Für Genehmigtes Kapital (Paragraf 55a GmbHG): ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Genehmigtes Kapital (Paragraf 55a GmbHG)
## Arbeitsbereich
Genehmigtes Kapital für GmbH oder AG in Satzung aufnehmen: Ermaechtigungsbeschluss, Hoechstbetrag, Bezugsrechtsausschluss. Normen: Paragraf 55a GmbHG, Paragraf 202 ff. AktG. Prüfraster: Ermaechtigungsrahmen, Fristen, Bezugsrechte, Eintragungserfordernis. Output: Satzungsklausel genehmigtes Kapital. Abgrenzung: nicht ordentliche Kapitalerhöhung Paragraf 55 GmbHG. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: GmbHG Paragraf 2, 3, 5, 7-11, 13, 15, 16, 35, 40, 46, 47, 48, 51a, 53, 55, 64, BGB Paragraf 705 ff. n.F., HGB Paragraf 105 ff., AktG/UmwG nur bei einschlägiger Strukturmaßnahme sowie Handelsregister-/Notarformvorgaben live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachlicher Kern — Gesellschaftsrecht und Corporate Law
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Genehmigtes Kapital (Paragraf 55a GmbHG)` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Normenradar:** GmbHG Paragraf 3, 5, 13, 15, 16, 30, 34, 35, 40, 43, 46, 47, 49 ff.; AktG Paragraf 76, 93, 111, 119, 130, 243 ff.; HGB Paragraf 105 ff., 161 ff.; MoPeG/GesRÄndG-Folgen; UmwG; FamFG/Registerrecht; GWB/Fusionskontrolle bei Transaktionen.
- **Arbeitsmodus:** Erst Gesellschaftsform, Organ, Beschlussweg, Vertretung, Registerlage, wirtschaftliches Ziel und Minderheitenposition sortieren; dann Treuepflicht, Kapitalerhaltung, Haftung, Transaktions-Closing und Beweis-/Vollzugsrisiko prüfen.
- **Outputpflicht:** Beschluss-/Listenmatrix, Register-To-do, Board-/Beiratsvorlage, Closing-CP-Liste, Treuepflicht-Red-Team, Geschäftsführerhaftungsmemo oder Mandanten-Decision-Paper.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## Triage — kläre vor dem Vorratsbeschluss
1. Ist eine Finanzierungsrunde, ein ESOP-Pool oder ein Wandeldarlehen in den nächsten 5 Jahren geplant, das eine Kapitalerhöhung erfordert?
2. Soll der Bezugsrechtsausschluss der Gesellschafter zugelassen werden (Standard bei Investor-Einstieg)?
3. Beträgt das geplante genehmigte Kapital maximal 50 % des aktuellen Stammkapitals?
4. Liegt ein aktueller Satzungsentwurf vor — genehmigtes Kapital muss in die Satzung eingetragen werden?
5. Wird eine Satzungsänderung (75-%-Mehrheit) benötigt, oder ist das genehmigte Kapital bereits in der Gründungssatzung vorgesehen?
## Zentrale Normen
- **Paragraf 55a GmbHG** — genehmigtes Kapital: Ermächtigung der GF durch Satzung; Höchstbetrag 50 % des Stammkapitals; Geltungsdauer max. 5 Jahre.
- **Paragraf 53 Abs. 2 GmbHG** — Satzungsänderung erfordert 75-%-Mehrheit der Gesellschafter.
- **Paragraf 55 GmbHG** — ordentliche Kapitalerhöhung: Vergleichsobjekt; immer GV-Beschluss erforderlich.
- **Paragraf 55 Abs. 2 GmbHG** — Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung; Ausschluss durch qualifizierten Beschluss.
- **Paragraf 57j GmbHG** — Wandelanleihe; Nennkapitaländerung; Bezugsrecht der Gesellschafter.
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.
## Prüfschema Genehmigtes Kapital
| Prüfungspunkt | Anforderung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Höchstbetrag | Max. 50 % des aktuellen Stammkapitals | [EUR] |
| Geltungsdauer | Max. 5 Jahre ab Eintragung der Satzungsänderung | [Datum] |
| Form | Satzungsänderung durch Notar beurkundet | Ja/Nein |
| Beschlussmehrheit | 75 % der Gesellschafter-Stimmen | Erreichbar? |
| Bezugsrecht | Soll Ausschluss möglich sein? Sachliche Rechtfertigung dokumentieren | Ja/Nein |
| Anteilsklassen | Welche Klassen können ausgegeben werden? | [Common, A, B] |
| Wandeldarlehen | Soll Wandlung aus genehmigtem Kapital möglich sein? | Ja/Nein |
## Muster-Satzungsklausel Genehmigtes Kapital
```
Paragraf [X] Genehmigtes Kapital
(1) Die Geschäftsführer sind ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum
[DATUM — max. 5 Jahre ab Eintragung] einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu
[BETRAG — max. 50 % des Stammkapitals] EUR durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile
gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
(2) Die Geschäftsführer sind ermächtigt, mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung
(einfache Mehrheit) das Bezugsrecht der Gesellschafter ganz oder teilweise auszu-
schließen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt (insbesondere Aufnahme eines strate-
gischen Investors, Wandlung eines Wandeldarlehens, Ausgabe von Mitarbeiterbeteili-
gungen aus einem ESOP-Pool).
(3) Die neuen Geschäftsanteile können als Stammanteile (Class Common) oder als
Vorzugsanteile (Class A oder Class B) mit den in der Gesellschaftervereinbarung
definierten Rechten ausgegeben werden.
(4) Die Geschäftsführer sind ermächtigt, die näheren Bedingungen der jeweiligen
Kapitalerhöhung (insbesondere Ausgabepreis, Klasse, Bezugsrecht) im Einvernehmen
mit der Gesellschafterversammlung festzusetzen.
(5) Diese Ermächtigung erlischt am [DATUM] und kann durch Beschluss der Gesellschafter-
versammlung mit 75-%-Mehrheit erneuert werden.
```
## Anwendungsfälle
| Anwendungsfall | Vorgehen mit genehmigtem Kapital |
|---|---|
| Seed-Investor | GF-Beschluss aus genehmigtem Kapital; neue Anteile ohne GV-Beschluss; Notar + HR |
| Wandeldarlehen → Anteile | Wandlung erfolgt durch GF-Erklärung; neue Anteile aus genehmigtem Kapital; Notar + HR |
| ESOP-Pool einrichten | GF gibt neue Anteile an ESOP-Treuhänder; oder VSOP ohne echte Anteile (einfacher) |
| Series-A-Zeitdruck | Kein GV-Einberufungserfordernis (1-2 Wochen Vorlauf); GF-Beschluss sofort möglich |
## Schritt-für-Schritt-Workflow
1. **Triage** — 5 Triage-Fragen beantworten; Bedarf für genehmigtes Kapital bestätigen.
2. **Höchstbetrag und Geltungsdauer festlegen** — max. 50 % Stammkapital; Laufzeit max. 5 Jahre.
3. **Satzungsklausel entwerfen** — Muster oben anpassen; Bezugsrechtsausschluss-Option einbauen.
4. **Satzungsänderungsbeschluss** — GV-Einberufung; 75-%-Mehrheit erforderlich; Notar beurkundet.
5. **HR-Anmeldung** — Notar meldet Satzungsänderung beim HR; Eintragung ca. 2-4 Wochen.
6. **Ausübung genehmigtes Kapital** — bei Bedarf: GF-Beschluss; neue Gesellschafterliste; Notar-Beglaubigung; HR-Anmeldung.
7. **Ablaufdatum überwachen** — bei Ablauf: Erneuerung durch neuen GV-Beschluss.
## Output-Template GF-Beschluss zur Ausübung
**Adressat:** Notar / Handelsregister — Tonfall formal-juristisch
```
GESCHÄFTSFÜHRERBESCHLUSS
Ausübung des Genehmigten Kapitals gemäß Paragraf [X] des Gesellschaftsvertrags
Gesellschaft: [Firmenname] GmbH
Datum: [Datum]
Geschäftsführer: [Name(n)]
Die Geschäftsführung beschließt:
1. Das Stammkapital der Gesellschaft wird von [bisheriges Stammkapital] EUR um
[Erhöhungsbetrag] EUR auf [neues Stammkapital] EUR erhöht durch Ausgabe von
[Anzahl] neuen Geschäftsanteilen zu je [Nennwert] EUR.
2. Die neuen Anteile werden als [Klasse] ausgegeben.
3. Die neuen Anteile werden übernommen von:
[Name], [Adresse], Einlage: [EUR], Ausgabepreis: [EUR pro Anteil].
4. Das Bezugsrecht der übrigen Gesellschafter ist ausgeschlossen. Sachlicher Grund:
[Investor-Aufnahme / Wandlung Wandeldarlehen / ESOP-Pool / etc.].
5. Die Geschäftsführung wird beauftragt, die Kapitalerhöhung beim Handelsregister
anzumelden und eine aktualisierte Gesellschafterliste einzureichen.
[Unterschriften Geschäftsführer]
```
## Rote Schwellen
- Höchstbetrag > 50 % des Stammkapitals → Satzungsklausel nichtig; Ausübung unwirksam.
- Geltungsdauer > 5 Jahre → Klausel erlischt nach 5 Jahren; Erneuerung erforderlich.
- Bezugsrechtsausschluss ohne sachliche Rechtfertigung → anfechtbar (BGH Kali+Salz).
- Satzungsänderung ohne 75-%-Mehrheit → Beschluss nichtig.
- Ausübung nach Ablauf der Ermächtigung → Kapitalerhöhung unwirksam; HR-Eintragung scheitert.
## Quellen und Vertiefung
- Paragraf 55, 55a, 53 GmbHG (genehmigtes Kapital, Kapitalerhöhung, Satzungsänderung)
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
## Übergabe an andere Skills
- `gesellschaftsgruender-kapitalerhoehung-bezugsrecht` — ordentliche Kapitalerhöhung ohne genehmigtes Kapital
- `gesellschaftsgruender-share-classes-a-b-c` — Anteilsklassen bei Ausübung
- `gesellschaftsgruender-gesellschafterstreit-eilantraege` — Bezugsrechtsausschluss-Anfechtung
- `gesellschaftsgruender-gesellschaftsvertrag-gmbh` — Satzungsklausel einbetten
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