Für Örtliche Bauvorschriften im Bebauungsplan: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Örtliche Bauvorschriften im Bebauungsplan
## Einsatz
Dieser Skill prüft landesrechtliche Baugestaltungsvorschriften, die in den Bebauungsplan aufgenommen werden, und trennt Bauordnungsrecht von bodenrechtlicher Festsetzung.
## Pflichtnormen
- BauGB Paragraf 9 Absatz 4: landesrechtliche Vorschriften können Festsetzungen im Bebauungsplan ermöglichen.
- Jeweilige Landesbauordnung: örtliche Bauvorschriften zu Gestaltung, Dach, Einfriedung, Stellplätzen oder Werbeanlagen.
- BauGB Paragraf 1 Absatz 7: Abwägung auch bei integrierten landesrechtlichen Vorschriften.
- BauGB Paragraf 214 und Paragraf 215: Fehlerfolgen, soweit Landesrecht auf Planerhaltungsregeln verweist.
- VwGO Paragraf 47: Normenkontrolle gegen Satzungsrecht.
## Leitentscheidungen
- BVerwG, Beschluss vom 13.03.2023 - 4 BN 44.22, Fundstelle ECLI:DE:BVerwG:2023:130323B4BN44.22.0: Paragraf 9 Absatz 4 BauGB erlaubt die Aufnahme landesrechtlicher örtlicher Bauvorschriften in den Bebauungsplan, ersetzt aber nicht deren landesrechtliche Ermächtigungsgrundlage.
- BVerwG, Beschluss vom 10.07.1997 - 4 NB 15.97: Örtliche Bauvorschriften dürfen positive Gestaltungsziele verfolgen, dürfen aber keine bodenrechtliche Regelung im Gewand des Bauordnungsrechts sein.
## Prüfraster
1. Landesrechtliche Ermächtigungsgrundlage konkret benennen.
2. Gestaltungsziel von bodenrechtlicher Steuerung trennen.
3. Bestimmtheit der Dach-, Fassaden-, Einfriedungs- oder Stellplatzregel prüfen.
4. Verhältnismäßigkeit der Eigentumsbelastung und Ortsbildbezug bewerten.
5. Planerhaltungs- und Rügefragen nach Bundes- und Landesrecht trennen.
## Beispielanwendung
Eine Festsetzung verbietet Flachdächer mit der Begründung Ortsbild. Der Skill prüft, ob die Landesbauordnung diesen Gestaltungszugriff trägt und ob die Regel nicht verdeckt die bauliche Nutzung steuert.
## Anti-Muster
- Keine pauschale Aussage, der Vertrag sei schon deshalb wirksam, weil alle Beteiligten ihn unterschrieben haben.
- Keine Festsetzung ohne Rechtsgrundlage, Bestimmtheit und erkennbare städtebauliche Rechtfertigung stehen lassen.
- Keine Vermischung von politischem Wunsch, vertraglicher Zusage und normativer Festsetzung.
- Keine örtliche Bauvorschrift ohne konkrete Landesnorm anwenden.
## Arbeitsprodukt
Erzeuge eine LBO-Prüfung mit Landesnorm, Gestaltungsziel, Bestimmtheit, Eigentumsbelastung, Planerhaltung und Angriffspunkt.
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