Für Fristen- und Risikoampel: prüft Frist, Form, Zuständigkeit und Eilbedarf; Ergebnis: Fristen- und Risikoampel. Fachgebiet: Einfache und Leichte Sprache für juristische Texte. Route: fristen-und-risikoampel.
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# Fristen- und Risikoampel
## Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht **Fristen- und Risikoampel** im Bereich **einfache-leichte-sprache-jura** sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
## Aktenstart ohne Leerlauf
1. Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
2. Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
3. Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
4. Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
5. Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
## Fachliche Anker
- BFSG/BFSGV, BGG, BITV 2.0, WCAG/EN 301 549, AGG und Verwaltungsverfahrensrecht je nach Adressat.
- Adressat, Produkt/Dienstleistung, Frist, Ausnahme, technische Barriere, Nachweis und Abhilfe getrennt ausgeben.
- Bei leichter Sprache: juristische Richtigkeit behalten, Fachwörter erklären und keine Rechte verkürzen.
## Arbeitsprodukt
- **Kurzdiagnose:** Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- **Belegmatrix:** Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- **Risikoampel:** Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- **Entwurf:** je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- **Fehlerbremse:** keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
## Sprachstandards
- Leichte Sprache: Netzwerk Leichte Sprache (Regelwerk); Hauptsatz, kein Genitiv, kein Konjunktiv, Fremdwörter erklären, Zahlen schreiben, Piktogramme.
- Einfache Sprache: Hamburger Verständlichkeitsmodell; max. 15 Wörter/Satz, kurze Sätze, aktive Verben.
- BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung): Pflicht für Bundesbehörden zur Bereitstellung Informationen in Leichter Sprache.
- BGG § 11: behördliche Information in Leichter Sprache auf Anforderung.
- DIN SPEC 33429 zu Leichter Sprache: Stand prüfen (Veröffentlichung 2023).
## Trade-off
- Leichte Sprache (Zielgruppe Menschen mit kognitiven Einschränkungen) vs. einfache Sprache (breitere Zielgruppe, weniger restriktiv).
- Volljuristischer Inhalt vs. Verständlichkeit: Original-Wortlaut als Zitat plus Übersetzung; Bedeutungstreue vor sprachlicher Eleganz.
- Mandantengeheimnis bleibt: keine Vereinfachung auf Kosten der Schweigepflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO).
## Normen & Rechtsprechung
Konkret zu prüfen:
- § 11 SGB I (Verständlichkeit)
- BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) § 11
- BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)
- UN-BRK Art. 9, 21
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