Für Guidance Update / Prognoseänderung – Insiderrecht: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Guidance Update / Prognoseänderung – Insiderrecht
## Arbeitsweg
- Emittent, Instrument, Handelsplatz, Zeitpunkt und Informationskette feststellen: Wer wusste wann was, war die Information präzise, nicht öffentlich und potenziell erheblich kursrelevant?
- MAR-Pflichten getrennt prüfen: Insiderinformation nach Art. 7 MAR, Handels-/Empfehlungs-/Weitergabeverbot nach Art. 14 MAR, Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 MAR, Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR, Insiderliste nach Art. 18 MAR, Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR.
- Deutsche Sanktions- und Verfahrensspur live verifizieren: WpHG §§ 119 ff., BaFin-Zuständigkeit, Börsenrecht, ggf. WpÜG/AktG bei Übernahme, Delisting, Kapitalmaßnahme oder Hauptversammlung.
- Beweise aktenfest sichern: Timeline, Board-/AR-Unterlagen, Datenraum-Log, Insiderlisten-Versionen, Handelsdaten, Kommunikationskanäle, Aufschubvermerk, Veröffentlichungszeitpunkt und BaFin-/DGAP-/EQS-Belege.
- Strategische Ausgabe wählen: Ad-hoc-Entscheidungsvorlage, Aufschubvermerk, Leak-Response, Handelsstopp-Empfehlung, Insiderlisten-Audit, PDMR-Meldecheck, BaFin-Antwort oder Verteidigungsnotiz.
- Rechtsprechung und Behördenpraxis nur mit frei prüfbarer Quelle zitieren; keine BeckRS-/juris-Blindzitate und keine alten WpHG-Paragrafen als Ersatz für die unmittelbar geltende MAR verwenden.
## Rechtlicher Rahmen
Eine wesentliche Änderung einer veröffentlichten Unternehmensprognose (Guidance) ist kurs-
relevant und kann eine Insiderinformation begründen. Die Pflicht zur Ad-hoc-Veröffentlichung
entsteht, sobald die Prognoseabweichung als präzise Information vorliegt – nicht erst beim
Quartals- oder Jahresbericht. Maßgeblich ist die Abweichung vom zuletzt kommunizierten Ausblick
und vom Analystenkonsensus.
Rechtsgrundlagen:
- Art. 7, 17 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596
- § 97 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__97.html
- BaFin-Emittentenleitfaden Kap. VI.2 (Prognoseänderungen): https://www.bafin.de/dok/8252648
## Ziel dieses Skills
Identifiziere den Zeitpunkt, ab dem eine Prognoseänderung zur Insiderinformation
wird, und steuert die Ad-hoc-Veröffentlichung oder deren Koordination mit dem Quartalsbericht.
## Arbeitsprogramm
### Schritt 1 – Prognose-Gap-Analyse
- Aktuell veröffentlichte Prognose (zuletzt bestätigte Guidance)
- Aktuelle interne Erwartung (Controller-Forecast, CFO-Update)
- Analystenkonsensus (Bloomberg, Refinitiv)
- Gap-Berechnung: Differenz in absoluten Zahlen und Prozent
- Bewertung der Wesentlichkeit
### Schritt 2 – Präzisions- und Kursrelevanzprüfung
- Ist die Prognoseabweichung auf einer hinreichend sicheren Datenbasis?
(Monats-Abschlüsse bestätigt vs. frühe Indikationen aus KPIs)
- Gilt die Information als präzise, wenn: Ergebnis des abgeschlossenen Quartals vorliegt
oder durch belastbare Hochrechnung erhebliche Abweichung erkennbar ist
- Kursrelevanz ex ante: Vergleich mit Markterwartungen
### Schritt 3 – Koordination mit Berichtskalender
- Liegt der nächste Quartalsbericht in weniger als 10 Handelstagen?
→ Dann ggf. Bekanntgabe im Quartalsbericht möglich (restriktiv: nur wenn kein
schuldhaftes Zögern)
- Liegt nächster Bericht in mehr als 10 Handelstagen?
→ Separate Ad-hoc-Pflicht, wenn wesentliche Abweichung vorliegt
- Praxis: Profit Warnings zeitnah mit eigenständiger Ad-hoc; keine Verzögerung
### Schritt 4 – Inhalt der Ad-hoc bei Prognoseänderung
- Vorherige Prognose (Zitat)
- Neue Prognose oder Bandbreite
- Ursachen (präzise: konkrete Faktoren, keine Allgemeinplätze)
- Ausblick und weitere Maßnahmen
### Schritt 5 – Eigengeschäfte und Insiderliste
- Personenkreis, der die neue interne Prognose kennt: In Insiderliste aufnehmen
- PDMR-Eigengeschäfte in der Phase bis zur Ad-hoc: Prüfung auf Art. 14 MAR-Verletzung
- Nach Ad-hoc: Insiderliste schließen (Austrittsdaten)
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