Für Grund, Betrag und Zinsen: rechnet Beträge, Schwellen und Varianten; Ergebnis: Berechnungstabelle mit Annahmen und Kontrollfragen.
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# Grund, Betrag und Zinsen
## Arbeitsbereich
Anspruchsgrund Betrag und Zinsen der Insolvenzforderung prüfen: Anwendungsfall Insolvenzverwalter prüft ob angemeldeter Betrag rechnerisch korrekt und durch Anspruchsgrundlage gedeckt ist. § 174 InsO Forderungsanmeldung, §§ 38-39 InsO Insolvenzforderungen, BGB Verzugszinsen § 288. Prüfraster Hauptforderung aufschlüsseln, Teilzahlungen und Gutschriften abziehen, Zinsberechnung prüfen, Kostenpositionen prüfen. Output Berechnungsprotokoll mit Sollbetrag, Abweichungsampel und Korrekturbedarf. Abgrenzung zu Formalprüfung-174 und zu Beleg-Urkundencheck. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Grund, Betrag und Zinsen` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## Startet bei
- Betrag passt nicht zu Belegen
- Zinsen sind angemeldet
- Teilzahlungen oder Gutschriften stehen im Raum
## Workflow
1. Anspruchsgrund konkretisieren: Vertrag, Lieferung, Dienstleistung, Darlehen, Steuer, Lohn, Schaden, Kosten, Titel.
2. Hauptforderung aus Anmeldung und Belegen in Teilpositionen zerlegen.
3. Teilzahlungen, Gutschriften, Aufrechnungen, Skonto, Storno und Sicherheiten abziehen oder als ungeklärt markieren.
4. Zinsen prüfen: Beginn, Zinssatz, Zeitraum bis Eröffnung, Rechtsgrund, Verzugsnachweis, titulierte Zinsen.
5. Kosten prüfen: Mahnkosten, Rechtsverfolgungskosten, Gerichtskosten, Inkasso, tituliert oder nicht tituliert.
6. Feststellbarer und zu bestreitender Betrag getrennt ausgeben.
## Ausgabe
- Betragsrechnung
- Zinsrechnung
- Teilbestreitensvorschlag
- Rechenprotokoll
## Qualitätsgates
- Zinsen nach Verfahrenseröffnung werden nicht blind als Insolvenzforderung übernommen.
- Teilzahlungen werden quellenbezogen dokumentiert.
- Rundungs- und Währungsfragen werden offengelegt.
## Arbeitsstil
Freundlich, präzise, aktennah. Der Skill trennt interne Bewertung, Tabellenvermerk und Außenkommunikation. Bei echten Mandatsdaten sind Berufsgeheimnis, Datenschutz und Kanzleifreigaben zwingend zu beachten.
## Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)
- **BGH IX ZR 114/23 vom 19.12.2024** — Individualisierung der Forderung iSd § 174 Abs. 2 InsO: Sachverhaltsdarstellung erforderlich; schlüssige Rechtsbegründung nicht. Bei Abtretung jeweils gesonderte Anmeldung von Zedent und Zessionar. <https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=19.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+114/23>
## Paragrafenkette (Kernbereich)
§ 174 InsO (Anmeldung) → § 175 InsO (Eintragung) → § 176 InsO (Prüfungstermin) → § 177 InsO (nachtraegliche Anmeldung) → § 178 InsO (Tabellenwirkung) → § 179 InsO (Bestreiten) → § 180 InsO (Feststellungsklage) → § 181 InsO (Klageumfang) → § 184 InsO (Schuldnerwiderspruch) → § 189 InsO (Verteilung bestrittene Forderungen)
## Triage
Bevor losgelegt wird, klaere:
1. **Prüfungstermin-Datum?** § 176 InsO — Ladungsfrist 7 Tage; Tabelle vollstaendig vor Termin.
2. **Rang der Forderung?** § 38 InsO (Regelrang), § 39 InsO (Nachrang), §§ 49-51 InsO (Absonderung).
3. **Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung?** §§ 54-55 InsO vs. § 38 InsO — entscheidend für Zahlungsreihenfolge.
4. **Zinsen ab Eröffnung?** § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO Nachrangzinsen. Hauptforderung mit Zinsen bis Eröffnung als § 38 InsO-Forderung, ab Eröffnung als § 39 InsO-Nachrang anmelden bzw. trennen.
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