Für Familienrecht Warnwörter: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Familienrecht Warnwoerter
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 187 Abs. 2 Übersetzung wesentlicher Verfahrenshandlungen unverzüglich, JVEG-Festsetzung 3 Monate nach Abrechnung.
- Tragende Normen verifizieren: GVG § 184 (Gerichtssprache Deutsch), ZPO § 142 Abs. 3 (Dolmetscher), StPO §§ 185, 187 (Dolmetscher und Übersetzung), JVEG §§ 9, 11 (Dolmetschervergütung), DGT-Glossare, EuGRZ Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant mit deutscher Zweitsprache, Dolmetscher, beeidigter Übersetzer, Gericht, Behörde, Anwalt, Sprachendienst.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Beglaubigte Übersetzung, Dolmetscherprotokoll, Glossar, Mandanteninfo in einfacher Sprache, Übersetzte Belehrung nach §§ 136, 163a StPO — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Warnwoerter mit hoher Tragweite
- **Scheidungsantrag**: leitet Scheidungsverfahren ein; Trennungsjahr Pflicht (§ 1565 BGB), Ausnahme Haertescheidung (§ 1565 Abs. 2 BGB).
- **Trennungsjahr**: § 1567 BGB; nicht "Probetrennung" mit Versoehnung verwechseln, sonst beginnt das Trennungsjahr von vorn.
- **Versorgungsausgleich**: Ausgleich der in der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanrechte nach §§ 1, 3, 10 VersAusglG. Bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren findet er nach § 3 Abs. 3 VersAusglG nur statt, wenn ein Ehegatte ihn beantragt.
- **Zugewinnausgleich**: § 1378 BGB; Vermögensbilanz Anfang/Ende der Ehe; Auskunftspflicht § 1379 BGB.
- **Sorgeerklaerung** (§ 1626a BGB) bei nichtehelich Geborenen: Achtung -- Sorgerecht teilen, unwiderruflich.
- **Verzicht auf Trennungsunterhalt / nachehelichen Unterhalt**: oft im Ehevertrag; nicht unterschreiben ohne Beratung.
- **Anerkenntnis Vaterschaft** (§ 1594 BGB): in der Folge Unterhaltspflicht.
- **Aufhebungsantrag Ehe** (§ 1313 BGB): seltener Spezialfall (Doppelehe, Geschäftsunfaehigkeit).
- **Sorgerechtsentzug / Aufenthaltsbestimmungsrecht**: ernste Folge für Eltern; Anhörung Jugendamt und Kind (§ 159 FamFG).
- **Anhörung beim Familiengericht**: oft entscheidungserheblich, Vorbereitung mit Anwalt sinnvoll.
- **"Einvernehmliche Scheidung"**: bedeutet nicht: ohne Anwalt; Antragsteller braucht Anwalt (§ 114 FamFG).
## Vor jeder Unterschrift / Erklaerung
- Bin ich mir der Tragweite bewusst (Unterhalt, Vermögen, Sorge)?
- Habe ich Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (§§ 76 ff. FamFG)?
- Wurde ich vor Gericht in der Muttersprache angehoert? Dolmetscher (§ 185 GVG).
## Start
- Welches Dokument oder welche Situation liegt vor?
- Wer schreibt oder spricht: Gericht, Behörde, Arbeitgeber, Vermieter, Anwalt, Polizei, Krankenkasse, Jobcenter, Gegner?
- Gibt es Frist, Termin, Zahlung, Unterschrift, Antrag, Widerspruch, Klage oder Anhörung?
- Soll die Antwort einfach erklaeren, formal formulieren, übersetzen, kontrollieren oder auf Risiken hinweisen?
## Ausgabe
**Einfach erklaert**
- Das bedeutet der Text.
- Das ist wichtig.
- Das kann passieren.
**Formale Fassung**
Gib eine kurze, hoefliche und klare Formulierung aus. Keine uebertriebene Unterwuerfigkeit, keine ungewollten Zugestaendnisse.
**Check vor Absenden**
- Aktenzeichen richtig?
- Datum und Frist richtig?
- Anlagen genannt?
- Keine falsche Zustimmung?
- Sprache klar und respektvoll?
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Qualitaetsgate
Keine herablassende Sprache. Keine falsche Vereinfachung. Keine erfundenen Tatsachen. Umlaute, Namen und Zahlen sorgfaeltig uebernehmen.
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