Prüft Leistungsminderungen nach einem versäumten Jobcenter-Termin anhand von Paragraf 32 SGB II: wirksame Meldeaufforderung, zulässiger Meldezweck, Belehrung, Zugang, wichtiger Grund, Härte, Minderungszeitraum und Eilrechtsschutz.
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# Meldeversäumnis in der Grundsicherung prüfen
## Einsatzlage
Der Leistungsberechtigte hat einen Termin beim Jobcenter oder einen angeordneten ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin versäumt. Zu prüfen ist, ob eine Minderung nach Paragraf 32 SGB II oder nach drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen zusätzlich eine Folge nach Paragraf 7b SGB II rechtmäßig festgestellt wurde.
## Normenanker
- Paragraf 32 SGB II in der seit 1. Juli 2026 geltenden Fassung: wiederholtes Meldeversäumnis, 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs und einmonatiger Minderungszeitraum.
- Paragrafen 31a Absatz 2 bis 5 und 31b Absatz 1 und 4 SGB II: Anhörung, außergewöhnliche Härte, Kappungsgrenze, Beginn und Aufhebung.
- Paragraf 65a Absatz 2 SGB II: Für ein Meldeversäumnis vor dem 1. Juli 2026 bleibt das bis 30. Juni 2026 geltende Recht maßgeblich.
- Paragraf 59 SGB II in Verbindung mit Paragraf 309 SGB III: zulässiger Zweck und Inhalt der Meldeaufforderung.
- Paragraf 7b Absatz 4 SGB II: gesonderte Erreichbarkeitsfolge nach drei aufeinanderfolgenden, nicht gerechtfertigten Meldeversäumnissen.
- Paragrafen 24, 33, 37 und 40 SGB X sowie Paragrafen 84 und 86b SGG: Anhörung, Bestimmtheit, Bekanntgabe, Rücknahme, Widerspruch und Eilrechtsschutz.
## Rechtsprechungsanker
- BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16: Die Entscheidung betraf das damalige Sanktionsrecht. Ihre Aussagen zu Existenzminimum, Verhältnismäßigkeit, Härtefall und vorzeitiger Beendigung sind als verfassungsrechtliche Leitplanken zu verwenden, nicht als aktuelle Prozent- oder Fristenregel.
- BSG, Urteil vom 3. September 2020 - B 14 AS 24/17 R: Eine Meldeaufforderung muss von der zuständigen Stelle ausgehen; die Aufteilung zentraler SGB-II-Aufgaben auf verschiedene Rechtsträger kann dem Grundsatz der Leistungen aus einer Hand widersprechen.
- BSG, Urteil vom 29. April 2015 - B 14 AS 19/14 R: Meldezweck, Wirksamkeit der Aufforderung und jedes einzelne Meldeversäumnis sind getrennt zu prüfen. Die damalige Dauerregel ist durch den aktuellen Gesetzestext überholt.
## Prüfprogramm
1. Bescheid, Anhörung, Meldeaufforderung, Rechtsfolgenbelehrung und Zustellnachweis chronologisch ordnen.
2. Prüfen, ob der konkrete Termin einem Zweck aus Paragraf 309 Absatz 2 SGB III diente und die auffordernde Stelle zuständig war.
3. Zugang, hinreichend bestimmte Zeit- und Ortsangabe sowie eine konkrete, verständliche und zeitnahe Rechtsfolgenbelehrung feststellen.
4. Wichtigen Grund anhand der Tatsachen und Belege prüfen, etwa Erkrankung, unzumutbare Anreise, Betreuungspflicht oder fehlenden Zugang. Keine bloße Plausibilitätsvermutung als Beweis ausgeben.
5. Außergewöhnliche Härte und persönliche Anhörung nach Paragraf 31a SGB II eigenständig würdigen; Unterkunft und Heizung dürfen rechnerisch nicht gemindert werden.
6. Höhe, Kappungsgrenze, Beginn, Dauer und Aufhebung der Minderung nach dem im Bescheidzeitraum geltenden Recht berechnen.
7. Bei laufender Minderung Widerspruch und Antrag nach Paragraf 86b SGG entwerfen; Anordnungsgrund mit Kontostand, Fixkosten und drohendem konkretem Nachteil belegen.
## Arbeitsergebnis
Liefere eine Bescheidmatrix mit den Spalten Tatbestandsmerkmal, Aktenbeleg, Einwand und Rechtsfolge. Danach folgen Fristenblatt, bezifferte Leistungsdifferenz und ein unmittelbar verwendbarer Widerspruchs- oder Eilantragsbaustein. Bezeichne offen, ob die Prüfung Paragraf 32, Paragraf 7b oder eine Pflichtverletzung nach Paragraf 31 SGB II betrifft.
## Belege und Aktenlücken
- vollständiger Bescheid einschließlich Berechnungsbogen und Rechtsbehelfsbelehrung
- Meldeaufforderung, Zustellnachweis und Rechtsfolgenbelehrung
- Anhörung und Antwort des Leistungsberechtigten
- Nachweise zum wichtigen Grund und zur außergewöhnlichen Härte
- Bewilligungsbescheid, Kontoauszüge und aktuelle Bedarfsbelege für den Eilantrag
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