Für Grobe: Formular, Portal und Einreichungslogik: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Grobe: Formular, Portal und Einreichungslogik
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: § 675u; § 675v — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen: Grobe: Formular, Portal und Einreichungslogik
- **Normen-/Quellenanker:** BGB §§ 675u, 675v, 675w, 280; ZAG/PSD2, künftig PSD3/PSR beobachten; DSGVO Art. 33, 34; StGB §§ 263, 263a, 202a, 269; Bank-AGB, Authentifizierungsprotokolle und Ombudsmannregeln.
## Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **Grobe Fahrlässigkeit Phishing** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
## Grobe Fahrlässigkeit Kunde § 675v Abs. 3 BGB — Substanziierungslast
- **Definition grobe Fahrlässigkeit:** Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße, naheliegende Überlegungen werden nicht angestellt.
- **Beweislast:** Bank (§ 675w S. 4 BGB), die Behauptung allein genügt nicht.
- **Typische "grobe Fahrlässigkeit"-Argumente der Bank — und Gegenargumente:**
- "Das Protokoll zeigt eine erfolgreiche Authentifizierung" — daraus folgt nach BGH XI ZR 91/14 (26.01.2016) weder ohne Weiteres die Autorisierung noch ein allgemeiner Anscheinsbeweis grober Fahrlässigkeit; Sicherungsverfahren und konkreter Ablauf sind getrennt zu beweisen.
- "Kunde gab PIN/TAN über Anruf weiter" — kommt auf Vortäuschungsqualität an; Call-ID-Spoofing kann nicht-grob fahrlässig sein.
- "Kunde gab mehrere TANs" — könnte grobe Fahrlässigkeit nahelegen, wenn typische Bankhinweise ignoriert wurden.
- "Kunde hat AGB-Warnhinweise ignoriert" — nur, wenn diese verständlich, prominent und konkret waren.
## Bank-Formularwege Reklamation
- **Bankenformulare**: oft "Reklamation nicht autorisierte Zahlung" oder "Schadensanzeige"; alle Banken haben eigene Formulare/Online-Portale.
- **Schlichtungsantrag:** Webformular der zuständigen Schlichtungsstelle (Bundesbank, Bankenverband-Ombudsmann, DSGV-Schlichter, BVR-Schlichter).
- **BaFin-Beschwerde:** über bafin.de — keine direkten Anspruchsdurchsetzung, aber aufsichtsrechtliche Hebelwirkung.
## Praxis-Tipp
Bei "grobe Fahrlässigkeit"-Streit auf Bankspezifika der Nutzerführung achten: Wurde der Kunde durch täuschend echte App- oder Webseite getäuscht? Hat die Bank-App keine Anti-Phishing-Warnung? War der TAN-Bestätigungsdialog ausreichend deutlich? Beweisanforderungen verschieben sich zunehmend zugunsten des Kunden, wenn die Bank die Erkennung nicht aktiv unterstützt.
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