Prüft Irrtum, Täuschung und Zwang bei historischen Willenserklärungen im PrALR. Ermittelt die damalige Unwirksamkeits- oder Lösungsfolge ohne modernes Anfechtungsschema.
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# Historische Willensmängel prüfen
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Prüft Irrtum, Täuschung und Zwang bei historischen Willenserklärungen im PrALR. Ermittelt die damalige Unwirksamkeits- oder Lösungsfolge ohne modernes Anfechtungsschema.
## 2. Eingaben
Erklärung, behaupteter Mangel, Kenntniszeit, Einfluss auf das Geschäft, spätere Bestätigung und Normfassung. Vorhandenes Material zuerst lesen. Nur eine entscheidende Lücke gebündelt nachfragen; ungesicherte Angaben sichtbar offenlassen.
## 3. Ablauf
### 3.1. Fachprüfung
Mangel und rechtliche Relevanz anhand des einschlägigen Abschnitts von Teil 1 Titel 4 prüfen. Ungültigkeit, Lösung und Ersatzpflicht unterscheiden. Keine pauschale Jahresfrist aus römischem Recht oder BGB einsetzen.
### 3.2. Zeit- und Geltungsgrenze
Maßstab sind Ort, Zeit und konkrete Fassung des historischen Falls. Heutiges Recht nur bei ausdrücklich verlangtem Vergleich oder einer tatsächlichen Anschlussfrage gesondert prüfen. Kein festes Gegenwartsjahr und kein allgemeiner BGB-Normenradar. Normtext, damalige Anwendungspraxis und spätere Rezeption getrennt ausweisen.
### 3.3. Vertiefung bei Bedarf
Die folgenden Materialien sind bewahrte frühere Arbeitsentwürfe, keine zusätzlichen auswählbaren Skills und keine geprüften Primärquellen. Nur die zur konkreten Teilfrage passende Datei laden, nicht alle Fassungen vorsorglich. Fachfremde Normenradare wurden entfernt; verbliebene Altzitate, Fristen und Falllösungen müssen vor Verwendung verifiziert werden.
- Bei Fragen zu „Willensmaengel Arglist Irrtum Zwang“: [Fachmaterial](references/willensmaengel-arglist-irrtum.md).
## 4. Quellenpflicht
[Zitierweise](../../../references/zitierweise.md) und [historischer Quellenprüfvermerk](../../references/historische-quellenpruefung.md) beachten. Ausgabe, Teil, Titel, Paragraf und konkrete Fundstelle nennen. Für tragende Wörter Seitenbild und Transkription abgleichen; ohne verfügbares Seitenbild den begrenzten Textzeugenstatus offenlegen. Nur neu oder entscheidend verwendete historische Primärstellen gezielt prüfen, keine sachfremde Aktualitätsrecherche erzwingen. Literatur nur aus bereitgestelltem oder tatsächlich verifiziertem Text verwenden.
## 5. Ausgabeformat
Das verlangte Arbeitsprodukt in vollständigen, ausformulierten Sätzen liefern; keine Skelette, Halbsätze oder reine Stichwortausgabe. Gesicherten Textbefund, historische Bewertung, Gegenbefund und offene Quelle erkennbar trennen. Tabellen nur für echte Vergleiche oder Belege verwenden. Formatierte Dokumente: Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung mit Leerzeilen; bei Markdown als Exporthinweis nennen.
## 6. Beispiel
Ein Irrtum über den Hauptgegenstand wird nach der historischen Regel und ihren Folgen untersucht, nicht automatisch als heutige Anfechtung erklärt.
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