Für Förderung und steuerliche Abschreibung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Schnittstellenkarte mit Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
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# Förderung und steuerliche Abschreibung
## Steuerliche Förderung — Kern
- **Paragraf 7i EStG (Vermietung)**: erhöhte Absetzungen für Herstellungskosten an Baudenkmälern bis zu 9 Prozent in den ersten acht Jahren und 7 Prozent in den folgenden vier Jahren; voraussetzt, dass die Aufwendungen zur Erhaltung des Denkmals oder seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind und die Denkmalbehörde dies bescheinigt.
- **Paragraf 10f EStG (selbstgenutzt)**: Sonderausgabenabzug für vergleichbare Aufwendungen am selbstgenutzten Baudenkmal, 9 Prozent über zehn Jahre.
- **Paragraf 11b EStG**: bestimmte Erhaltungsaufwendungen können auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden.
- **Paragraf 10g EStG**: schutzwürdige Kulturgüter, die nicht selbstgenutzt und nicht vermietet sind.
## Denkmalbescheinigung — zentrales Dokument
Voraussetzung jeder steuerlichen Förderung nach Paragrafen 7i, 10f, 11b EStG ist die **Bescheinigung der Landesdenkmalbehörde**, dass es sich um ein Baudenkmal im Sinne des Landesgesetzes handelt und die Aufwendungen denkmalrechtlich erforderlich waren. Diese Bescheinigung ist Grundlagenbescheid im Sinne des Paragrafen 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO und bindet das Finanzamt.
## Direkte Förderung
- **Landesförderprogramme**: jedes Bundesland hat eigene Programme; die Anträge gehen über das Landesamt für Denkmalpflege.
- **Bundesförderung**: BKM-Sonderprogramm Denkmalschutz mit jährlich wechselnden Bewerbungsfristen; ohne ausreichende Bauakte selten erfolgreich.
- **Stiftungen**: Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Wüstenrot-Stiftung, lokale Bürgerstiftungen.
- **Kommunale Zuschüsse**: viele Städte zahlen anteilige Zuschüsse, oft gekoppelt an Gestaltungssatzungen.
## Ablauf / Checkliste
1. Klären, ob Vermietung, Selbstnutzung oder gemischte Nutzung.
2. Maßnahmen mit der Denkmalbehörde abstimmen, damit die spätere Bescheinigung tatsächlich ergeht.
3. Vor Beginn der Arbeiten Erlaubnis nach Landesgesetz einholen — ohne Erlaubnis keine Bescheinigung.
4. Belege akribisch sammeln, Rechnungen mit Bezug auf das Denkmal kennzeichnen.
5. Bescheinigung nach Abschluss beantragen, vor der nächsten Steuererklärung.
6. Bei Versagung der Bescheinigung Widerspruch und ggf. Klage prüfen.
## Quellenpflicht
Normverweise und Rechtsprechungsanker werden vor Mandatsverwendung live in den amtlichen Datenbanken verifiziert; siehe references/zitierweise.md.
## Ausgabeformat
Strukturierte Stellungnahme in vollständigen Sätzen mit konkreten Norm-Ankern und klarem Bezug zum Mandatsbegehren.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
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