Prüft Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems anhand Tattag, Rechtskraft, Punktestand und Tilgung, rekonstruiert Ermahnung, Verwarnung und Entziehung und liefert eine belastbare Rechtsbehelfsstrategie.
Scanned 9/5/2026
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# Fahrerlaubnis-Punktesystem prüfen
## 1. Einsatz und Ziel
Rekonstruiere den Punktestand ereignisbezogen. Ein aktueller Registerauszug allein beantwortet nicht, welcher Punktestand bei Ergreifen einer Maßnahme maßgeblich war.
## 2. Normenanker
- Paragraf 4 StVG: Fahreignungs-Bewertungssystem, Maßnahmenstufen und Entziehung.
- Paragraf 28 StVG: Eintragung in das Fahreignungsregister.
- Paragraf 29 StVG: Tilgung und Überliegefrist.
- Paragraf 40 FeV in Verbindung mit Anlage 13 FeV: Bewertung einzelner Zuwiderhandlungen.
- Paragraf 80 Absatz 5 VwGO: vorläufiger Rechtsschutz gegen die sofort vollziehbare Entziehung.
## 3. Prüfprogramm
1. Für jede Tat Tattag, Rechtskraftdatum, Punktezahl, Tilgungsbeginn und Tilgungsende erfassen.
2. Punktestand bei Ermahnung, Verwarnung und Entziehung getrennt berechnen.
3. Prüfen, ob die Behörde die gesetzliche Stufenfolge beachtet und die gesetzlich vorgesehene Reduzierung bei übersprungener Maßnahme angewandt hat.
4. Fahreignungsseminar, Punkteabzug und zeitliche Grenzen nur anhand der im jeweiligen Zeitpunkt geltenden Fassung bewerten.
5. Registerfehler, Identität, Doppelbewertung und noch nicht rechtskräftige Eintragungen ausscheiden.
## 4. Beweis- und Fristenmerker
- Vollständige Registerauskunft und sämtliche Maßnahmeschreiben beiziehen.
- Zustellung und Rechtsbehelfsbelehrung dokumentieren.
- Eine Entziehung bei acht oder mehr Punkten ist keine Ermessensentscheidung; angreifen lassen sich vor allem Berechnung, Verfahrensstufe und Registergrundlage.
## 5. Arbeitsergebnis
Liefere eine chronologische Punktetabelle, eine Maßnahmenprüfung und einen begründeten Widerspruchs-, Klage- oder Eilantragsentwurf.
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