Für Geschäftsführerhaftung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Scanned 9/5/2026
Install to Claude Code
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill geschaeftsfuehrerhaftung --agent claude-codeInstalls into .claude/skills of the current project.
Are you the author of Geschaeftsfuehrerhaftung?
Add the live security badge to your README — it updates automatically with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/klotzkette-geschaeftsfuehrerhaftung)More formats (shields.io, HTML) on the badges page.
---
name: geschaeftsfuehrerhaftung
description: "Für Geschäftsführerhaftung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt."
---
# Fachanwalt Handels Gesellschaftsrecht Geschäftsführerhaftung: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 1-7, 17-37 (Firma/Register), 48-58 (Prokura), 84-92c (Handelsvertreter), 343 ff. (Handelsgeschäfte), 373 ff. (Handelskauf); HGB §§ 84-92c, EuGH zu Ausgleichsanspruch, BGB §§ 305 ff.; § 14i. HGB. AktG. GmbHG. PartGG. UmwG. Geschäftsführerhaftung; § 89b HGB. MoPeG GbR seit 2024. Schnittstellen kanzlei-allgemein — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
**Fokus:** Fachanwalt Handels Gesellschaftsrecht Geschäftsführerhaftung: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung.
## Fachlicher Kern — Gesellschaftsrecht und Corporate Law
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Prüfungslinie für fachanwalt handels gesellschaftsrecht geschaeftsfuehrerhaftung. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und veri` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Arbeitsmodus:** Erst Gesellschaftsform, Organ, Beschlussweg, Vertretung, Registerlage, wirtschaftliches Ziel und Minderheitenposition sortieren; dann Treuepflicht, Kapitalerhaltung, Haftung, Transaktions-Closing und Beweis-/Vollzugsrisiko prüfen.
- **Outputpflicht:** Beschluss-/Listenmatrix, Register-To-do, Board-/Beiratsvorlage, Closing-CP-Liste, Treuepflicht-Red-Team, Geschäftsführerhaftungsmemo oder Mandanten-Decision-Paper.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## Mandantenfragen beim Kaltstart
1. Welche Rechtsform ist betroffen — GmbH (§ 43 GmbHG), AG (§ 93 AktG), GmbH & Co. KG (§ 43 GmbHG analog)?
2. Handelt es sich um einen Innenhaftungsanspruch der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer/Vorstand, oder um eine Außenhaftung gegenüber Dritten?
3. Welche konkrete Pflichtverletzung liegt vor — Zahlung trotz Insolvenzreife, verbotene Kapitalrückzahlung, Steuerschulden, Verstöße gegen Legalitätspflicht?
4. Ist die Business Judgement Rule anwendbar — handelt es sich um eine unternehmerische Ermessensentscheidung auf angemessener Informationsgrundlage?
5. Besteht eine D&O-Versicherung — bei AG-Vorstand zwingender Selbstbehalt 10 % bis 1,5-faches Festvergütung (§ 93 Abs. 2 S. 3 AktG)?
6. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
7. Wurde ein Gesellschafterbeschluss zur Geltendmachung nach § 46 Nr. 8 GmbHG gefasst?
8. Besteht Strafbarkeit — Untreue § 266 StGB, Vorenthalten Sozialversicherung § 266a StGB?
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
## Rechtsgrundlagen
| Norm | Inhalt |
|------|--------|
| § 43 Abs. 1 GmbHG | Sorgfaltspflicht: Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns |
| § 43 Abs. 2 GmbHG | Schadensersatzpflicht bei Pflichtverletzung: Innenhaftung gegenüber Gesellschaft |
| § 43 Abs. 3 GmbHG | Verschärfte Haftung bei verbotener Auszahlung des Stammkapitals (§ 30 GmbHG) |
| § 43 Abs. 4 GmbHG | Verjährung: 5 Jahre ab Entstehung des Anspruchs |
| § 93 Abs. 1 S. 1 AktG | Vorstandssorgfalt: Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters |
| § 93 Abs. 1 S. 2 AktG | Business Judgement Rule: kein Verstoß, wenn vernünftigerweise annehmen durfte, zum Wohle der Gesellschaft auf Grundlage angemessener Information zu handeln |
| § 93 Abs. 2 S. 2 AktG | Beweislastumkehr: Vorstand / Geschäftsführer muss Pflichterfüllung und fehlendes Verschulden darlegen |
| § 93 Abs. 2 S. 3 AktG | D&O-Selbstbehalt: zwingend 10 % des Schadens, mindestens bis 1,5-faches der Festvergütung |
| § 93 Abs. 3 AktG | Qualifizierte Sonderhaftungstatbestände: verbotene Kapitalrückzahlung, Bezahlung eigener Aktien, verbotene Kreditgewährung |
| § 46 Nr. 8 GmbHG | Gesellschafterbeschluss zur Geltendmachung von Schadensersatz gegen Geschäftsführer |
| Paragraf 15a InsO | Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern; höchstens drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Überschuldung |
| § 15b InsO | Zahlungsverbot bei Insolvenzreife (seit 1.1.2021 rechtsformneutral; ersetzt § 64 GmbHG und § 92 Abs. 2 AktG aF) |
| § 30 GmbHG | Kapitalerhaltung: Verbot der Auszahlung von Stammkapital |
| § 69 AO | Haftung des Vertreters für Steuerschulden der Gesellschaft; vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung |
| § 266a StGB | Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; zivilrechtliche Haftung § 823 Abs. 2 BGB |
| § 266 StGB | Untreue; strafrechtliche Pflicht zur Rückerstattung |
| § 148 AktG | Klagezulassung Aktionärsklage: Quorum 1 % oder EUR 100.000 anteiliger Beteiligung |
## Leitentscheidungen
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage |
|---------|-------------|-------|-------------|
## Prüfschema Geschäftsführerhaftung
**Vorab:** Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt | Prüfpunkt | Norm | Rechtsfolge |
|---------|-----------|------|-------------|
| 1 | Organstellung im Haftungszeitraum? | § 6 GmbHG; § 84 AktG | Nur Amtsinhaber haften; faktischer GF bei Außensteuerung |
| 2 | Pflichtverletzung: organschaftliche oder Anstellungsvertragspflicht verletzt? | § 43 Abs. 1 GmbHG | Legalitätspflicht immer; Ermessen bei unternehmerischen Entscheidungen |
| 3 | Business Judgement Rule anwendbar? | § 93 Abs. 1 S. 2 AktG analog | Vier Kriterien kumulativ; bei Legalitätsverstößen nie anwendbar |
| 4 | Schaden vorhanden? | Differenzhypothese | Vermögensstand mit vs. ohne Pflichtverletzung |
| 5 | Kausalität? | Conditio-sine-qua-non | Würde pflichtgemäßes Handeln Schaden verhindert haben? |
| 6 | Verschulden? | Beweislastumkehr § 93 Abs. 2 S. 2 AktG | GF/Vorstand muss exculpieren |
| 7 | Sonderhaftungstatbestände? | § 43 Abs. 3 GmbHG; § 15a, § 15b InsO; § 69 AO; § 266a StGB | Verschärfte Haftung ohne Business Judgement Rule |
| 9 | Gesellschafterbeschluss zur Klage gefasst? (GmbH) | § 46 Nr. 8 GmbHG | Ohne Beschluss: GF kann einwenden, Klage ohne Befugnis |
## Sonderhaftungstatbestände im Detail
### § 15a InsO — Insolvenzantragspflicht
| Tatbestand | Frist | Sanktion |
|-----------|-------|---------|
| Zahlungsunfähigkeit | Antrag ohne schuldhaftes Zögern, höchstens drei Wochen nach Eintritt | Strafbarkeit nach Paragraf 15a InsO und weitere Haftungsrisiken prüfen |
| Überschuldung nach Paragraf 19 InsO | Antrag ohne schuldhaftes Zögern, höchstens sechs Wochen nach Eintritt | Strafbarkeit nach Paragraf 15a InsO und weitere Haftungsrisiken prüfen |
| Zahlungen nach Insolvenzreife | Verboten nach § 15b InsO | Erstattungspflicht: jede Zahlung, die Insolvenzmasse mindert (Ausnahme: zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlich) |
### § 69 AO — Steuerhaftung
```
Voraussetzungen § 69 AO:
1. GF ist steuerlicher Vertreter (§ 34 AO) der Gesellschaft
2. Steuerverbindlichkeit der Gesellschaft entstanden
3. GF hat vorsätzlich oder grob fahrlässig:
- Steuern nicht rechtzeitig abgeführt (Lohnsteuer, USt, KSt)
- oder die Steuer hinterzogen (§ 370 AO)
4. Kausalität: bei pflichtgemäßem Handeln wäre Steuer abgeführt worden
5. Schaden = nicht beglichene Steuerschuld
Haftungsumfang: Gesamtschuldhaftung mit der Gesellschaft;
kein Subsidiaritätsprinzip; FA kann GF direkt in Anspruch nehmen.
```
### § 266a StGB — Sozialversicherung
```
Haftungslage:
- Strafbarkeit: Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur SV
- Zivilhaftung: § 823 Abs. 2 BGB iVm § 266a StGB
- Persönliche Haftung des GF auch nach Insolvenzantrag
- Priorität der SV-Beiträge: § 55 InsO (Masseforderung) greift nicht
für Vergangenheitsansprüche; GF haftet persönlich
```
## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — GF-Haftung prüfen und Klage vorbereiten | Prüfschema; Schriftsatzbausteine unten |
| Variante A — Innenhaftung GmbH gegen GF | Klage-Baustein Innenhaftung unten; Entlastungsbeschluss prüfen |
| Variante B — Aussenhaeftung Gläubiger gegen GF | § 64 GmbHG analog; unmittelbare Klage des Glaeeubigers |
| Variante C — Steuerhaftung § 69 AO | Finanzbehorde parallel; privatrechtliche Klage koordinieren |
Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
## Schriftsatz-Bausteine
### Klage Innenhaftung GmbH gegen Geschäftsführer
```
An das Landgericht [Sitz der GmbH] [Ort, Datum]
Klage
der [GmbH], gesetzlich vertreten durch [Liquidator / Insolvenzverwalter /
neuer Geschäftsführer], [Anschrift] – Klägerin –
gegen
den [ehemaligen Geschäftsführer], [Anschrift] – Beklagter –
wegen Schadensersatz § 43 Abs. 2 GmbHG
Anträge:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR [Betrag] nebst Zinsen
in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab [Datum] zu zahlen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Streitwert: EUR [Betrag].
Begründung:
I. Aktivlegitimation
Die Klägerin ist die Gesellschaft. Der Gesellschafterbeschluss zur
Geltendmachung gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG wurde am [Datum] mit [Mehrheit]
gefasst (Anlage K 1, Protokoll der Gesellschafterversammlung).
II. Organstellung
Der Beklagte war von [Datum] bis [Datum] Geschäftsführer der Klägerin
(Anlage K 2, HReg-Auszug).
III. Pflichtverletzung
Der Beklagte hat am [Datum] folgende Handlung vorgenommen:
[Konkrete Schilderung: z. B. Zahlung an nahestehende Person ohne Gegenleistung
in Höhe von EUR X; Fortführung der Zahlungen nach Insolvenzreife; Nichtabführung
von Lohnsteuer].
Damit hat er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns (§ 43 Abs. 1 GmbHG)
verletzt. Die Business Judgement Rule ist nicht anwendbar, weil:
[keine unternehmerische Ermessensentscheidung / keine angemessene Informationsgrundlage /
Eigeninteresse des Beklagten / Legalitätsverletzung].
IV. Schaden und Kausalität
Der Klägerin ist ein Schaden in Höhe von EUR [Betrag] entstanden
[Schadensberechnung]. Hätte der Beklagte pflichtgemäß gehandelt, wäre der
Schaden nicht entstanden.
V. Beweislastumkehr
der Beklagte seine Pflichterfüllung und fehlendes Verschulden darzulegen.
VI. Verjährung
Pflichtverletzung am [Datum]; Verjährung frühestens am [Datum + 5 Jahre]
(§ 43 Abs. 4 GmbHG).
[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht]
```
### Gesellschafterbeschluss § 46 Nr. 8 GmbHG (Muster)
```
Gesellschafterversammlung [GmbH]
Beschlussprotokoll vom [Datum]
TOP [X]: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen
ehemaligen Geschäftsführer [Name] gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG
Die Gesellschafterversammlung beschließt mit [Stimmen für/gegen]:
1. Die [GmbH] macht Schadensersatzansprüche gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG
gegen den ehemaligen Geschäftsführer [Name] geltend.
2. [Neuer Geschäftsführer / Bevollmächtigte/r] wird ermächtigt, die
Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen, einen
Rechtsanwalt zu beauftragen und Prozesskostenhilfe zu beantragen.
3. Streitgegenstand: [Kurzbeschreibung der Pflichtverletzung und Schadenshöhe].
[Unterschriften Gesellschafter]
```
--- vor Versand klären ---
1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
## Beweislast
| Beweisthema | Beweislast | Beweismittel |
|------------|-----------|--------------|
| Pflichtverletzung und Schaden | Gesellschaft (Kläger) | Rechnungsunterlagen; Kontenauszüge; Gutachten; interne E-Mails |
| Pflichterfüllung und fehlendes Verschulden | Geschäftsführer / Vorstand (Beweislastumkehr) | Protokolle; Rechtsrat-Einholung; Informationsgrundlage dokumentiert |
| Business Judgement Rule | Geschäftsführer | Dokumentation der Entscheidungsgrundlage; Protokolle Geschäftsleitungssitzungen |
| Insolvenzreife (§ 15a InsO) | Insolvenzverwalter / Gesellschaft | Buchhaltungsunterlagen; Bilanzpositionen; Zahlungsunfähigkeits-Prüfung |
| Steuerentrichtung (§ 69 AO) | Finanzamt (im Haftungsbescheid) | Steuerbescheide; Kontodaten; Erklärungspflichten |
| Kausalität Schaden durch Insolvenzantragsverzögerung | Insolvenzverwalter | Massedifferenzgutachten (früher vs. tatsächlicher Antrag) |
## Fristen
| Frist | Inhalt | Norm |
|-------|--------|------|
| 5 Jahre | Verjährung Innenhaftung GmbH-Geschäftsführer | § 43 Abs. 4 GmbHG |
| 5 / 10 Jahre | Verjährung Vorstandshaftung AG (10 Jahre bei börsennotierter AG) | § 93 Abs. 6 AktG |
| Ohne schuldhaftes Zögern, höchstens drei Wochen | Insolvenzantrag nach Zahlungsunfähigkeit | Paragraf 15a Absatz 1 InsO |
| Ohne schuldhaftes Zögern, höchstens sechs Wochen | Insolvenzantrag nach Überschuldung | Paragraf 15a Absatz 1 InsO |
| 3 Monate | Berichtspflicht D&O-Versicherung nach Kenntnis des Versicherungsfalls | D&O-Vertrag (Claims-made) |
## Gegenargumente und Reaktion
| Gegenargument | Herkunft | Reaktion |
|--------------|---------|----------|
| "Business Judgement Rule schützt mich" | Geschäftsführer | Vier Kriterien kumulativ prüfen: unternehmerische Entscheidung? Angemessene Information? Wohl der Gesellschaft? Kein Eigeninteresse? |
| "Gesellschaftereinverständnis befreit von Haftung" | Geschäftsführer | § 43 Abs. 3 S. 3 GmbHG: nur wenn alle Gesellschafter einverstanden und Stammkapital nicht berührt; Insolvenzreife ausgeschlossen |
| "D&O-Versicherung zahlt" | Partei | Anzeige unverzüglich; Claims-made-Prinzip beachten; Ausschlüsse (vorsätzliche Pflichtverletzung) prüfen |
| "Verjährung abgelaufen" | Geschäftsführer | Verjährungsbeginn: nicht Handlungszeitpunkt, sondern Schadensentstehung; § 199 BGB; Hemmung bei laufendem Insolvenzverfahren |
| "Insolvenzantrag war nicht verzögert — Zahlungsunfähigkeit bestand nicht" | Geschäftsführer | Buchhaltungsanalyse durch Sachverständigen; FCF-Prüfung; Überschuldungsbilanz |
## Streitwert und Kosten
**Streitwert:** Konkrete Schadenshöhe.
Beispiel: Zahlungen nach Insolvenzreife EUR 200.000.
**Gerichtsgebühren (3.0 LG aus EUR 200.000):** ca. EUR 5.238.
**Anwaltsgebühren (1.3 VV RVG aus EUR 200.000):** ca. EUR 3.816 netto je Seite.
**D&O-Versicherung:**
- Selbstbehalt AG-Vorstand: 10 % des Schadens bis 1,5-faches Festvergütung (§ 93 Abs. 2 S. 3 AktG).
- GmbH-Geschäftsführer: kein gesetzlicher Selbstbehalt; vertraglich vereinbar.
**Steuerhaftung § 69 AO:** Kein fixer Betrag; Haftungsumfang = nicht beglichene Steuerschulden; Finanzamt erlässt Haftungsbescheid nach § 191 AO.
## Strategische Empfehlung
| Situation | Empfehlung | Begründung |
|-----------|------------|-----------|
| Gesellschaft gegen Ex-GF | Gesellschafterbeschluss § 46 Nr. 8 GmbHG zuerst; dann Klage mit Beweislastumkehr | Ohne Beschluss: prozessuale Mängelrüge des Beklagten möglich |
| GF-Verteidigung | Dokumentation der Entscheidungsgrundlage; D&O-Versicherung anzeigen | Business Judgement Rule nur mit Nachweis angemessener Information verteidigbar |
| Insolvenzbezug | Insolvenzverwalter führt Haftungsklage; GF muss Zahlungen rechtfertigen | § 15b InsO: Erstattungspflicht für alle verbotenen Zahlungen |
| Steuerhaftung § 69 AO | Frühzeitige Selbstanzeige prüfen; Haftungsbescheid anfechten | Finanzamt hat eigene Festsetzungsfrist; Einspruch § 347 AO innerhalb 1 Monat |
## Anschluss-Skills
- `fachanwalt-handels-gesellschaftsrecht-gesellschafterstreit` — Abberufung GF im Gesellschafterstreit
- `fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-glaeubigerantrag` — Innenhaftung bei Insolvenzverfahren
- `fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-insolvenzanfechtung` — Anfechtung von Zahlungen nach § 15b InsO
## Quellen
- § 43 GmbHG: https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__43.html
- § 93 AktG: https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__93.html
- § 15a InsO: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__15a.html
- § 15b InsO (rechtsformneutrales Zahlungsverbot seit SanInsFoG, BGBl. I 2020, 3256, in Kraft 01.01.2021; ersetzt § 64 GmbHG a.F. und § 92 II AktG a.F.): https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__15b.html
- BGH, Urt. v. 21.04.1997 — II ZR 175/95 (ARAG/Garmenbeck; BGHZ 135, 244): https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=21.04.1997&Aktenzeichen=II+ZR+175/95
- BGH II ZR 146/09 (Belegfundstelle vor Verwendung gegen offene Quelle prüfen): https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Aktenzeichen=II+ZR+146/09
- MoPeG (BGBl. I 2021, 3436; in Kraft 01.01.2024) Auswirkungen auf Personengesellschafts-Organhaftung: §§ 708, 709 BGB n.F. (Haftungsmaßstab Gesellschafter); §§ 110 ff. HGB n.F. (Beschlussmaengelrecht OHG/KG)
Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.
No comments yet. Be the first to comment!