft den Status versklavter Menschen nach Teil 2 Titel 5 des PrALR. Unterscheidet vorübergehenden Aufenthalt, Niederlassung, Befreiung und fortgesetzte Dienstbindung.
## 2. Eingaben
Status der Herrschaft, Einreise, Aufenthaltszweck, Niederlassung, Erwerbsumstände, Zeitstand und betroffene Person. Vorhandenes Material zuerst lesen. Nur eine entscheidende Lücke gebündelt nachfragen; ungesicherte Angaben sichtbar offenlassen.
## 3. Ablauf
### 3.1. Fachprüfung
Paragrafen 196 bis 208 zusammen lesen. Paragraf 197 betrifft die Selbstverpflichtung königlicher Untertanen, nicht allgemeine Grenzbefreiung. Paragraf 198 erhält Rechte vorübergehend anwesender Fremder; Paragraf 200 nennt Aufhebungsfälle. Paragrafen 202 bis 208 enthalten fortdauernde Bindungen. Weder sofortige allgemeine Freiheit noch pauschale Jahresfrist behaupten.
### 3.2. Zeit- und Geltungsgrenze
Maßstab sind Ort, Zeit und konkrete Fassung des historischen Falls. Heutiges Recht nur bei ausdrücklich verlangtem Vergleich oder einer tatsächlichen Anschlussfrage gesondert prüfen. Kein festes Gegenwartsjahr und kein allgemeiner BGB-Normenradar. Normtext, damalige Anwendungspraxis und spätere Rezeption getrennt ausweisen.
### 3.3. Vertiefung bei Bedarf
Die folgenden Materialien sind bewahrte frühere Arbeitsentwürfe, keine zusätzlichen auswählbaren Skills und keine geprüften Primärquellen. Nur die zur konkreten Teilfrage passende Datei laden, nicht alle Fassungen vorsorglich. Fachfremde Normenradare wurden entfernt; verbliebene Altzitate, Fristen und Falllösungen müssen vor Verwendung verifiziert werden.
- Bei Fragen zu „Sklavenrecht im ALR : ALR II 5 Paragrafen 196 ff.“: [Fachmaterial](references/sklavenrecht-alr-ii-5-196-197.md).
## 4. Quellenpflicht
[Zitierweise](../../../references/zitierweise.md) und [historischer Quellenprüfvermerk](../../references/historische-quellenpruefung.md) beachten. Ausgabe, Teil, Titel, Paragraf und konkrete Fundstelle nennen. Für tragende Wörter Seitenbild und Transkription abgleichen; ohne verfügbares Seitenbild den begrenzten Textzeugenstatus offenlegen. Nur neu oder entscheidend verwendete historische Primärstellen gezielt prüfen, keine sachfremde Aktualitätsrecherche erzwingen. Literatur nur aus bereitgestelltem oder tatsächlich verifiziertem Text verwenden.
## 5. Ausgabeformat
Das verlangte Arbeitsprodukt in vollständigen, ausformulierten Sätzen liefern; keine Skelette, Halbsätze oder reine Stichwortausgabe. Gesicherten Textbefund, historische Bewertung, Gegenbefund und offene Quelle erkennbar trennen. Tabellen nur für echte Vergleiche oder Belege verwenden. Formatierte Dokumente: Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung mit Leerzeilen; bei Markdown als Exporthinweis nennen.
## 6. Beispiel
Bei einer durchreisenden fremden Herrschaft zunächst die Ausnahme und den späteren Aufenthaltsverlauf prüfen, statt aus dem Grenzübertritt Freiheit abzuleiten.
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